DAS DRITTE BUCH MOSE (LEVITIKUS)
1. Kapitel
Gesetz über Brandopfer
(vgl. Kap 6,1-6)
1,1 Und der HERR rief Mose und redete mit ihm aus der Stiftshütte und
sprach:
1,2 Rede mit den Israeliten und sprich zu ihnen: Wer unter euch dem HERRN
ein Opfer darbringen will, der bringe es von dem Vieh, von Rindern oder
von Schafen und Ziegen.
1,3 Will er ein Brandopfer darbringen von Rindern, so opfere er ein
männliches Tier, das ohne Fehler ist,
(a) vor der Tür der Stiftshütte, damit
es ihn wohlgefällig mache vor dem HERRN,
1,4 und lege seine Hand auf den Kopf des Brandopfers, damit es ihn
wohlgefällig mache und für ihn Sühne schaffe.
1,5 Dann soll er das Rind schlachten vor dem HERRN, und die Priester, Aarons
Söhne, sollen das Blut herzubringen und ringsum an den Altar sprengen, der
vor der Tür der Stiftshütte ist.
1,6 Und er soll dem Brandopfer das Fell abziehen und es in seine Stücke
zerlegen.
(a) 1,7 Und die Priester, Aarons Söhne, sollen ein Feuer auf dem Altar machen
und Holz oben darauf legen
1,8 und sollen die Stücke samt dem Kopf und dem Fett auf das Holz legen, das
über dem Feuer auf dem Altar liegt.
1,9 Die Eingeweide aber und die Schenkel soll er mit Wasser waschen, und der
Priester soll das alles auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen. Das ist
ein Brandopfer, ein Feueropfer zum
(a) (b) lieblichen Geruch für den HERRN.
1,10 Will er aber von Schafen oder Ziegen ein Brandopfer darbringen, so
opfere er ein männliches Tier, das ohne Fehler ist. 1,11 Und er schlachte es an der Seite des Altars nach Norden zu vor dem
HERRN. Und die Priester, Aarons Söhne, sollen das Blut ringsum an den
Altar sprengen. 1,12 Und er zerlege es in seine Stücke, und der Priester soll sie samt dem
Kopf und dem Fett auf das Holz über dem Feuer legen, das auf dem Altar
ist. 1,13 Aber die Eingeweide und die Schenkel soll er mit Wasser waschen, und
der Priester soll das alles auf dem Altar opfern und in Rauch aufgehen
lassen. Das ist ein Brandopfer, ein Feueropfer zum lieblichen Geruch für
den HERRN.
1,14 Will er aber von Vögeln dem HERRN ein Brandopfer darbringen, so bringe
er's von Turteltauben oder andern Tauben. 1,15 Und der Priester soll's zum Altar bringen und ihm den Kopf abknicken
und - er soll es ja auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen - das Blut
ausbluten lassen an der Wand des Altars. 1,16 Und den Kropf mit seinem Inhalt soll man neben dem Altar nach Osten zu
auf den Aschenhaufen werfen 1,17 und soll seine Flügel einreißen, aber nicht abbrechen. Und so soll's
der Priester auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen auf dem Holz über dem
Feuer. Das ist ein Brandopfer, ein Feueropfer zum lieblichen Geruch für
den HERRN.
2. Kapitel
Gesetz über Speisopfer
(vgl. Kap 6,7-11)
2,1 (a) Wenn jemand dem HERRN ein
(b) Speisopfer darbringen will, so soll es von
feinstem Mehl sein, und er soll Öl darauf gießen und Weihrauch darauf
legen
2,2 und es bringen zu den Priestern, Aarons Söhnen. Und der Priester soll
eine Handvoll nehmen von dem Mehl und Öl samt dem ganzen Weihrauch und es
als Gedenkopfer in Rauch aufgehen lassen auf dem Altar als ein Feueropfer
zum lieblichen Geruch für den HERRN.
2,3 Das übrige aber vom Speisopfer soll Aaron und seinen Söhnen gehören als
ein
(a) Hochheiliges von den Feueropfern des HERRN.
2,4 a Willst du aber als Speisopfer etwas im Ofen Gebackenes darbringen, so
nimm Kuchen von feinstem Mehl, ungesäuert, mit Öl vermengt, oder
ungesäuerte Fladen, mit Öl bestrichen. 2,5 Ist aber dein Speisopfer etwas auf der Pfanne Gebackenes, so soll's von
ungesäuertem Mehl sein, mit Öl vermengt, 2,6 und du sollst es in Stücke zerteilen und Öl darauf gießen. Das ist ein
Speisopfer.
2,7 Ist aber dein Speisopfer etwas im Tiegel Bereitetes, so sollst du es
von feinstem Mehl mit Öl machen 2,8 und sollst das Speisopfer, das du davon bereitet hast, dem HERRN
darbringen und sollst es zu dem Priester bringen, und der soll damit zu
dem Altar treten. 2,9 Und der Priester soll von dem Speisopfer das Gedenkopfer abheben und in
Rauch aufgehen lassen auf dem Altar als ein Feueropfer zum lieblichen
Geruch für den HERRN. 2,10 Das übrige aber soll Aaron und seinen Söhnen gehören als ein
Hochheiliges von den Feueropfern des HERRN.
2,11 Alle Speisopfer, die ihr dem HERRN opfern wollt, sollt ihr ohne
Sauerteig machen; denn weder Sauerteig noch Honig sollt ihr dem HERRN zum
Feueropfer in Rauch aufgehen lassen. 2,12 Als (a) (b) Erstlingsgabe mögt ihr sie dem HERRN bringen; aber auf den Altar
sollen sie nicht kommen zum lieblichen Geruch. 2,13 Alle deine Speisopfer sollst du salzen, und dein Speisopfer soll
niemals ohne (a) (b) (c) Salz des Bundes deines Gottes sein; bei allen deinen Opfern
sollst du Salz darbringen.
2,14 Willst du aber ein Speisopfer dem HERRN darbringen (a) von den ersten
Früchten, so sollst du Ähren am Feuer rösten, die Körner zerstoßen und
darbringen als das Speisopfer deiner ersten Früchte 2,15 und sollst Öl darauf tun und Weihrauch darauf legen. Das ist ein
Speisopfer. 2,16 Und der Priester soll das Gedenkopfer von dem Zerstoßenen und vom Öl
mit dem ganzen Weihrauch in Rauch aufgehen lassen als ein Feueropfer für
den HERRN.
3. Kapitel
Gesetz über Dankopfer
(vgl. Kap 7,11-21.28-34)
3,1 Ist aber sein Opfer ein Dankopfer und will er ein Rind darbringen, es
sei ein männliches oder ein weibliches, so soll er vor dem HERRN ein Tier
opfern, das ohne Fehler ist.
3,2 Und er soll seine Hand auf den Kopf seines Opfers legen und es
schlachten vor der Tür der Stiftshütte. Und die Priester, Aarons Söhne,
sollen das Blut ringsum an den Altar sprengen.
3,3 Und er soll von dem Dankopfer dem HERRN ein Feueropfer darbringen,
nämlich das Fett, das die Eingeweide bedeckt, und alles Fett an den
Eingeweiden,
3,4 die beiden Nieren mit dem Fett, das daran ist, an den Lenden, und den
Lappen an der Leber; an den Nieren soll er ihn ablösen.
3,5 Und Aarons Söhne sollen es in Rauch aufgehen lassen auf dem Altar zum
Brandopfer auf dem Holz, das über dem Feuer liegt, als ein Feueropfer zum
lieblichen Geruch für den HERRN.
3,6 Will er aber dem HERRN ein Dankopfer vom Kleinvieh darbringen, es sei
ein männliches oder ein weibliches Tier, so soll es ohne Fehler sein. 3,7 Ist es ein Lamm, so soll er's vor den HERRN bringen 3,8 und soll seine Hand auf den Kopf seines Opfers legen und es schlachten
vor der Stiftshütte. Und die Söhne Aarons sollen sein Blut ringsum an den
Altar sprengen. 3,9 Und er soll von dem Dankopfer dem HERRN ein Feueropfer darbringen,
nämlich sein Fett, den ganzen Fettschwanz, vom Rückgrat abgelöst, dazu das
Fett, das die Eingeweide bedeckt, und alles Fett an den Eingeweiden, 3,10 die beiden Nieren mit dem Fett, das daran ist, an den Lenden, und den
Lappen an der Leber; an den Nieren soll er ihn ablösen. 3,11 Und der Priester soll es in Rauch aufgehen lassen auf dem Altar als
Feueropferspeise für den HERRN.
3,12 Ist aber sein Opfer eine Ziege, so bringe er sie vor den HERRN 3,13 und lege seine Hand auf ihren Kopf und schlachte sie vor der
Stiftshütte. Und die Söhne Aarons sollen das Blut ringsum an den Altar
sprengen. 3,14 Und er soll davon sein Opfer darbringen, ein Feueropfer für den HERRN,
nämlich das Fett, das die Eingeweide bedeckt, und alles Fett an den
Eingeweiden, 3,15 die beiden Nieren mit dem Fett, das daran ist, an den Lenden, und den
Lappen an der Leber; an den Nieren soll er ihn ablösen. 3,16 Und der Priester soll es in Rauch aufgehen lassen auf dem Altar als
Feueropferspeise zum lieblichen Geruch. Alles Fett ist für den HERRN. 3,17 Das sei eine ewige Ordnung für eure Nachkommen, überall, wo ihr wohnt,
daß ihr weder Fett noch Blut esset.(a) (b) (c) (d) (e)
4. Kapitel
Gesetz über Sündopfer
4,1 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
4,2 Rede mit den Israeliten und sprich: Wenn jemand aus Versehen gegen
irgendein Gebot des HERRN sündigte und täte, was er nicht tun sollte:
4,3 wenn etwa der Priester, der gesalbt ist, sündigte, so daß er eine Schuld
auf das Volk brächte, so soll er für seine Sünde, die er getan hat, einen
jungen Stier darbringen, der ohne Fehler ist, dem HERRN zum Sündopfer.
4,4 Und er soll den Stier vor die Tür der Stiftshütte bringen vor den HERRN
und seine Hand auf den Kopf des Stieres legen und ihn schlachten vor dem
HERRN.
4,5 Und der Priester, der gesalbt ist, soll vom Blut des Stieres nehmen und
es in die Stiftshütte bringen
4,6 und soll seinen Finger in das Blut tauchen und damit siebenmal sprengen
vor dem HERRN, an den Vorhang im Heiligen.
(a) 4,7 Und soll vor dem HERRN etwas von dem Blut an die Hörner des
(a)
Räucheraltars tun, der in der Stiftshütte steht, und alles andere Blut an
den Fuß des Brandopferaltars gießen, der
(b) vor der Tür der Stiftshütte
steht.
4,8 Und alles Fett des Sündopfers soll er abheben, nämlich das Fett, das die
Eingeweide bedeckt, und alles Fett an den Eingeweiden,
4,9 die beiden Nieren mit dem Fett, das daran ist, an den Lenden, und den
Lappen an der Leber, an den Nieren abgelöst,
4,10 gleichwie man es abhebt vom Rind beim Dankopfer, und soll es in Rauch
aufgehen lassen auf dem Brandopferaltar.
4,11 aAber das Fell des Stieres mit allem Fleisch samt Kopf und Schenkeln
und die Eingeweide und den Mist,
4,12 das soll er alles
(a) hinaustragen aus dem Lager an eine reine Stätte, wo
man die Asche hinschüttet, und soll's verbrennen auf dem Holz mit Feuer.
4,13 a Wenn aber die ganze Gemeinde Israel aus Versehen sich versündigte
und die Tat vor ihren Augen verborgen wäre, wenn sie gegen irgendein Gebot
des HERRN gehandelt hätten, was sie nicht tun sollten, und so sich
verschuldet hätten, 4,14 und sie würden danach ihrer Sünde inne, die sie getan hätten, so sollen
sie einen jungen Stier darbringen als Sündopfer und vor die Tür der
Stiftshütte stellen. 4,15 Und die Ältesten der Gemeinde sollen ihre Hände auf seinen Kopf legen
vor dem HERRN und den Stier schlachten vor dem HERRN. 4,16 Und der Priester, der gesalbt ist, soll Blut von dem Stier in die
Stiftshütte bringen 4,17 und mit seinem Finger hineintauchen und siebenmal sprengen vor dem
HERRN, an den Vorhang. 4,18 Und er soll etwas von dem Blut an die Hörner des Altars tun, der vor
dem HERRN steht in der Stiftshütte, und alles andere Blut an den Fuß des
Brandopferaltars gießen, der vor der Tür der Stiftshütte steht. 4,19 All sein Fett aber soll er abheben und auf dem Altar in Rauch aufgehen
lassen 4,20 und soll mit dem Stier tun, wie er mit dem Stier des Sündopfers getan
hat. So soll der Priester die Sühnung für sie vollziehen, und ihnen wird
vergeben. 4,21 Und er soll den Stier hinaus vor das Lager tragen und (a) verbrennen, wie
er den vorigen Stier verbrannt hat. Das ist das Sündopfer der Gemeinde.
4,22 Wenn aber ein Stammesfürst sündigt und aus Versehen irgend etwas gegen
des HERRN, seines Gottes, Gebote tut, was er nicht tun sollte, und so sich
verschuldet 4,23 und wird seiner Sünde inne, die er getan hat, so soll er zum Opfer
bringen einen Ziegenbock ohne Fehler 4,24 und seine Hand auf den Kopf des Bockes legen und ihn schlachten an der
Stätte, wo man die Brandopfer schlachtet vor dem HERRN; es ist ein
Sündopfer. 4,25 Da soll dann der Priester mit seinem Finger etwas von dem Blut des
Sündopfers nehmen und es an die Hörner des Brandopferaltars tun und das
andere Blut an den Fuß des Brandopferaltars gießen. 4,26 Und all sein Fett soll er auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen
gleichwie das Fett des Dankopfers. So soll der Priester die Sühnung für
ihn vollziehen, und ihm wird vergeben.
4,27 a Wenn aber sonst jemand aus dem Volk aus Versehen sündigt, daß er
gegen irgendeines der Gebote des HERRN handelt, was er nicht tun sollte,
und so sich verschuldet 4,28 und seiner Sünde innewird, die er getan hat, so soll er zum Opfer eine
Ziege bringen ohne Fehler für die Sünde, die er getan hat, 4,29 und soll seine Hand auf den Kopf des Sündopfers legen und es schlachten
an der Stätte des Brandopfers. 4,30 Und der Priester soll mit seinem Finger etwas von dem Blut nehmen und
an die Hörner des Brandopferaltars tun und alles andere Blut an den Fuß
des Altars gießen. 4,31 All sein Fett aber soll er abheben, wie man (a) das Fett des Dankopfers
abhebt, und soll es in Rauch aufgehen lassen auf dem Altar zum lieblichen
Geruch für den HERRN. So soll der Priester die Sühnung für ihn vollziehen,
und ihm wird vergeben. 4,32 Will er aber ein Schaf zum Sündopfer bringen, so bringe er ein
weibliches, das ohne Fehler ist, 4,33 und lege seine Hand auf den Kopf des Sündopfers und schlachte es zum
Sündopfer an der Stätte, wo man die Brandopfer schlachtet. 4,34 Und der Priester soll mit seinem Finger etwas von dem Blut nehmen und
an die Hörner des Brandopferaltars tun und alles andere Blut an den Fuß
des Altars gießen. 4,35 Aber all sein Fett soll er abheben, wie man das Fett vom Schaf des
Dankopfers abhebt, und soll es auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen als
Feueropfer für den HERRN. So soll der Priester die Sühnung für ihn
vollziehen für die Sünde, die er getan hat, und ihm wird vergeben.
5. Kapitel
5,1 Wenn jemand damit sündigt, daß er den Fluch aussprechen hört und Zeuge
ist, weil er es gesehen oder erfahren hat, es aber nicht anzeigt* und so
sich verschuldet; *Bei einem ungeklärten Verbrechen wurden verflucht: der
unbekannte Täter und alle, die als Mitwisser ihr Zeugnis zurückhalten (Ri
17,2; Spr 29,24). 5,2 oder wenn jemand etwas Unreines anrührt, es sei ein aAas von einem
unreinen Wild oder Vieh oder Gewürm, und wußte es nicht und wird's inne
und hat sich so verschuldet; 5,3 oder wenn er einen Menschen in dessen Unreinheit anrührt, in irgendeiner
(a) Unreinheit, womit der Mensch unrein werden kann, und wußte es nicht und
wird's inne und hat sich so verschuldet; 5,4 oder wenn jemand schwört, daß ihm über die Lippen fährt, er wolle
Schaden oder Gutes tun, wie denn einem Menschen ein Schwur entfahren mag,
und er bedachte es nicht und er wird's inne und hat sich so oder so
schuldig gemacht: 5,5 wenn's also geschieht, daß er sich so oder so schuldig gemacht hat, so
(a) (b) (c) soll er bekennen, womit er gesündigt hat, 5,6 und soll als Buße für diese seine Sünde, die er getan hat, dem HERRN
darbringen von der Herde ein Muttertier, Schaf oder Ziege, zum Sündopfer,
daß der Priester die Sühnung für ihn vollziehe wegen seiner Sünde. 5,7 Vermag er aber nicht ein Schaf zu geben, so bringe er dem HERRN für
seine Schuld, die er getan hat, zwei Turteltauben oder zwei andere Tauben,
die eine zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer, 5,8 und bringe sie dem Priester. Der soll die erste als Sündopfer darbringen
und ihr den Kopf abknicken hinter dem Genick und nicht ganz abtrennen, 5,9 und er sprenge etwas von dem Blut des Sündopfers an die Seite des Altars
und lasse das übrige Blut ausbluten am Fuße des Altars; es ist ein
Sündopfer. 5,10 Die andere Taube aber soll er als Brandopfer darbringen der Ordnung
gemäß. So soll der Priester die Sühnung für ihn vollziehen wegen seiner
Sünde, die er getan hat, und ihm wird vergeben. 5,11 Vermag er aber auch nicht zwei Turteltauben oder zwei andere Tauben zu
geben, so bringe er für seine Sünde als sein Opfer ein Zehntel Scheffel
feinstes Mehl als Sündopfer dar. Er soll aber kein Öl darauf gießen noch
Weihrauch darauf tun; denn es ist ein Sündopfer. 5,12 Und er soll es zum Priester bringen. Der Priester aber soll eine
Handvoll davon nehmen als Gedenkopfer und in Rauch aufgehen lassen auf dem
Altar zum Feueropfer für den HERRN; es ist ein Sündopfer. 5,13 So soll der Priester wegen seiner Sünde, die er in einem jener Fälle
getan hat, die Sühnung für ihn vollziehen, und ihm wird vergeben. Und das
übrige soll dem Priester gehören (a) wie beim Speisopfer.
Vom Schuldopfer
(vgl. Kap 7,1-10)
5,14 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
5,15 Wenn jemand sich vergreift und aus Versehen sich versündigt an dem, was
dem HERRN geweiht ist, so soll er für seine Schuld dem HERRN einen Widder
ohne Fehler von der Herde bringen, nach deiner Schätzung zwei Silberstücke
wert nach dem Gewicht des Heiligtums, als Schuldopfer.
5,16 Dazu soll er, was er gesündigt hat an dem Geweihten,
(a) (b) (c) erstatten und
den fünften Teil hinzufügen und es dem Priester geben. Der soll die
Sühnung für ihn vollziehen mit dem Widder des Schuldopfers, so wird ihm
vergeben.
5,17 Wenn jemand sündigt und handelt gegen irgendein Gebot des HERRN, was er
nicht tun sollte, und hat es nicht gewußt und versündigt sich und lädt
eine Schuld auf sich,
5,18 so soll er zum Priester einen Widder bringen von der Herde, ohne
Fehler, nach deiner Schätzung als Schuldopfer. Der soll die Sühnung für
ihn vollziehen für das, was er versehen hat, ohne daß er es wußte, so wird
ihm vergeben.
5,19 Das ist ein Schuldopfer; verschuldet hat er sich an dem HERRN.
5,20 *Und der HERR redete mit Mose und sprach: *Abweichende Verszählung
statt 5,20-26; 6,1-17. 5,21 (a) Wenn jemand sündigte und sich damit an dem HERRN vergriffe, daß er
seinem Nächsten ableugnet, was ihm dieser anvertraut hat oder was ihm zu
treuer Hand gegeben ist oder was er mit Gewalt genommen oder mit Unrecht
an sich gebracht hat, 5,22 oder wenn er etwas Verlorenes gefunden hat und es ableugnet und einen
falschen Eid schwört über irgend etwas, worin ein Mensch gegen seinen
Nächsten Sünde tut: 5,23 wenn es so geschieht, daß er sündigt und sich verschuldet, (a) so soll er
wiedergeben, was er mit Gewalt genommen oder mit Unrecht an sich gebracht
oder was ihm anvertraut war oder was er gefunden hatte 5,24 oder worüber er den falschen Eid geschworen hat; das soll er alles ganz
wiedergeben und darüber hinaus den fünften Teil. Dem soll er's geben, dem
es gehört, an dem Tag, wenn er sein Schuldopfer darbringt. 5,25 Aber für seine Schuld soll er dem HERRN einen Widder ohne Fehler von
der Herde zu dem Priester bringen nach deiner Schätzung als Schuldopfer. 5,26 So soll der Priester die Sühnung für ihn vollziehen vor dem HERRN, und
ihm wird alles vergeben, was er getan und womit er sich verschuldet hat.
6. Kapitel
Von Brand-, Speis- und Sündopfern
6,1 *Und der HERR redete mit Mose und sprach: *Abweichende Verszählung
statt 6,1-23: 6,8-30.
6,2 Gebiete Aaron und seinen Söhnen und sprich: Dies ist das
(a) Gesetz über
das Brandopfer. Das Brandopfer soll bleiben auf dem Herd des Altars die
ganze Nacht bis zum Morgen, und es soll des Altars Feuer brennend darauf
erhalten werden.
6,3 Und der Priester soll sein leinenes Gewand anziehen und die
(a) leinenen
Beinkleider für seine Blöße und soll die Asche wegnehmen, die das Feuer
des Brandopfers auf dem Altar gemacht hat, und soll sie neben den Altar
schütten
6,4 und soll danach seine Kleider ausziehen und andere Kleider anziehen und
(a) die Asche hinaustragen aus dem Lager an eine reine Stätte.
6,5 Das Feuer auf dem Altar soll brennen und nie verlöschen. Der Priester
soll alle Morgen Holz darauf anzünden und oben darauf das Brandopfer
zurichten und das Fett der Dankopfer oben darauf in Rauch aufgehen
lassen.
6,6 Ständig soll das Feuer auf dem Altar brennen und nie verlöschen.
6,7 Und dies ist (a) das Gesetz des Speisopfers. Aarons Söhne sollen es
bringen vor den HERRN an den Altar. 6,8 Es soll einer abheben eine Handvoll vom Mehl des Speisopfers und vom Öl
und den ganzen Weihrauch, der auf dem Speisopfer liegt, und soll's in
Rauch aufgehen lassen auf dem Altar zum lieblichen Geruch als Gedenkopfer
für den HERRN. 6,9 Das übrige aber sollen Aaron und seine Söhne verzehren; sie sollen es
ungesäuert essen an heiliger Stätte im Vorhof der Stiftshütte. 6,10 Sie sollen es nicht mit Sauerteig backen; denn es ist ihr Anteil, den
ich ihnen gegeben habe von meinen Feueropfern. Es ist ein Hochheiliges
gleichwie das Sündopfer und das Schuldopfer. 6,11 Wer männlich ist unter den Nachkommen Aarons, der soll's essen. Das sei
ein ewiges Anrecht für eure Nachkommen an den Feueropfern des HERRN. Wer
sie anrührt, soll dem Heiligtum gehören.
6,12 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 6,13 Dies soll das Opfer Aarons und seiner Söhne sein, das sie dem HERRN
opfern sollen (a) (b) am Tage ihrer Salbung: ein Zehntel Scheffel feinstes Mehl,
das tägliche Speisopfer, die eine Hälfte morgens, die andere abends. 6,14 In der Pfanne sollst du es mit Öl bereiten; durchgeröstet sollst du es
herbeibringen, und in Stücke gebrochen sollst du es opfern zum lieblichen
Geruch für den HERRN. 6,15 Und der Priester, der unter Aarons Söhnen an seiner Statt gesalbt wird,
soll solches tun. Das ist ein ewiges Anrecht des HERRN. Als Ganzopfer soll
es verbrannt werden; 6,16 denn jedes Speisopfer eines Priesters soll als Ganzopfer verbrannt und
nicht gegessen werden.
6,17 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 6,18 Sage Aaron und seinen Söhnen und sprich: (a) Dies ist das Gesetz des
Sündopfers. An der Stätte, wo du das Brandopfer schlachtest, sollst du
auch das Sündopfer schlachten vor dem HERRN. Es ist ein Hochheiliges. 6,19 Der Priester, der das Sündopfer darbringt, soll es essen an heiliger
Stätte im Vorhof der Stiftshütte; 6,20 wer das Fleisch des Opfers anrührt, soll dem Heiligtum gehören. Und wer
von seinem Blut ein Kleid besprengt, der soll das besprengte Stück waschen
an heiliger Stätte. 6,21 Und den irdenen Topf, darin es gekocht ist, soll man zerbrechen. Ist's
aber ein kupferner Topf, so soll man ihn scheuern und mit Wasser spülen. 6,22 Wer männlich ist in den Familien der Priester, darf davon essen; es ist
ein Hochheiliges. 6,23 Aber von allen Sündopfern, von deren Blut etwas in die Stiftshütte
gebracht worden ist, um die Sühnung zu vollziehen im Heiligen, soll man
nichts essen, sondern sie mit Feuer verbrennen.
7. Kapitel
Weitere Opfergesetze
7,1 Und dies ist
(a) das Gesetz des Schuldopfers. Es ist ein Hochheiliges.
7,2 An der Stätte, wo man
(a) das Brandopfer schlachtet, soll man auch das
Schuldopfer schlachten und sein Blut ringsum an den Altar sprengen.
7,3 (a) Und all sein Fett soll man opfern, den Fettschwanz und das Fett, das
die Eingeweide bedeckt,
7,4 die beiden Nieren mit dem Fett, das daran ist, an den Lenden, und den
Lappen an der Leber; an den Nieren soll er ihn ablösen.
7,5 Und der Priester soll es auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen zum
Feueropfer für den HERRN; es ist ein Schuldopfer.
7,6 Wer männlich ist unter den Priestern, soll das essen an heiliger Stätte;
es ist ein Hochheiliges.
7,7 Wie das Sündopfer, so soll auch das Schuldopfer sein; für beide soll ein
und dasselbe Gesetz gelten; sie sollen dem Priester gehören, der damit die
Sühnung vollzieht.
7,8 Dem Priester, der jemandes Brandopfer opfert, soll das
(a) Fell des
Brandopfers gehören, das er geopfert hat.
7,9 Und
(a) alle Speisopfer, die im Ofen oder im Tiegel oder in der Pfanne
gebacken sind, sollen dem Priester gehören, der sie opfert
7,10 Aber alle Speisopfer, die mit Öl vermengt oder trocken sind, sollen
allen Söhnen Aarons gehören, einem wie dem andern.
(a) 7,11 Und dies ist (a) das Gesetz des Dankopfers, das man dem HERRN opfert. 7,12 (a) (b) Wollen sie es als Lobopfer darbringen, so sollen sie außer dem
Schlachtopfer ungesäuerte Kuchen opfern, mit Öl vermengt, und ungesäuerte
Fladen, mit Öl bestrichen, und feinstes Mehl, durchgerührt, als Kuchen mit
Öl vermengt. 7,13 Sie sollen aber solche Opfergabe darbringen nebst Kuchen von gesäuertem
Brot zu ihrem Lob- und Dankopfer, 7,14 und zwar sollen sie je ein Teil als Opfergabe für den HERRN darbringen;
es soll dem Priester gehören, der das Blut des Dankopfers sprengt. 7,15 Und das Fleisch ihres Lob- und Dankopfers soll an demselben Tage
gegessen werden, an dem es geopfert wird, und soll nichts übriggelassen
werden bis zum Morgen. 7,16 Ist es aber ein Gelübde oder freiwilliges Opfer, so soll es zwar an
demselben Tage, da es geopfert ist, gegessen werden; wenn aber etwas
übrigbleibt, darf man's am andern Tage essen. 7,17 Aber was vom geopferten Fleisch am dritten Tage noch übrig ist, soll
mit Feuer verbrannt werden. 7,18 Und wenn jemand am dritten Tage essen wird von dem geopferten Fleisch
seines Dankopfers, so wird es nicht wohlgefällig sein, und dem, der es
geopfert hat, wird es auch nicht zugerechnet werden, sondern es wird ein
Greuel sein; und wer davon ißt, der lädt eine Schuld auf sich. 7,19 Auch das Fleisch, das mit etwas Unreinem in Berührung gekommen ist,
soll nicht gegessen, sondern mit Feuer verbrannt werden. Jeder, der rein
ist, darf vom Opferfleisch essen. 7,20 Wer aber essen wird von dem Fleisch des Dankopfers, das dem HERRN
gehört, und hat eine Unreinheit an sich, der wird ausgerottet werden aus
seinem Volk. 7,21 Und wenn jemand mit etwas Unreinem in Berührung gekommen ist, es sei
ein unreiner Mensch, ein unreines Vieh oder was sonst ein Greuel ist, und
dann vom Fleisch des Dankopfers ißt, das dem HERRN gehört, der wird
ausgerottet werden aus seinem Volk.
7,22 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 7,23 Rede mit den Israeliten und sprich: Ihr sollt (a) kein Fett essen von
Stieren, Schafen und Ziegen. 7,24 Das Fett von gefallenen und zerrissenen Tieren dürft ihr zwar zu
allerlei benutzen; aber (a) essen dürft ihr's nicht. 7,25 Denn wer das Fett ißt von solchen Tieren, von denen man dem HERRN
Feueropfer bringt, der wird ausgerottet werden aus seinem Volk. 7,26 Ihr sollt auch kein Blut essen, weder vom Vieh noch von Vögeln,
überall, wo ihr wohnt. 7,27 Jeder, der Blut ißt, wird ausgerottet werden aus seinem Volk.
7,28 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 7,29 Rede mit den Israeliten und sprich: Wer dem HERRN sein Dankopfer
darbringen will, der soll herzubringen, was vom Dankopfer dem HERRN
gehört. 7,30 Er soll es aber mit eigener Hand herzubringen zum Feueropfer für den
HERRN; nämlich das Fett soll er bringen samt der Brust, um sie als ein (a)
Schwingopfer zu schwingen vor dem HERRN. 7,31 Und der Priester soll das Fett in Rauch aufgehen lassen auf dem Altar,
aber die Brust soll Aaron und seinen Söhnen gehören. 7,32 Und die rechte (a) Keule sollt ihr dem Priester geben zum Hebopfer von
ihren Dankopfern. 7,33 Wer von Aarons Söhnen das Blut und das Fett der Dankopfer opfert, dem
soll die rechte Keule gehören als sein Anteil. 7,34 Denn die Brust des Schwingopfers und die Keule des Hebopfers nehme ich
von den Israeliten, von ihren Dankopfern, und gebe sie dem Priester Aaron
und seinen Söhnen als ewiges Anrecht bei den Israeliten.
7,35 Das ist der Anteil Aarons und seiner Söhne an den Feueropfern des
HERRN, der ihnen bestimmt wurde an dem Tage, da der HERR sie sich nahen
ließ, damit sie seine Priester seien, 7,36 der Anteil, von dem der HERR an dem Tage, da er sie salbte, gebot, daß
er ihnen gegeben werden sollte von den Israeliten als ewiges Anrecht bei
allen ihren Nachkommen. 7,37 Das ist das Gesetz des Brandopfers, des Speisopfers, des Sündopfers,
des Schuldopfers, des Einsetzungsopfers und des Dankopfers, 7,38 wie der HERR es Mose gebot auf dem Berge Sinai an dem Tage, da er den
Israeliten befahl, ihre Opfer dem HERRN zu opfern in der Wüste Sinai.
8. Kapitel
Mose weiht Aaron und seine Söhne zum Priesteramt
(vgl. 2. Mose 29)
8,1 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
8,2 (a) Nimm Aaron und seine Söhne und die Kleider und das Salböl und den
jungen Stier zum Sündopfer, die beiden Widder und den Korb mit
ungesäuertem Brot
8,3 und versammle die ganze Gemeinde vor der Tür der Stiftshütte.
8,4 Mose tat, wie ihm der HERR geboten hatte, und versammelte die Gemeinde
vor der Tür der Stiftshütte
8,5 und sprach zu ihnen: Dies ist's, was der HERR geboten hat zu tun.
8,6 Und Mose ließ herzutreten Aaron und seine Söhne und wusch sie mit
Wasser
8,7 und legte ihm das leinene Gewand an und gürtete ihn mit dem Gürtel und
zog ihm das Obergewand an und tat ihm den Priesterschurz um und gürtete
ihn mit dem Gurt des Schurzes.
8,8 Dann tat er ihm die Brusttasche an und legte in die Tasche die Lose
(a)
«Licht und Recht»
8,9 und setzte ihm den Kopfbund auf sein Haupt und befestigte an dem
Kopfbund vorn
(a) (b) das goldene Stirnblatt, den heiligen Reif, wie der HERR es
Mose geboten hatte.
8,10 Und Mose nahm das
(a) Salböl und salbte das Heiligtum und alles, was
darin war, und weihte es;
8,11 er sprengte damit siebenmal an den Altar und salbte den Altar mit all
seinem Gerät und das Becken mit seinem Gestell, daß alles geweiht würde.
8,12 Und er goß von dem Salböl auf Aarons Haupt und salbte ihn, daß er
geweiht würde,
8,13 und brachte herzu Aarons Söhne und zog ihnen das leinene Gewand an und
gürtete sie mit dem Gürtel und setzte ihnen hohe Mützen auf, wie ihm der
HERR geboten hatte.
8,14 Und er ließ herzuführen den Stier zum (a) Sündopfer. Und Aaron und seine
Söhne legten ihre Hände auf seinen Kopf. 8,15 Und Mose schlachtete ihn und nahm das Blut und tat es mit seinem Finger
ringsum auf die Hörner des Altars und entsündigte den Altar und goß das
Blut an den Fuß des Altars und weihte ihn, indem er ihn entsühnte. 8,16 Und er nahm alles Fett am Eingeweide, den Lappen an der Leber und die
beiden Nieren mit dem Fett daran und ließ es in Rauch aufgehen auf dem
Altar. 8,17 Aber den Stier mit seinem Fell, dem Fleisch und dem Mist verbrannte er
mit Feuer draußen vor dem Lager, wie ihm der HERR geboten hatte. 8,18 Und er brachte herzu den einen Widder zum (a) Brandopfer. Und Aaron und
seine Söhne legten ihre Hände auf seinen Kopf. 8,19 Und Mose schlachtete ihn und sprengte das Blut ringsum an den Altar, 8,20 zerlegte den Widder in seine Stücke und verbrannte den Kopf, die Stücke
und das Fett 8,21 und wusch die Eingeweide und Schenkel mit Wasser und ließ dann den
ganzen Widder in Rauch aufgehen auf dem Altar. Das war ein Brandopfer zum
lieblichen Geruch, ein Feueropfer für den HERRN, wie ihm der HERR geboten
hatte. 8,22 Er brachte auch herzu den andern Widder zum Einsetzungsopfer. Und Aaron
und seine Söhne legten ihre Hände auf seinen Kopf. 8,23 Und Mose schlachtete ihn und nahm von seinem Blut und tat es Aaron auf
sein rechtes Ohrläppchen und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf
die große Zehe seines rechten Fußes. 8,24 Und er brachte herzu Aarons Söhne und tat von dem Blut auf ihr rechtes
Ohrläppchen und auf den Daumen ihrer rechten Hand und auf die große Zehe
ihres rechten Fußes und (a) sprengte das Blut ringsum an den Altar. 8,25 Und er nahm das Fett und den Fettschwanz und alles Fett am Eingeweide
und den Lappen an der Leber, die beiden Nieren mit dem Fett daran und die
rechte Keule; 8,26 dazu nahm er von dem Korb mit dem ungesäuerten Brot, der vor dem HERRN
stand, einen ungesäuerten Kuchen und einen Brotkuchen mit Öl und einen
Fladen und legte es auf das Fett und auf die rechte Keule. 8,27 Und er legte das alles auf die Hände Aarons und seiner Söhne und
schwang es als Schwingopfer vor dem HERRN 8,28 und nahm alles wieder von ihren Händen und ließ es in Rauch aufgehen
auf dem Altar, oben auf dem Brandopfer. Das war ein Einsetzungsopfer zum
lieblichen Geruch, ein Feueropfer für den HERRN. 8,29 Und Mose nahm die Brust und schwang sie als ein Schwingopfer vor dem
HERRN; die erhielt Mose als seinen Anteil an dem Widder des
Einsetzungsopfers, wie ihm der HERR geboten hatte. 8,30 Und Mose nahm von dem Salböl und dem Blut auf dem Altar und sprengte es
auf Aaron und seine Kleider, auf seine Söhne und ihre Kleider; so weihte
er Aaron und seine Kleider, seine Söhne und ihre Kleider.
8,31 Und Mose sprach zu Aaron und seinen Söhnen: Kocht das Fleisch vor der
Tür der Stiftshütte und eßt es daselbst, dazu auch das Brot im Korbe des
Einsetzungsopfers, wie mir geboten ist, daß es Aaron und seine Söhne essen
sollen. 8,32 Was aber übrigbleibt vom Fleisch und Brot, das sollt ihr mit Feuer
verbrennen. 8,33 Und ihr sollt sieben Tage lang nicht weggehen von der Tür der
Stiftshütte, bis die Tage eures Einsetzungsopfers um sind; denn sieben
Tage sollen eure Hände gefüllt werden. 8,34 Wie es am heutigen Tage geschehen ist, so hat der HERR geboten, auch
fernerhin zu tun, auf daß ihr entsühnt werdet. 8,35 Und ihr sollt vor der Tür der Stiftshütte Tag und Nacht bleiben sieben
Tage lang und sollt nach dem Gebot des HERRN tun, daß ihr nicht sterbet;
denn so ist es mir geboten. 8,36 Und Aaron und seine Söhne taten alles, was der HERR durch Mose geboten
hatte.
9. Kapitel
Das erste Opfer Aarons und seiner Söhne
9,1 Und
(a) am achten Tage rief Mose Aaron und seine Söhne und die Ältesten in
Israel
9,2 und sprach zu Aaron: Nimm dir einen jungen Stier zum Sündopfer und einen
Widder zum Brandopfer, beide ohne Fehler, und bringe sie vor den HERRN.
9,3 Und rede mit den Israeliten und sprich: Nehmt einen Ziegenbock zum
Sündopfer und ein Kalb und ein Schaf, beide ein Jahr alt und ohne Fehler,
zum Brandopfer
9,4 und einen Stier und einen Widder zum Dankopfer, daß wir sie vor dem
HERRN opfern, und ein Speisopfer, mit Öl vermengt. Denn heute wird euch
der HERR erscheinen.
9,5 Und sie brachten, was Mose geboten hatte, vor die Tür der Stiftshütte,
und es trat herzu die ganze Gemeinde und stellte sich auf vor dem HERRN.
9,6 Da sprach Mose: Das ist's, was der HERR geboten hat, daß ihr es tun
sollt, auf daß euch des HERRN Herrlichkeit erscheine.
9,7 Und Mose sprach zu Aaron: Tritt zum Altar und
(a) (b) (c) bringe dar dein
Sündopfer und dein Brandopfer und entsühne dich und dein Haus. Danach
bringe dar die Opfergabe des Volks und entsühne es auch, wie der HERR
geboten hat.
9,8 Und Aaron trat zum Altar und schlachtete den jungen Stier als sein
Sündopfer. 9,9 Und seine Söhne brachten das Blut zu ihm, und er tauchte mit seinem
Finger ins Blut und tat es auf die Hörner des Altars und goß das Blut an
den Fuß des Altars. 9,10 Aber das (a) (b) Fett und die Nieren und den Lappen an der Leber vom
Sündopfer ließ er in Rauch aufgehen auf dem Altar, wie der HERR es Mose
geboten hatte. 9,11 Und das Fleisch und das Fell verbrannte er mit Feuer draußen vor dem
Lager.
9,12 Danach schlachtete er das (a) Brandopfer; und Aarons Söhne brachten das
Blut zu ihm, und er sprengte es ringsum an den Altar. 9,13 Und sie brachten das Brandopfer zu ihm, Stück um Stück, und den Kopf,
und er ließ es in Rauch aufgehen auf dem Altar. 9,14 Und er wusch die Eingeweide und die Schenkel und ließ sie in Rauch
aufgehen oben auf dem Brandopfer auf dem Altar.
9,15 Danach brachte er herzu die Opfergabe des Volks und nahm den Bock, das
Sündopfer des Volks, und schlachtete ihn und machte ein Sündopfer daraus
wie das vorige. 9,16 Und brachte das Brandopfer herzu und tat damit der Ordnung gemäß. 9,17 Und brachte herzu das Speisopfer und nahm eine Handvoll und ließ es in
Rauch aufgehen auf dem Altar, außer dem Brandopfer am Morgen.
9,18 Danach schlachtete er den Stier und den Widder als Dankopfer des
Volks. Und seine Söhne brachten ihm das Blut; das sprengte er ringsum an
den Altar. 9,19 Aber das Fett vom Stier und vom Widder, den Fettschwanz und das Fett am
Eingeweide und die Nieren und den Lappen an der Leber, 9,20 all dieses Fett legten sie auf die Brust, und er ließ das Fett auf dem
Altar in Rauch aufgehen. 9,21 Aber die Brust und die rechte Keule schwang Aaron als Schwingopfer vor
dem HERRN, wie der HERR es Mose geboten hatte.(a)
9,22 Und Aaron hob seine Hände auf zum Volk und (a) segnete sie und stieg
herab, nachdem er das Sündopfer, Brandopfer und Dankopfer dargebracht
hatte. 9,23 Und Mose und Aaron gingen in die Stiftshütte. Und als sie wieder
herauskamen, segneten sie das Volk. (a) (b) Da erschien die Herrlichkeit des
HERRN allem Volk. 9,24 Und (a) (b) (c) (d) ein Feuer ging aus von dem HERRN und verzehrte das Brandopfer und
das Fett auf dem Altar. Da alles Volk das sah, frohlockten sie und fielen
auf ihr Antlitz.
10. Kapitel
10,1 Und aAarons Söhne Nadab und Abihu nahmen ein jeder seine Pfanne und
taten Feuer hinein und legten Räucherwerk darauf und brachten so ein
(a)
fremdes Feuer vor den HERRN, das er ihnen nicht geboten hatte.
10,2 (a) (b) Da fuhr ein Feuer aus von dem HERRN und verzehrte sie, daß sie starben
vor dem HERRN.
(c) 10,3 Da sprach Mose zu Aaron: Das ist's, was der HERR gesagt hat: Ich erzeige
mich heilig an denen, die mir nahe sind, und vor allem Volk erweise ich
mich herrlich. Und Aaron schwieg.
10,4 Mose aber rief
(a) Mischaël und Elizafan, die Söhne Usiëls, des Oheims
Aarons, und sprach zu ihnen: Tretet hinzu und tragt eure Brüder von dem
Heiligtum hinaus vor das Lager.
10,5 Und sie traten hinzu und trugen sie hinaus mit ihren leinenen Gewändern
vor das Lager, wie Mose gesagt hatte.
10,6 Da sprach Mose zu Aaron und seinen Söhnen Eleasar und Itamar: Ihr sollt
euer
(a) Haupthaar nicht wirr hängen lassen und eure Kleider nicht
zerreißen, daß ihr nicht sterbet und der Zorn über die ganze Gemeinde
komme. Laßt aber eure Brüder, das ganze Haus Israel, weinen über diesen
Brand, den der HERR angerichtet hat.
10,7 Ihr sollt auch nicht hinweggehen von der Tür der Stiftshütte, ihr würdet
sonst sterben; denn das Salböl des HERRN ist auf euch. Und sie taten, wie
Mose sagte.
10,8 Der HERR aber redete mit Aaron und sprach: 10,9 Du und deine Söhne, (a) (b) (c) ihr sollt weder Wein noch starke Getränke trinken,
wenn ihr in die Stiftshütte geht, damit ihr nicht sterbt. Das sei eine
ewige Ordnung für alle eure Nachkommen. 10,10 Ihr sollt unterscheiden, was heilig und unheilig, was unrein und rein
ist,(a) (b) 10,11 und Israel lehren alle Ordnungen, die der HERR ihnen durch Mose
verkündet hat.
10,12 Und Mose redete mit Aaron und mit seinen Söhnen Eleasar und Itamar,
die ihm noch geblieben waren: Nehmt das Speisopfer, das übriggeblieben ist
von den Feueropfern des HERRN, und esset es ungesäuert bei dem Altar; denn
es ist ein Hochheiliges.(a) 10,13 Ihr sollt es aber an heiliger Stätte essen; (a) denn das ist dein und
deiner Söhne Anrecht an den Feueropfern des HERRN; denn so ist mir's
geboten. 10,14 Auch die (a) Brust des Schwingopfers und die Keule des Hebopfers sollst
du mit deinen Söhnen und deinen Töchtern essen an reiner Stätte; denn
solches Anrecht an den Dankopfern Israels ist dir und deinen Kindern
gegeben. 10,15 Denn diese Keule und diese Brust soll man zu den Feueropfern des Fettes
bringen, daß sie als Schwingopfer geschwungen werden vor dem HERRN; es
gehört dir und deinen Söhnen als ewiges Anrecht, wie der HERR geboten
hat.(a)
10,16 Und Mose suchte den (a) Bock des Sündopfers und fand ihn verbrannt. Und
er wurde zornig über Eleasar und Itamar, Aarons Söhne, die ihm noch
geblieben waren, und sprach: 10,17 Warum habt ihr das Sündopfer nicht gegessen an heiliger Stätte? Denn es
ist ein Hochheiliges, und der HERR hat es euch gegeben, daß ihr die Schuld
der Gemeinde wegnehmen und sie vor ihm entsühnen sollt. 10,18 Siehe, sein Blut ist nicht in das Heilige hineingebracht worden. (a) Ihr
solltet das Opfer im Heiligen gegessen haben, wie ich geboten hatte. 10,19 Aaron aber sprach zu Mose: Siehe, heute haben sie ihr Sündopfer und ihr
Brandopfer vor dem HERRN geopfert, und es ist mir so ergangen, wie du
siehst; und ich sollte heute essen vom Sündopfer? Sollte das dem HERRN
gefallen? 10,20 Als Mose das hörte, ließ er sich's gefallen.
11. Kapitel
Gesetz über reine und unreine Tiere
(vgl. 5. Mose 14,3-20)
11,1 Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach zu ihnen:
11,2 Redet mit den Israeliten und sprecht:
(a) (b) (c) Dies sind die Tiere, die ihr
essen dürft unter allen Tieren auf dem Lande.
11,3 Alles, was gespaltene Klauen hat, ganz durchgespalten, und wiederkäut
unter den Tieren, das dürft ihr essen.
11,4 Nur diese dürft ihr nicht essen von dem, was wiederkäut und gespaltene
Klauen hat: das Kamel, denn es ist zwar ein Wiederkäuer, hat aber keine
durchgespaltenen Klauen, darum soll es euch unrein sein;
11,5 den Klippdachs, denn er ist zwar ein Wiederkäuer, hat aber keine
durchgespaltenen Klauen; darum soll er euch unrein sein;
11,6 den Hasen, denn er ist auch ein Wiederkäuer, hat aber keine
durchgespaltenen Klauen; darum soll er euch unrein sein;
11,7 das
(a) (b) Schwein, denn es hat wohl durchgespaltene Klauen, ist aber kein
Wiederkäuer; darum soll es euch unrein sein.
11,8 Vom Fleisch dieser Tiere dürft ihr weder essen noch ihr Aas anrühren;
denn sie sind euch unrein.
11,9 Dies dürft ihr essen von dem, was im Wasser lebt: alles, was Flossen
und Schuppen hat im Wasser, im Meer und in den Bächen, dürft ihr essen. 11,10 Alles aber, was nicht Flossen und Schuppen hat im Meer und in den
Bächen von allem, was sich regt im Wasser, und allem, was lebt im Wasser,
soll euch ein Greuel sein. 11,11 Von ihrem Fleisch dürft ihr nicht essen und ihr Aas sollt ihr
verabscheuen, denn sie sind ein Greuel für euch. 11,12 Denn alles, was nicht Flossen und Schuppen hat im Wasser, sollt ihr
verabscheuen.
11,13 Und diese sollt ihr verabscheuen unter den Vögeln, daß ihr sie nicht
esset, denn ein Greuel sind sie: den Adler, den Habicht, den Fischaar, 11,14 den Geier, die Weihe mit ihrer Art 11,15 und alle Raben mit ihrer Art, 11,16 den Strauß, die Nachteule, den Kuckuck, den Sperber mit seiner Art, 11,17 das Käuzchen, den Schwan, den Uhu, 11,18 die Fledermaus, die Rohrdommel, 11,19 den Storch, den Reiher, den Häher mit seiner Art, den Wiedehopf und die
Schwalbe.
11,20 Auch alles kleine Getier, das Flügel hat und auf vier Füßen geht, soll
euch ein Greuel sein. 11,21 Doch dies dürft ihr essen von allem, was sich regt und Flügel hat und
auf vier Füßen geht: was oberhalb der Füße noch zwei Schenkel hat, womit
es auf Erden hüpft. 11,22 Von diesen könnt ihr essen die Heuschrecken, als da sind: den Arbe mit
seiner Art, den Solam mit seiner Art, den Hargol mit seiner Art und den
Hagab mit seiner Art. 11,23 Alles aber, was sonst Flügel und vier Füße hat, soll euch ein Greuel
sein.
11,24 An diesen werdet ihr euch verunreinigen - wer ihr aAas anrührt, der
wird unrein sein bis zum Abend; 11,25 und wer ihr Aas trägt, soll seine Kleider waschen und wird unrein sein
bis zum Abend - : 11,26 an allem Getier, das gespaltene Klauen hat, aber nicht ganz
durchgespaltene, und nicht wiederkäut. Unrein soll es euch sein, und wer
es anrührt, wird unrein sein. 11,27 Und alles, was auf Tatzen geht unter den Tieren, die auf vier Füßen
gehen, soll euch unrein sein. Wer ihr Aas anrührt, wird unrein sein bis
zum Abend. 11,28 Und wer ihr Aas trägt, soll seine Kleider waschen und unrein sein bis
zum Abend; denn sie sind euch unrein.
11,29 Diese sollen euch auch unrein sein unter den Tieren, die auf der Erde
wimmeln: das Wiesel, die (a) Maus, die Kröte, ein jedes mit seiner Art, 11,30 der Gecko, der Molch, die Eidechse, die Blindschleiche und der
Maulwurf. 11,31 Die sind euch unrein unter allem, was da kriecht. Wer ihr Aas anrührt,
der wird unrein sein bis zum Abend. 11,32 Und alles, worauf ihr Aas fällt, das wird unrein, jedes hölzerne Gefäß
oder Kleider oder Fell oder Sack. Und alles Gerät, das zum Gebrauch dient,
soll man ins Wasser tun; es ist unrein bis zum Abend und dann wieder
rein. 11,33 Ist es aber ein irdenes Gefäß, in das ein solches Aas hineinfällt, so
wird alles unrein, was darin ist, und ihr sollt es zerbrechen. 11,34 Alle Speise, die man essen könnte, wird unrein, wenn jenes Wasser
darankommt; und alles Getränk, das man trinken könnte, wird in solchen
Gefäßen unrein. 11,35 Und alles, worauf ein solches Aas fällt, wird unrein, es sei Ofen oder
Herd; man soll es zerbrechen, denn es ist unrein und soll euch unrein
sein. 11,36 Nur die Brunnen und Zisternen, in denen sich Wasser sammelt, bleiben
rein. Wer aber das Aas darin anrührt, ist unrein. 11,37 Und wenn ein solches Aas auf Samen fällt, den man sät, so bleibt er
doch rein. 11,38 Wenn man aber Wasser über den Samen gegossen hat und es fällt danach
ein solches Aas darauf, so wird er euch unrein.
11,39 Wenn eins von den Tieren stirbt, die euch zur Speise dienen: wer ihr
Aas anrührt, wird unrein bis zum Abend. 11,40 Wer von solchem aAas ißt, der soll sein Kleid waschen; er wird unrein
sein bis zum Abend. Auch wer ein solches Aas trägt, soll sein Kleid
waschen; er wird unrein sein bis zum Abend.
11,41 Was auf der Erde kriecht, das soll euch ein Greuel sein, und man soll
es nicht essen. 11,42 Alles, was auf dem Bauch kriecht, und alles, was auf vier oder mehr
Füßen geht, unter allem, was auf der Erde kriecht, dürft ihr nicht essen;
denn es soll euch ein Greuel sein. 11,43 Macht euch selbst nicht zum Greuel an allem kleinen Getier, das da
wimmelt, und macht euch nicht unrein an ihm, so daß ihr dadurch unrein
werdet. 11,44 Denn ich bin der HERR, euer Gott. Darum sollt ihr euch heiligen, so daß
ihr heilig werdet, (a) denn ich bin heilig; und ihr sollt euch nicht unrein
machen an irgendeinem Getier, das auf der Erde kriecht. 11,45 Denn ich bin der HERR, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich
euer Gott sei. Darum sollt ihr heilig sein, denn ich bin heilig.
11,46 Das ist das Gesetz von den vierfüßigen Tieren und Vögeln und von allen
Tieren, die sich regen im Wasser, und von allen Tieren, die auf der Erde
kriechen, 11,47 auf daß ihr unterscheidet, was unrein und rein ist und welches Tier man
essen und welches man nicht essen darf.
12. Kapitel
Gesetz für die Wöchnerinnen
12,1 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
12,2 Rede mit den Israeliten und sprich: Wenn eine Frau empfängt und einen
Knaben gebiert,
(a) so soll sie sieben Tage unrein sein, wie wenn sie ihre
Tage hat.
12,3 Und am achten Tage soll man ihn beschneiden.
(a) (b) (c) 12,4 Und sie soll daheimbleiben dreiunddreißig Tage im Blut ihrer Reinigung.
Kein Heiliges soll sie anrühren, und zum Heiligtum soll sie nicht kommen,
bis die Tage ihrer Reinigung um sind.
12,5 Gebiert sie aber ein Mädchen, so soll sie zwei Wochen unrein sein, wie
wenn sie ihre Tage hat, und soll sechsundsechzig Tage daheimbleiben in dem
Blut ihrer Reinigung.
12,6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung für den Sohn oder für die Tochter um
sind, soll sie dem Priester ein einjähriges Schaf bringen zum Brandopfer
und eine Taube oder Turteltaube zum Sündopfer vor die Tür der
Stiftshütte. 12,7 Der soll es opfern vor dem HERRN und sie entsühnen, so wird sie rein von
ihrem Blutfluß. Das ist das Gesetz für die Frau, die einen Knaben oder ein
Mädchen gebiert. 12,8 Vermag sie aber nicht ein Schaf aufzubringen, so nehme sie (a) (b) zwei
Turteltauben oder zwei andere Tauben, eine zum Brandopfer, die andere zum
Sündopfer; so soll sie der Priester entsühnen, daß sie rein werde.
13. Kapitel
Gesetz über die Feststellung von Aussatz
13,1 (a) (b) (c) Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach:
13,2 Wenn bei einem Menschen an seiner Haut eine Erhöhung oder ein Ausschlag
oder ein weißer Flecken entsteht und zu einer aussätzigen Stelle an der
Haut wird, soll man ihn zum Priester Aaron führen oder zu einem unter
seinen Söhnen, den Priestern.
13,3 Und wenn der Priester die Stelle an der Haut sieht, daß die Haare dort
weiß geworden sind und die Stelle tiefer ist als die übrige Haut, so ist
es eine aussätzige Stelle. Wenn der Priester das an ihm sieht, soll er ihn
unrein sprechen.
13,4 Wenn aber ein weißer Flecken an seiner Haut ist und doch die Stelle
nicht tiefer anzusehen ist als die übrige Haut und die Haare nicht weiß
geworden sind, so soll der Priester ihn einschließen sieben Tage
13,5 und am siebenten Tage besehen. Ist es so, daß die Stelle geblieben ist,
wie er sie zuvor gesehen hat, und hat nicht weitergefressen auf der Haut,
so soll ihn der Priester abermals sieben Tage einschließen.
13,6 Und wenn er ihn erneut nach sieben Tagen besieht und findet, daß die
Stelle blaß geworden ist und nicht weitergefressen hat auf der Haut, so
soll er ihn rein sprechen; denn es ist nur ein Ausschlag. Und er soll
seine Kleider waschen, so ist er rein.
13,7 Wenn aber der Ausschlag weiterfrißt auf der Haut, nachdem er vom
Priester besehen worden ist, ob er rein sei, und er wird nun erneut vom
Priester besehen
13,8 und wenn der Priester dann sieht, daß der Ausschlag weitergefressen hat
auf der Haut, so soll er ihn unrein sprechen; es ist Aussatz.
13,9 Wenn an einem Menschen eine aussätzige Stelle ist, so soll man ihn zum
Priester bringen. 13,10 Wenn der sieht und findet, daß eine weiße Erhöhung auf der Haut ist und
die Haare dort weiß geworden sind und wildes Fleisch in der Erhöhung ist, 13,11 so ist es schon alter Aussatz auf seiner Haut. Darum soll ihn der
Priester unrein sprechen und nicht erst einschließen; denn er ist schon
unrein. 13,12 Wenn aber Aussatz ausbricht auf der Haut und bedeckt die ganze Haut,
vom Kopf bis zum Fuß, alles, was dem Priester vor Augen sein mag, 13,13 und wenn der Priester ihn dann besieht und findet, daß der Aussatz den
ganzen Leib bedeckt hat, so soll er ihn rein sprechen, weil alles an ihm
weiß geworden ist; er ist rein. 13,14 Findet sich aber wildes Fleisch an dem Tage, da er besehen wird, so ist
er unrein. 13,15 Und wenn der Priester das wilde Fleisch besieht, soll er ihn unrein
sprechen, denn das wilde Fleisch ist unrein; es ist Aussatz. 13,16 Verändert sich aber das wilde Fleisch und wird wieder weiß, so soll er
zum Priester kommen. 13,17 Und wenn ihn der Priester besieht und findet, daß die Stelle weiß
geworden ist, soll er ihn rein sprechen; er ist rein.
13,18 Wenn jemand auf der Haut ein Geschwür bekommt und es heilt wieder, 13,19 danach aber an derselben Stelle eine weiße Erhöhung oder ein
weißrötlicher Flecken entsteht, so soll er vom Priester besehen werden. 13,20 Wenn dann der Priester sieht, daß die Stelle tiefer anzusehen ist als
die übrige Haut und das Haar dort weiß geworden ist, so soll er ihn unrein
sprechen; es ist Aussatz, der in dem Geschwür ausgebrochen ist. 13,21 Sieht aber der Priester und findet, daß die Haare nicht weiß sind und
die Stelle nicht tiefer ist als die übrige Haut und blaß geworden ist, so
soll er ihn sieben Tage einschließen. 13,22 Frißt es weiter auf der Haut, so soll er ihn unrein sprechen; es ist
eine aussätzige Stelle. 13,23 Bleibt aber der weiße Flecken so stehen und frißt nicht weiter, so ist
es die Narbe von einem Geschwür, und der Priester soll ihn rein sprechen.
13,24 Wenn sich jemand an der Haut verbrennt und das Brandmal weißrötlich
oder weiß ist 13,25 und der Priester es besieht und findet das Haar weiß geworden an dem
Brandmal und die Stelle erscheint tiefer als die übrige Haut, so ist es
Aussatz, der in dem Brandmal ausgebrochen ist. Darum soll ihn der Priester
unrein sprechen; es ist eine aussätzige Stelle. 13,26 Sieht aber der Priester und findet, daß die Haare am Brandmal nicht
weiß geworden sind und es nicht tiefer ist als die übrige Haut und dazu
blaß geworden ist, so soll er ihn sieben Tage einschließen, 13,27 und am siebenten Tage soll er ihn besehen. Hat es weitergefressen auf
der Haut, so soll er ihn unrein sprechen; es ist eine aussätzige Stelle. 13,28 Ist aber der Flecken stehengeblieben und hat nicht weitergefressen auf
der Haut und ist dazu blaß geworden, so ist es nur die Erhöhung eines
Brandmals. Und der Priester soll ihn rein sprechen; denn es ist die Narbe
eines Brandmals.
13,29 Wenn ein Mann oder eine Frau auf dem Kopf oder am Bart eine Stelle
hat 13,30 und der Priester die Stelle besieht und findet, daß sie tiefer aussieht
als die übrige Haut und das Haar dort goldgelb und dünn ist, so soll er
ihn unrein sprechen; denn es ist Grind, das ist der Aussatz des Kopfes
oder des Bartes. 13,31 Sieht aber der Priester, daß der Grind nicht tiefer anzusehen ist als
die Haut, aber das Haar dort nicht schwarz ist, soll er ihn sieben Tage
einschließen. 13,32 Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind
nicht weitergefressen hat und kein goldgelbes Haar da ist und der Grind
nicht tiefer aussieht als die übrige Haut, 13,33 so soll er sich scheren, doch so, daß er die grindige Stelle nicht
schere; und der Priester soll ihn abermals sieben Tage einschließen. 13,34 Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind
nicht weitergefressen hat auf der Haut und nicht tiefer aussieht als die
übrige Haut, so soll ihn der Priester rein sprechen; und er soll seine
Kleider waschen, so ist er rein. 13,35 Frißt aber der Grind weiter auf der Haut, nachdem er rein gesprochen
ist, 13,36 und der Priester besieht ihn und findet, daß der Grind weitergefressen
hat auf der Haut, so soll er nicht mehr danach fragen, ob die Haare
goldgelb sind; denn er ist unrein. 13,37 Ist es aber vor Augen, daß der Grind stehengeblieben und schwarzes Haar
dort aufgegangen ist, so ist der Grind heil, und er ist rein. Darum soll
ihn der Priester rein sprechen.
13,38 Wenn bei einem Mann oder einer Frau auf der Haut weiße Flecken
entstehen 13,39 und der Priester besieht es und es sind blasse weiße Flecken, so ist es
ein gutartiger Ausschlag, der auf der Haut ausgebrochen ist; er ist rein.
13,40 Wenn einem Mann die Haupthaare ausfallen, daß er am Hinterkopf kahl
wird, der ist rein. 13,41 Fallen sie ihm vorn am Kopf aus und entsteht eine Glatze, so ist er
rein. 13,42 Bildet sich aber an der Glatze eine weißrötliche Stelle, so ist bei ihm
Aussatz an der Glatze ausgebrochen. 13,43 Wenn ihn der Priester nun besieht und findet, daß eine weißrötliche
Erhöhung an seiner Glatze ist, daß es aussieht wie sonst Aussatz auf der
Haut, 13,44 so ist er aussätzig und unrein, und der Priester soll ihn unrein
sprechen; er hat Aussatz an seinem Kopf.
13,45 Wer nun aussätzig ist, soll zerrissene Kleider tragen und das Haar
lose und den Bart verhüllt und soll rufen: Unrein, unrein! 13,46 Und solange die Stelle an ihm ist, soll er unrein sein, allein wohnen,
und seine Wohnung soll außerhalb des Lagers sein.(a) (b)
13,47 Wenn eine aussätzige Stelle an einem Kleid ist, es sei wollen oder
leinen, 13,48 an Gewebtem oder Gewirktem, es sei leinen oder wollen, oder an Leder
oder an allem, was aus Leder gemacht wird, 13,49 und wenn die Stelle grünlich oder rötlich ist am Kleid oder am Leder
oder am Gewebten oder Gewirkten oder an irgendeinem Ding, das von Leder
gemacht ist, so ist das eine aussätzige Stelle; darum soll es der Priester
besehen. 13,50 Und wenn er die Stelle besehen hat, soll er es einschließen sieben
Tage. 13,51 Und wenn er am siebenten Tage sieht, daß die Stelle weitergefressen hat
am Kleid, am Gewebten oder am Gewirkten, am Leder oder an allem, was man
aus Leder macht, so ist die Stelle fressender Aussatz, und es ist unrein. 13,52 Und man soll das Kleid verbrennen oder das Gewebte oder Gewirkte, es
sei wollen oder leinen, oder allerlei Lederwerk, woran solche Stelle ist;
denn es ist fressender Aussatz, und man soll es mit Feuer verbrennen. 13,53 Sieht aber der Priester, daß die Stelle nicht weitergefressen hat am
Kleid oder am Gewebten oder am Gewirkten oder an allerlei Lederwerk, 13,54 so soll er gebieten, daß man das wasche, woran die Stelle ist, und soll
es einschließen weitere sieben Tage. 13,55 Und wenn der Priester sieht, nachdem die Stelle gewaschen ist, daß die
Stelle unverändert ist vor seinen Augen und auch nicht weitergefressen
hat, so ist es unrein, und du sollst es mit Feuer verbrennen; denn es ist
tief eingefressen an der kahlen Stelle außen oder innen. 13,56 Wenn aber der Priester sieht, daß die Stelle verblaßt ist nach dem
Waschen, so soll er sie herausreißen aus dem Kleid, dem Leder, dem
Gewebten oder Gewirkten. 13,57 Zeigt sie sich aber wiederum am Kleid, am Gewebten, am Gewirkten oder
an allerlei Lederwerk, so ist es ausbrechender Aussatz, und du sollst mit
Feuer verbrennen, woran solche Stelle ist. 13,58 Das Kleid aber oder das Gewebte oder Gewirkte oder allerlei Lederwerk,
das gewaschen ist und von dem die Stelle gewichen ist, soll man zum
zweiten Mal waschen, so ist es rein.
13,59 Das ist das Gesetz über die aussätzigen Stellen an Kleidern, sie seien
wollen oder leinen, an Gewebtem oder an Gewirktem und an allerlei
Lederwerk, wie sie rein oder unrein zu sprechen sind.
14. Kapitel
Gesetz über die Reinigung von Aussätzigen
14,1 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
14,2 Dies ist das Gesetz über den Aussätzigen, wenn er gereinigt werden soll.
(a) Er soll zum Priester kommen,
14,3 und der Priester soll aus dem Lager gehen und feststellen, daß die
kranke Stelle am Aussätzigen heil geworden ist,
14,4 und soll gebieten, daß man für den, der zu reinigen ist, zwei lebendige
Vögel nehme,
(a) (b) reine Tiere, und Zedernholz und scharlachfarbene Wolle und
Ysop
14,5 und soll gebieten, den einen Vogel zu schlachten in ein irdenes Gefäß
über frischem Wasser.
14,6 Und er soll den lebendigen Vogel nehmen zusammen mit dem Zedernholz, der
scharlachfarbenen Wolle und dem Ysop und ihn in das Blut des Vogels
tauchen, der über dem frischen Wasser geschlachtet ist,
14,7 und siebenmal den besprengen, der vom Aussatz zu reinigen ist, und ihn
so reinigen und
(a) den lebendigen Vogel ins freie Feld fliegen lassen.
14,8 Der aber, der sich reinigt, soll seine Kleider waschen und
(a) alle seine
Haare abscheren und sich mit Wasser abwaschen, so ist er rein. Danach gehe
er ins Lager; doch soll er sieben Tage außerhalb seines Zeltes bleiben.
14,9 Und am siebenten Tage soll er alle seine Haare abscheren auf dem Kopf,
am Bart, an den Augenbrauen, daß alle Haare abgeschoren seien, und soll
seine Kleider waschen und seinen Leib mit Wasser abwaschen, so ist er
rein.
14,10 Und am achten Tage soll er zwei Lämmer nehmen, männliche Tiere ohne
Fehler, und ein einjähriges Schaf ohne Fehler und drei Zehntel feinstes
Mehl zum Speisopfer, mit Öl vermengt, und einen Becher Öl. 14,11 Und der Priester soll den, der sich reinigt, und dies alles darstellen
vor dem HERRN, an der Tür der Stiftshütte. 14,12 Und er soll das eine Lamm nehmen und zum Schuldopfer darbringen mit dem
Becher Öl und soll beides vor dem HERRN als Schwingopfer schwingen 14,13 und danach das Lamm schlachten, wo man das Sündopfer und Brandopfer
schlachtet, nämlich an heiliger Stätte; denn (a) wie das Sündopfer, so
gehört auch das Schuldopfer dem Priester; es ist ein Hochheiliges. 14,14 Und der Priester soll von dem Blut des Schuldopfers nehmen und es dem,
der sich reinigt, (a) (b) auf das Läppchen des rechten Ohrs tun und auf den
Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes. 14,15 Danach soll er von dem Becher Öl nehmen und es in seine eigene linke
Hand gießen 14,16 und mit seinem rechten Finger in das Öl tauchen, das in seiner linken
Hand ist, und etwas vom Öl mit seinem Finger (a) siebenmal sprengen vor dem
HERRN. 14,17 Auf das Blut des Schuldopfers aber soll er von dem übrigen Öl in seiner
Hand dem, der sich reinigt, auf das Läppchen des rechten Ohrs tun und auf
den rechten Daumen und auf die große Zehe seines rechten Fußes. 14,18 Das übrige Öl aber in seiner Hand soll er auf den Kopf dessen tun, der
sich reinigt, und ihn entsühnen vor dem HERRN. 14,19 Dann soll er das Sündopfer zurichten und den, der sich reinigt, von
seiner Unreinheit entsühnen und soll danach das Brandopfer schlachten 14,20 und soll es auf dem Altar opfern samt dem Speisopfer und ihn entsühnen,
so ist er rein.
14,21 Ist er aber arm und vermag nicht so viel aufzubringen, so nehme er ein
männliches Lamm zum Schuldopfer als Schwingopfer zu seiner Entsühnung und
ein Zehntel feinstes Mehl, mit Öl vermengt, zum Speisopfer und einen
Becher Öl 14,22 und (a) zwei Turteltauben oder zwei andere Tauben, die er aufbringen
kann, die eine als Sündopfer, die andere als Brandopfer, 14,23 und bringe sie am achten Tage seiner Reinigung zum Priester an die Tür
der Stiftshütte vor den HERRN. 14,24 Da soll der Priester das Lamm des Schuldopfers nehmen und den Becher Öl
und soll alles schwingen vor dem HERRN 14,25 und das Lamm des Schuldopfers schlachten, von dem Blut des Schuldopfers
nehmen und es dem, der sich reinigt, auf das Läppchen seines rechten Ohrs
tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines
rechten Fußes 14,26 und soll von dem Öl in seine eigene linke Hand gießen 14,27 und mit seinem rechten Finger von dem Öl, das in seiner linken Hand
ist, siebenmal sprengen vor dem HERRN. 14,28 Auf das Blut des Schuldopfers aber soll er von dem übrigen Öl in seiner
Hand dem, der sich reinigt, auf das Läppchen seines rechten Ohrs tun und
auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten
Fußes. 14,29 Das übrige Öl aber in seiner Hand soll er dem, der sich reinigt, auf
den Kopf tun, um ihn zu entsühnen vor dem HERRN, 14,30 und danach die eine Turteltaube oder andere Taube, wie er sie hat
aufbringen können, 14,31 zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer bereiten samt dem Speisopfer.
So soll der Priester den, der sich reinigt, entsühnen vor dem HERRN. 14,32 Das ist das Gesetz für den Aussätzigen, der nicht so viel aufbringen
kann zu seiner Reinigung.(a)
Gesetz über Aussatz an Häusern
14,33 Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach:
14,34 Wenn ihr ins Land Kanaan kommt, das ich euch zum Besitz gebe, und ich
lasse an irgendeinem Hause eures Landes eine aussätzige Stelle entstehen,
14,35 so soll der kommen, dem das Haus gehört, es
(a) dem Priester ansagen und
sprechen: Es sieht mir aus, als sei Aussatz an meinem Hause.
14,36 Da soll der Priester gebieten, daß sie das Haus ausräumen, ehe der
Priester hineingeht, die Stelle zu besehen, damit nicht alles unrein
werde, was im Hause ist. Danach soll der Priester hineingehen, das Haus zu
besehen.
14,37 Wenn er nun den Ausschlag besieht und findet, daß an der Wand des
Hauses grünliche oder rötliche Stellen sind, die
(a) tiefer aussehen als
sonst die Wand,
14,38 so soll er aus dem Hause herausgehen, an die Tür treten und das Haus
für sieben Tage verschließen.
14,39 Und wenn er am siebenten Tage wiederkommt und sieht, daß der Ausschlag
weitergefressen hat an der Wand des Hauses,
14,40 so soll er die Steine ausbrechen lassen, an denen der Ausschlag ist,
und hinaus vor die Stadt an einen unreinen Ort werfen.
14,41 Und das Haus soll man innen ringsherum abschaben und den abgeschabten
Lehm hinaus vor die Stadt an einen unreinen Ort schütten
14,42 und andere Steine nehmen und statt jener einsetzen und andern Lehm
nehmen und das Haus neu bewerfen.
14,43 Wenn dann der Ausschlag wiederkommt und ausbricht am Hause, nachdem
man die Steine ausgebrochen und das Haus neu beworfen hat, 14,44 so soll der Priester hineingehen. Und wenn er sieht, daß der Ausschlag
weitergefressen hat am Hause, so ist es gewiß ein fressender Aussatz am
Hause, und es ist unrein. 14,45 Darum soll man das Haus abbrechen, Steine und Holz und allen Lehm am
Hause, und soll es hinausbringen vor die Stadt an einen unreinen Ort. 14,46 Und wer in das Haus geht, solange es verschlossen ist, der ist (a) unrein
bis zum Abend. 14,47 Und wer darin schläft oder darin ißt, der soll seine Kleider waschen.
14,48 Wenn aber der Priester hineingeht und sieht, daß der Ausschlag nicht
weiter am Hause gefressen hat, nachdem es neu beworfen ist, so soll er es
rein sprechen; denn der Ausschlag ist heil geworden. 14,49 Und er soll für das Haus zur Entsündigung zwei Vögel nehmen,
Zedernholz, karmesinfarbene Wolle und Ysop 14,50 (a) und den einen Vogel schlachten in ein irdenes Gefäß über frischem
Wasser. 14,51 Und er soll nehmen das Zedernholz, die karmesinfarbene Wolle, den Ysop
und den lebendigen Vogel und sie in des geschlachteten Vogels Blut und in
das frische Wasser tauchen und das Haus siebenmal besprengen 14,52 und soll so das Haus entsündigen mit dem Blut des Vogels und mit dem
frischen Wasser, mit dem lebendigen Vogel, mit dem Zedernholz, mit dem
Ysop und mit der karmesinfarbenen Wolle 14,53 und soll den lebendigen Vogel hinaus vor die Stadt ins freie Feld
fliegen lassen und das Haus entsühnen, so ist es rein.
14,54 Das ist das Gesetz über alle Arten des Aussatzes und Grindes, ü14,55 ber den Aussatz an Kleidern und Häusern, ü14,56 ber Erhöhungen, Ausschlag und weiße Flecken, 14,57 damit man Weisung habe, wann etwas unrein oder rein ist. Das ist das
Gesetz über den Aussatz.
15. Kapitel
Gesetz über das Verhalten bei unreinen Ausflüssen
15,1 Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach:
15,2 Redet mit den Israeliten und sprecht zu ihnen: Wenn ein Mann an seinem
Glied einen aAusfluß hat, so ist er unrein.
15,3 Mag sein Glied den Fluß ausfließen lassen oder nicht, so ist er unrein.
15,4 Jedes Lager, worauf er liegt, und alles, worauf er sitzt, wird unrein.
15,5 Und wer sein Lager anrührt, der soll seine Kleider waschen und sich mit
Wasser abwaschen und unrein sein bis zum Abend.
15,6 Und wer sich hinsetzt, wo jener gesessen hat, der soll seine Kleider
waschen und sich mit Wasser abwaschen und unrein sein bis zum Abend.
15,7 Wer ihn anrührt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser
abwaschen und unrein sein bis zum Abend.
15,8 Wenn er seinen Speichel auswirft auf den, der rein ist, so soll der
seine Kleider waschen und sich mit Wasser abwaschen und unrein sein bis
zum Abend.
15,9 Auch der Sattel, auf dem er reitet, wird unrein.
15,10 Und wer irgend etwas anrührt, das er unter sich hat, der wird unrein
bis zum Abend. Und wer solches trägt, der soll seine Kleider waschen und
sich mit Wasser abwaschen und unrein sein bis zum Abend.
15,11 Und wen er anrührt, ehe er die Hände gewaschen hat, der soll seine
Kleider waschen und sich mit Wasser abwaschen und unrein sein bis zum
Abend.
15,12 Wenn er ein
(a) irdenes Gefäß anrührt, das soll man zerbrechen, aber das
hölzerne Gefäß soll man mit Wasser spülen.
15,13 Und wenn er rein wird von seinem Fluß, so soll er sieben Tage zählen,
nachdem er rein geworden ist, und dann seine Kleider waschen und sich mit
frischem Wasser abwaschen, so ist er rein. 15,14 (a) Und am achten Tage soll er zwei Turteltauben oder zwei andere Tauben
nehmen und vor den HERRN bringen an die Tür der Stiftshütte und dem
Priester geben. 15,15 Und der Priester soll die eine zum Sündopfer bereiten und die andere
zum Brandopfer und ihn vor dem HERRN entsühnen seines Ausflusses wegen.
15,16 Wenn einem Mann (a) im Schlaf der Same abgeht, der soll seinen ganzen
Leib mit Wasser abwaschen und unrein sein bis zum Abend. 15,17 Und jedes Kleid und jedes Fell, das mit solchem Samen befleckt ist,
soll abgewaschen werden mit Wasser, und es soll unrein sein bis zum
Abend. 15,18 Und wenn eine Frau bei einem Manne liegt, dem der Same abgeht, dann
sollen sie sich mit Wasser abwaschen und unrein sein bis zum Abend.
15,19 Wenn eine Frau ihren Blutfluß hat, so soll sie sieben Tage für unrein
gelten. (a) Wer sie anrührt, der wird unrein bis zum Abend. 15,20 Und alles, worauf sie liegt, solange sie ihre Zeit hat, wird unrein,
und alles, worauf sie sitzt, wird unrein. 15,21 Und wer ihr Lager anrührt, der soll seine Kleider waschen und sich mit
Wasser abwaschen und unrein sein bis zum Abend. 15,22 Und wer irgend etwas anrührt, worauf sie gesessen hat, soll seine
Kleider waschen und sich mit Wasser abwaschen und unrein sein bis zum
Abend. 15,23 Und wer etwas anrührt, das auf ihrem Lager gewesen ist oder da, wo sie
gesessen hat, soll unrein sein bis zum Abend. 15,24 Und wenn ein Mann bei ihr liegt und es kommt sie ihre Zeit an bei ihm,
der wird sieben Tage unrein, und das Lager, darauf er gelegen hat, wird
unrein.
15,25 Wenn aber eine Frau den Blutfluß eine lange Zeit hat, zu
ungewöhnlicher Zeit oder über die gewöhnliche Zeit hinaus, so wird sie
unrein, solange sie ihn hat; wie zu ihrer gewöhnlichen Zeit, so soll sie
auch da unrein sein. 15,26 Jedes Lager, worauf sie liegt die ganze Zeit ihres Blutflusses, soll
gelten wie ihr Lager zu ihrer gewöhnlichen Zeit. Und alles, worauf sie
sitzt, wird unrein wie bei der Unreinheit ihrer gewöhnlichen Zeit. 15,27 Wer davon etwas anrührt, der wird unrein und soll seine Kleider waschen
und sich mit Wasser abwaschen und unrein sein bis zum Abend. 15,28 Wird sie aber rein von ihrem Blutfluß, so soll sie sieben Tage zählen,
und danach soll sie rein sein. 15,29 Und am achten Tage soll sie zwei Turteltauben oder zwei andere Tauben
nehmen und zum Priester bringen vor die Tür der Stiftshütte. 15,30 Und der Priester soll die eine zum Sündopfer bereiten und die andere
zum Brandopfer und die Frau entsühnen vor dem HERRN wegen ihres
Blutflusses, der sie unrein macht.
15,31 Und ihr sollt die Israeliten wegen ihrer Unreinheit absondern, damit
sie nicht sterben in ihrer Unreinheit, wenn sie meine Wohnung unrein
machen, die mitten unter ihnen ist.
15,32 Das ist das Gesetz über den, der einen Ausfluß hat und dem der Same im
Schlaf abgeht, daß er unrein davon wird, 15,33 und über die, die ihren Blutfluß hat, und wer sonst einen Ausfluß hat,
es sei Mann oder Frau, und wenn ein Mann bei einer Unreinen liegt.
16. Kapitel
Gesetz für den großen Versöhnungstag
(vgl. Kap 23,26-32; 4. Mose 29,7-11; Hebr 9,7-14)
16,1 Und der HERR redete mit Mose, nachdem die
(a) zwei Söhne Aarons gestorben
waren, als sie vor dem HERRN opferten,
16,2 und sprach: Sage deinem Bruder Aaron, daß er nicht zu jeder Zeit in das
Heiligtum gehe hinter den
(a) Vorhang vor den Gnadenthron, der auf der Lade
ist, damit er nicht sterbe; denn ich erscheine in der Wolke über dem
Gnadenthron.
16,3 Er soll hineingehen mit einem jungen
(a) Stier zum Sündopfer und mit einem
Widder zum
(b) Brandopfer
16,4 und
(a) soll das heilige leinene Gewand anlegen, und leinene Beinkleider
sollen seine Blöße bedecken, und er soll sich mit einem leinenen Gürtel
gürten und den leinenen Kopfbund umbinden, denn das sind die heiligen
Kleider; er soll seinen Leib
(b) (c) mit Wasser abwaschen und sie dann anlegen.
16,5 Und er soll von der Gemeinde der Israeliten zwei Ziegenböcke
entgegennehmen zum Sündopfer und einen Widder zum Brandopfer.
(a) 16,6 Und Aaron soll einen
(a) Stier, sein Sündopfer, darbringen, daß er für
sich und sein Haus Sühne schaffe,
(b) 16,7 und danach zwei Böcke nehmen und vor den HERRN stellen an der Tür der
Stiftshütte
16,8 und soll das Los werfen über die zwei Böcke: ein Los dem HERRN und das
andere dem Asasel,
16,9 und soll den Bock, auf welchen das Los für den HERRN fällt, opfern zum
Sündopfer.
16,10 Aber den Bock, auf welchen das Los für Asasel fällt, soll er lebendig
vor den HERRN stellen, daß er über ihm Sühne vollziehe und ihn zu Asasel
in die Wüste schicke.
16,11 a Und Aaron soll den Stier seines Sündopfers herzubringen und sich und
sein Haus entsühnen und soll ihn schlachten 16,12 und soll eine Pfanne voll Glut vom Altar nehmen, der vor dem HERRN
steht, und beide Hände voll zerstoßenen Räucherwerks und es hinein hinter
den Vorhang bringen 16,13 und das Räucherwerk aufs Feuer tun vor dem HERRN, daß die Wolke vom
Räucherwerk den (a) Gnadenthron bedecke, der auf der Lade mit dem Gesetz
ist, damit er nicht sterbe. 16,14 Und soll etwas vom Blut des Stieres nehmen und es mit seinem Finger
gegen den Gnadenthron sprengen; vor den Gnadenthron aber soll er siebenmal
mit seinem Finger von dem Blut sprengen. 16,15 Danach soll er den Bock, das Sündopfer des Volks, schlachten und sein
Blut hineinbringen hinter den Vorhang und soll mit seinem Blut tun, wie er
mit dem Blut des Stieres getan hat, und etwas davon auch sprengen gegen
den Gnadenthron und vor den Gnadenthrona 16,16 und soll so das Heiligtum entsühnen wegen der Verunreinigungen der
Israeliten und wegen ihrer Übertretungen, mit denen sie sich versündigt
haben. So soll er tun der Stiftshütte, die bei ihnen ist inmitten ihrer
Unreinheit. 16,17 Kein Mensch soll in der Stiftshütte sein, wenn er hineingeht, Sühne zu
schaffen im Heiligtum, bis er herauskommt. So soll er Sühne schaffen für
sich und sein Haus und die ganze Gemeinde Israel. 16,18 Und er soll hinausgehen zum Altar, der vor dem HERRN steht, und ihn (a)
entsühnen und soll vom Blut des Stieres und vom Blut des Bockes nehmen und
es ringsum an die Hörner des Altars streichen 16,19 und soll mit seinem Finger vom Blut darauf sprengen siebenmal und ihn
reinigen und heiligen von den Verunreinigungen der Israeliten. 16,20 Und wenn er die Entsühnung des Heiligtums vollbracht hat, der
Stiftshütte und des Altars, so soll er den lebendigen Bock herzubringen. 16,21 Dann soll Aaron seine beiden Hände auf dessen Kopf legen und über ihm
bekennen alle Missetat der Israeliten und alle ihre Übertretungen, mit
denen sie sich versündigt haben, und soll sie dem Bock auf den Kopf legen
und ihn durch einen Mann, der bereit steht, in die Wüste bringen lassen, 16,22 daß also der Bock alle ihre Missetat auf sich nehme und in die Wildnis
trage; und man lasse ihn in der Wüste.
16,23 Und Aaron soll in die Stiftshütte gehen und die leinenen Kleider
ausziehen, die er anzog, als er in das Heiligtum ging, und sie dort
lassen, 16,24 und er soll sich mit Wasser abwaschen an heiliger Stätte und seine
eigenen Kleider anziehen und wieder hinausgehen und sein Brandopfer und
des Volkes Brandopfer darbringen und sich und das Volk entsühnen 16,25 und das Fett vom Sündopfer auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen. 16,26 Der Mann aber, der den Bock für Asasel hinausgebracht hat, soll seine
Kleider waschen und sich mit Wasser abwaschen und erst danach ins Lager
kommen. 16,27 Und den jungen Stier und den Bock vom Sündopfer, deren Blut in das
Heiligtum zur Entsühnung gebracht wurde, soll man hinausschaffen vor das
Lager und mit Feuer verbrennen samt Fell, Fleisch und Mist.(a) (b) (c) 16,28 Und der sie verbrennt, soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser
abwaschen und erst danach ins Lager kommen.
16,29 Auch soll euch dies eine ewige Ordnung sein: Am (a) (b) zehnten Tage des
siebenten Monats sollt ihr fasten und keine Arbeit tun, weder ein
Einheimischer noch ein Fremdling unter euch. 16,30 Denn an diesem Tage geschieht eure Entsühnung, daß ihr gereinigt
werdet; von allen euren Sünden werdet ihr gereinigt vor dem HERRN. 16,31 Darum soll es euch ein hochheiliger Sabbat sein, und ihr sollt fasten.
Eine ewige Ordnung sei das. 16,32 Es soll aber solche Entsühnung schaffen ein Priester, den man gesalbt
und dessen Hände man gefüllt hat, daß er Priester sei an seines Vaters
Statt. Und er soll die leinenen Kleider anlegen, die heiligen Kleider,(a) 16,33 und soll so entsühnen das Allerheiligste, die Stiftshütte, den Altar,
die Priester und alles Volk der Gemeinde. 16,34 Das soll euch eine ewige Ordnung sein, daß ihr Israel (a) (b) einmal im Jahr
entsühnt wegen aller seiner Sünden.
.Und Aaron tat, wie der HERR es Mose geboten hatte.
17. Kapitel
17,1 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
17,2 Sage Aaron und seinen Söhnen und allen Israeliten und sprich zu ihnen:
Dies ist's, was der HERR geboten hat.
17,3 Wer aus dem Haus Israel einen Stier, ein Schaf oder eine Ziege
schlachtet im Lager oder draußen vor dem Lager
17,4 und sie nicht vor die Tür der Stiftshütte bringt, daß sie dem HERRN zum
Opfer gebracht werde vor der Wohnung des HERRN, dem soll es als Blutschuld
angerechnet werden:
(a) Blut hat er vergossen, und ein solcher Mensch soll
ausgerottet werden aus seinem Volk.
17,5 Darum sollen die Israeliten ihre Schlachttiere, die sie auf freiem Feld
schlachten wollen, dem HERRN bringen vor die Tür der Stiftshütte zum
Priester und sie dort als Dankopfer dem HERRN opfern.
17,6 Und der Priester soll das Blut an den Altar des HERRN sprengen vor der
Tür der Stiftshütte und das Fett in Rauch aufgehen lassen zum lieblichen
Geruch für den HERRN.
17,7 Und
(a) sie sollen ihre Opfer nicht mehr den Feldgeistern opfern, mit
denen sie Abgötterei treiben. Das soll ihnen eine ewige Ordnung sein von
Geschlecht zu Geschlecht.
17,8 Darum sollst du zu ihnen sagen: Wer aus dem Hause Israel oder von den
Fremdlingen, die unter euch sind, ein Brandopfer oder Schlachtopfer
darbringt
17,9 und bringt es nicht
(a) vor die Tür der Stiftshütte, um es dem HERRN zu
opfern, der wird ausgerottet werden aus seinem Volk.
17,10 Und wer vom Haus Israel oder von den Fremdlingen unter euch
irgendwelches
(a) Blut ißt, gegen den will ich mein Antlitz kehren und will
ihn aus seinem Volk ausrotten.
17,11 Denn des Leibes Leben ist im Blut, und ich habe es euch für den Altar
gegeben, daß ihr damit entsühnt werdet. Denn
(a) das Blut ist die
Entsühnung, weil das Leben in ihm ist.
17,12 Darum habe ich den Israeliten gesagt: Keiner unter euch soll Blut
essen, auch kein Fremdling, der unter euch wohnt.
17,13 Und wer vom Haus Israel oder von den Fremdlingen unter euch auf der
Jagd ein Tier oder einen Vogel fängt, die man essen darf, soll ihr Blut
ausfließen lassen und mit Erde zuscharren.
17,14 Denn
(a) des Leibes Leben ist in seinem Blut, und ich habe den Israeliten
gesagt: Ihr sollt keines Leibes Blut essen; denn des Leibes Leben ist in
seinem Blut. Wer es ißt, der wird ausgerottet werden.
17,15 Und wer ein gefallenes oder zerrissenes Tier ißt, er sei ein
Einheimischer oder Fremdling, der soll sein Kleid waschen und sich mit
Wasser abwaschen und unrein sein bis zum Abend; dann ist er rein.
(a) (b) (c) (d) (e) 17,16 Wenn er seine Kleider nicht wäscht und sich nicht abwäscht, so muß er
seine Schuld tragen.
18. Kapitel
Verbot geschlechtlicher Verirrungen
18,1 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
18,2 Rede mit den Israeliten und sprich zu ihnen: Ich bin der HERR, euer
Gott.
18,3 Ihr sollt nicht tun nach der Weise des Landes Ägypten, darin ihr gewohnt
habt, auch nicht nach der Weise des Landes Kanaan, wohin ich euch führen
will. Ihr sollt auch nicht nach ihren Satzungen wandeln,
(a) 18,4 sondern nach meinen Rechten sollt ihr tun und meine Satzungen sollt ihr
halten, daß ihr darin wandelt; ich bin der HERR, euer Gott.
18,5 Darum sollt ihr meine Satzungen halten und meine Rechte. Denn
(a) (b) (c) (d) (e) der
Mensch, der sie tut, wird durch sie leben; ich bin der HERR.
18,6 Keiner unter euch soll sich irgendwelchen Blutsverwandten nahen, um mit
ihnen geschlechtlichen Umgang zu haben; ich bin der HERR. 18,7 Du sollst mit (a) deinem Vater und deiner leiblichen Mutter nicht Umgang
haben. Es ist deine Mutter, darum sollst du nicht mit ihr Umgang haben. 18,8 Du sollst mit der (a) (b) (c) (d) Frau deines Vaters nicht Umgang haben; denn damit
schändest du deinen Vater. 18,9 Du sollst mit (a) deiner Schwester, die deines Vaters oder deiner Mutter
Tochter ist, sie sei in oder außer der Ehe geboren, nicht Umgang haben. 18,10 Du sollst mit der Tochter deines Sohnes oder deiner Tochter nicht
Umgang haben, damit schändest du dich selbst. 18,11 Du sollst mit der Tochter der Frau deines Vaters, die deinem Vater
geboren ist und deine Schwester ist, nicht Umgang haben. 18,12 Du sollst mit der (a) Schwester deines Vaters nicht Umgang haben; denn
sie ist deines Vaters Blutsverwandte. 18,13 Du sollst mit der Schwester deiner Mutter nicht Umgang haben; denn sie
ist deiner Mutter Blutsverwandte. 18,14 Du sollst den Bruder deines Vaters nicht damit schänden, daß du seine
Frau nimmst; denn sie ist deine Verwandte. 18,15 Du sollst mit (a) deiner Schwiegertochter nicht Umgang haben, denn sie
ist deines Sohnes Frau; darum sollst du nicht mit ihr Umgang haben. 18,16 Du sollst mit (a) (b) der Frau deines Bruders nicht Umgang haben; denn damit
schändest du deinen Bruder. 18,17 Du sollst nicht mit einer Frau und mit ihrer Tochter Umgang haben, noch
mit ihres Sohnes Tochter oder ihrer Tochter Tochter; denn sie sind ihre
Blutsverwandten, und es ist eine Schandtat. 18,18 Du sollst die Schwester deiner Frau nicht zur Nebenfrau nehmen und mit
ihr Umgang haben, solange deine Frau noch lebt.
18,19 Du sollst nicht zu einer Frau gehen, solange sie ihre Tage hat, um in
ihrer Unreinheit mit ihr Umgang zu haben.(a) (b) (c) 18,20 Du sollst auch nicht bei (a) der Frau deines Nächsten liegen, daß du an
ihr nicht unrein werdest. 18,21 Du sollst auch nicht eins deiner Kinder geben, daß es (a) (b) (c) (d) dem Moloch
geweiht werde, damit du nicht entheiligst den Namen deines Gottes; ich bin
der HERR. 18,22 Du sollst nicht bei einem Mann liegen wie bei einer Frau; es ist ein
Greuel.(a) (b) (c) (d) 18,23 Du sollst auch (a) bei keinem Tier liegen, daß du an ihm unrein werdest.
Und (b) keine Frau soll mit einem Tier Umgang haben; es ist ein schändlicher
Frevel.
18,24 Ihr sollt euch mit nichts dergleichen unrein machen; denn mit alledem
haben sich die Völker unrein gemacht, die ich vor euch her vertreiben
will. 18,25 Das Land wurde dadurch unrein, und ich suchte seine Schuld an ihm heim,
daß das Land seine Bewohner ausspie. 18,26 Darum haltet meine Satzungen und Rechte und tut keine dieser Greuel,
weder der Einheimische noch der Fremdling unter euch - 18,27 denn alle solche Greuel haben die Leute dieses Landes getan, die vor
euch waren, und haben das Land unrein gemacht -, 18,28 damit nicht auch euch das Land ausspeie, wenn ihr es unrein macht, wie
es die Völker ausgespien hat, die vor euch waren. 18,29 Denn alle, die solche Greuel tun, werden ausgerottet werden aus ihrem
Volk. 18,30 Darum haltet meine Satzungen, daß ihr nicht tut nach den schändlichen
Sitten derer, die vor euch waren, und dadurch unrein werdet; ich bin der
HERR, euer Gott.
19. Kapitel
Gesetze zur Heiligung des täglichen Lebens
19,1 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
19,2 Rede mit der ganzen Gemeinde der Israeliten und sprich zu ihnen:
(a) (b) (c) Ihr
sollt heilig sein, denn ich bin heilig, der HERR, euer Gott.
19,3 Ein jeder
(a) fürchte seine Mutter und seinen Vater.
(b) Haltet meine
Feiertage; ich bin der HERR, euer Gott.
19,4 Ihr sollt euch
(a) nicht zu den Götzen wenden und sollt euch
(b) keine
gegossenen Götter machen; ich bin der HERR, euer Gott.
19,5 Und wenn ihr dem HERRN ein (a) Dankopfer bringen wollt, sollt ihr es so
opfern, daß es euch wohlgefällig macht. 19,6 Ihr sollt es an dem Tag essen, an dem ihr's opfert, und am nächsten
Tage. Was aber bis zum dritten Tag übrigbleibt, soll man mit Feuer
verbrennen. 19,7 Wird aber am dritten Tage davon gegessen, so ist es ein Greuel und wird
nicht wohlgefällig sein; 19,8 und wer davon ißt, muß seine Schuld tragen, weil er das Heilige des
HERRN entheiligt hat, und ein solcher Mensch wird ausgerottet werden aus
seinem Volk.
19,9 Wenn du dein Land aberntest, sollst du nicht alles bis an die Ecken
deines Feldes abschneiden, auch nicht Nachlese halten.(a) (b) (c) 19,10 Auch sollst du in deinem Weinberg nicht Nachlese halten noch die
abgefallenen Beeren auflesen, sondern dem Armen und Fremdling sollst du es
lassen; ich bin der HERR, euer Gott.
19,11 Ihr sollt nicht stehlen noch lügen noch betrügerisch handeln einer mit
dem andern.(a) (b)
19,12 Ihr sollt nicht falsch schwören bei meinem Namen und den Namen eures
Gottes nicht entheiligen; ich bin der HERR.(a) (b)
19,13 Du sollst deinen Nächsten nicht bedrücken noch berauben. (a) (b) (c) Es soll des
Tagelöhners Lohn nicht bei dir bleiben bis zum Morgen.
19,14 Du sollst dem Tauben nicht fluchen und sollst (a) (b) vor den Blinden kein
Hindernis legen, denn du sollst dich vor deinem Gott fürchten; ich bin der
HERR.
19,15 Du sollst nicht unrecht handeln im Gericht: du sollst den Geringen
nicht vorziehen, aber auch den Großen nicht begünstigen, sondern du sollst
deinen Nächsten recht richten.(a) (b)
19,16 Du sollst nicht als Verleumder umhergehen unter deinem Volk. (a) Du
sollst auch nicht auftreten gegen deines Nächsten Leben; ich bin der HERR. 19,17 Du sollst deinen Bruder nicht hassen in deinem Herzen, sondern (a) (b) du
sollst deinen Nächsten zurechtweisen, damit du nicht seinetwegen Schuld
auf dich ladest. 19,18 Du sollst dich nicht rächen noch Zorn bewahren gegen die Kinder deines
Volks. Du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst; ich bin der
HERR.(a) (b) (c) (d) (e) (f)
19,19 Meine Satzungen sollt ihr halten: Laß nicht zweierlei Art unter deinem
Vieh sich paaren und besäe dein Feld nicht mit zweierlei Samen und lege
kein Kleid an, das aus zweierlei Faden gewebt ist.(a)
19,20 Wenn ein Mann bei einer Frau liegt, die eine leibeigne Magd ist und
einem Mann zur Ehe bestimmt, doch nicht losgekauft oder freigelassen ist,
so soll das bestraft werden. Aber sie sollen nicht sterben, denn sie ist
nicht frei gewesen.(a) 19,21 Der Mann soll aber als seine Buße dem HERRN vor die Tür der Stiftshütte
einen Widder zum Schuldopfer bringen; 19,22 und (a) der Priester soll ihn entsühnen mit dem Schuldopfer vor dem
HERRN wegen der Sünde, die er getan hat, so wird ihm Gott seine Sünde
vergeben, die er getan hat.
19,23 Wenn ihr in das Land kommt und allerlei Bäume pflanzt, von denen man
ißt, so laßt ihre ersten Früchte stehen, als wären sie unrein wie
Unbeschnittene. Drei Jahre lang sollt ihr die Früchte als unrein ansehen,
daß ihr sie nicht eßt; 19,24 im vierten Jahr sollen alle ihre Früchte unter Jubel dem HERRN geweiht
werden; 19,25 erst im fünften Jahr sollt ihr die Früchte essen, damit ihr künftig um
so reicheren Ertrag einsammelt; ich bin der HERR, euer Gott.
19,26 a Ihr sollt nichts essen, in dem noch Blut ist.
.Ihr sollt nicht (a) Wahrsagerei noch Zauberei treiben.
19,27 a Ihr sollt euer Haar am Haupt nicht rundherum abschneiden noch euren
Bart stutzen.
19,28 Ihr sollt um eines Toten willen an eurem Leibe keine Einschnitte
machen noch euch Zeichen einätzen; ich bin der HERR.
19,29 Du sollst deine Tochter nicht zur (a) (b) Hurerei anhalten, daß nicht das
Land Hurerei treibe und werde voll Schandtat.
19,30 Meine Feiertage haltet und fürchtet mein Heiligtum; ich bin der
HERR.(a)
19,31 Ihr sollt euch nicht wenden zu den (a) (b) (c) Geisterbeschwörern und
Zeichendeutern und sollt sie nicht befragen, daß ihr nicht an ihnen unrein
werdet; ich bin der HERR, euer Gott.
19,32 Vor einem grauen Haupt sollst du aufstehen und die Alten ehren und
sollst dich fürchten vor deinem Gott; ich bin der HERR.
19,33 Wenn ein Fremdling bei euch wohnt in eurem Lande, den sollt ihr nicht
bedrücken.(a) 19,34 Er soll bei euch wohnen wie ein Einheimischer unter euch, und du sollst
ihn lieben wie dich selbst; denn ihr seid auch Fremdlinge gewesen in
Ägyptenland. Ich bin der HERR, euer Gott.
19,35 Ihr sollt nicht unrecht handeln im Gericht, mit der Elle, mit Gewicht,
mit Maß. 19,36 (a) (b) Rechte Waage, rechtes Gewicht, rechter Scheffel und rechtes Maß
sollen bei euch sein; ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus
Ägyptenland geführt hat, 19,37 daß ihr alle meine Satzungen und alle meine Rechte haltet und tut; ich
bin der HERR.
20. Kapitel
Strafbestimmungen für schwere Sünden
20,1 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
20,2 Sage zu den Israeliten: Wer unter den Israeliten oder den Fremdlingen in
Israel eins seiner Kinder dem Moloch gibt, der soll des Todes sterben; das
Volk des Landes soll ihn steinigen.
20,3 Und ich will mein Antlitz kehren gegen einen solchen Menschen und will
ihn aus seinem Volk ausrotten, weil er dem Moloch eins seiner Kinder
gegeben und mein Heiligtum unrein gemacht und meinen heiligen Namen
entheiligt hat.
20,4 Und wenn das Volk des Landes bei dem Menschen durch die Finger sehen
würde, der eins seiner Kinder dem Moloch gegeben hat, daß es ihn nicht
tötet,
20,5 so will doch ich mein Antlitz gegen diesen Menschen kehren und gegen
sein Geschlecht und will ihn und alle, die wie er mit dem Moloch
Abgötterei getrieben haben, aus ihrem Volk ausrotten.
20,6 Wenn sich jemand zu den (a) Geisterbeschwörern und Zeichendeutern wendet,
daß er mit ihnen Abgötterei treibt, so will ich mein Antlitz gegen ihn
kehren und will ihn aus seinem Volk ausrotten. 20,7 Darum (a) heiligt euch und seid heilig; denn ich bin der HERR, euer Gott. 20,8 Und haltet meine Satzungen und tut sie; ich bin der HERR, der euch
heiligt.
20,9 Wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, der soll des Todes sterben.
Seine Blutschuld komme über ihn, weil er seinem Vater oder seiner Mutter
geflucht hat.(a) 20,10 Wenn jemand die Ehe bricht mit der Frau seines Nächsten, so sollen
beide des Todes sterben, Ehebrecher und Ehebrecherin, weil er mit der Frau
seines Nächsten die Ehe gebrochen hat.(a) (b) (c)
20,11 a Wenn jemand mit der Frau seines Vaters Umgang pflegt und damit
seinen Vater schändet, so sollen beide des Todes sterben; ihre Blutschuld
komme über sie. 20,12 Wenn jemand mit seiner Schwiegertochter Umgang pflegt, so sollen sie
beide des Todes sterben, denn sie haben einen schändlichen Frevel
begangen; ihr Blut lastet auf ihnen. 20,13 Wenn jemand bei einem Manne liegt wie bei einer Frau, so haben sie
getan, was ein Greuel ist, und sollen beide des Todes sterben; Blutschuld
lastet auf ihnen. 20,14 Wenn jemand eine Frau nimmt und ihre Mutter dazu, der hat eine
Schandtat begangen; man soll ihn mit Feuer verbrennen und die beiden
Frauen auch, damit keine Schandtat unter euch sei.
20,15 Wenn jemand bei einem Tiere liegt, der soll des Todes sterben, und
auch das Tier soll man töten. 20,16 Wenn eine Frau sich irgendeinem Tier naht, um mit ihm Umgang zu haben,
so sollst du sie töten und das Tier auch. Des Todes sollen sie sterben;
ihre Blutschuld komme über sie.
20,17 Wenn jemand seine Halbschwester nimmt, seines Vaters Tochter oder
seiner Mutter Tochter, und sie miteinander Umgang haben, so ist das
Blutschande; sie sollen ausgerottet werden vor den Leuten ihres Volks. Er
hat mit seiner Schwester Umgang gehabt; sie sollen ihre Schuld tragen.
20,18 Wenn ein Mann bei einer Frau liegt zur Zeit ihrer Tage und mit ihr
Umgang hat und so den Brunnen ihres Blutes aufdeckt und sie den Brunnen
ihres Blutes aufdeckt, so sollen beide aus ihrem Volk ausgerottet
werden.(a)
20,19 Mit der Schwester deiner Mutter und mit der Schwester deines Vaters
sollst du nicht Umgang haben. Wer das tut, schändet seine Blutsverwandte;
sie sollen ihre Schuld tragen. 20,20 Wenn jemand mit der Frau seines Oheims Umgang hat, der hat seinen Oheim
geschändet. Sie sollen ihre Schuld tragen; ohne Kinder sollen sie
sterben. 20,21 Wenn jemand die Frau seines Bruders nimmt, so ist das eine abscheuliche
Tat. Sie sollen ohne Kinder sein, denn er hat damit seinen Bruder
geschändet.
20,22 So haltet nun alle meine Satzungen und meine Rechte und tut danach,
auf daß euch nicht das Land ausspeie, in das ich euch führen will, damit
ihr darin wohnet. 20,23 Und wandelt nicht in den Satzungen der Völker, die ich vor euch her
vertreiben werde. Denn das alles haben sie getan, und ich habe einen Ekel
an ihnen gehabt. 20,24 Euch aber sagte ich: (a) Ihr Land soll euch zufallen; und ich will es
euch zum Erbe geben, ein Land, darin Milch und Honig fließt. Ich bin der
HERR, euer Gott, der euch von den Völkern abgesondert hat, 20,25 daß ihr auch absondern sollt das reine Vieh vom unreinen und die
unreinen Vögel von den reinen und euch nicht unrein machet an Vieh, an
Vögeln und an allem, was auf Erden kriecht, das ich abgesondert habe, daß
es euch unrein sei.(a) 20,26 Darum sollt ihr mir heilig sein; denn ich, der HERR, bin heilig, der
euch abgesondert hat von den Völkern, daß ihr mein wäret.
20,27 Wenn ein Mann oder eine Frau Geister beschwören oder Zeichen deuten
kann, so sollen sie des Todes sterben; man soll sie steinigen; ihre
Blutschuld komme über sie.(a)
21. Kapitel
Gesetz für die Priester
21,1 (a) Und der HERR sprach zu Mose: Sage den Priestern, den Söhnen Aarons,
und sprich zu ihnen: Ein Priester soll sich an keinem Toten seines Volks
unrein machen
21,2 außer an seinen nächsten Blutsverwandten: an seiner Mutter, an seinem
Vater, an seinem Sohn, an seiner Tochter, an seinem Bruder
21,3 und an seiner Schwester, die noch Jungfrau und noch bei ihm ist, die
keines Mannes Frau gewesen ist. An deren Leiche darf er sich unrein
machen.
21,4 Sonst soll er sich nicht unrein machen an irgendeinem, der ihm zugehört
unter seinem Volk; er würde sich entheiligen.
21,5 Sie sollen auch keine Glatze scheren auf ihrem Haupt noch ihren Bart
stutzen und an ihrem Leibe kein Mal einschneiden.(a) 21,6 Sie sollen ihrem Gott heilig sein und nicht entheiligen den Namen ihres
Gottes, denn sie opfern die Feueropfer des HERRN, die Speise ihres Gottes;
darum sollen sie heilig sein.
21,7 Sie sollen keine Hure zur Frau nehmen noch eine, die nicht mehr
Jungfrau ist oder die von ihrem Mann verstoßen ist; denn sie sind heilig
ihrem Gott. 21,8 Darum sollst du den Priester heilig halten, denn er opfert die Speise
deines Gottes. Er soll dir heilig sein; denn ich bin heilig, der HERR, der
euch heiligt.
21,9 Wenn eines Priesters Tochter sich durch Hurerei entheiligt, so soll man
sie mit Feuer verbrennen; denn sie hat ihren Vater entheiligt.
21,10 Wer Hoherpriester ist unter seinen Brüdern, auf dessen Haupt das (a) (b) (c)
Salböl gegossen und dessen Hand gefüllt ist und der angezogen ist mit den
heiligen Kleidern, der soll sein (d) Haupthaar nicht wirr hängen lassen und
seine Kleider nicht zerreißen 21,11 und soll zu keinem Toten kommen und soll sich weder an Vater noch an
Mutter unrein machen.(a) 21,12 Aus dem Heiligtum soll er nicht gehen, daß er nicht entheilige das
Heiligtum seines Gottes; denn die Weihe des Salböls seines Gottes ist auf
ihm. Ich bin der HERR. 21,13 Eine Jungfrau soll er zur Frau nehmen, 21,14 keine Witwe oder Verstoßene oder Entehrte oder Hure, sondern eine
Jungfrau seines Volks soll er zur Frau nehmen, 21,15 damit er seine Nachkommen nicht entheilige unter seinem Volk; denn ich
bin der HERR, der ihn heiligt.
21,16 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 21,17 Sage zu Aaron: Wenn einer deiner Nachkommen in künftigen Geschlechtern
einen Fehler hat, der soll nicht herzutreten, um die Speise seines Gottes
zu opfern. 21,18 Denn keiner, an dem ein Fehler ist, soll herzutreten, er sei blind,
lahm, mit einem entstellten Gesicht, mit irgendeiner Mißbildung 21,19 oder wer einen gebrochenen Fuß oder eine gebrochene Hand hat 21,20 oder bucklig oder verkümmert ist oder wer einen weißen Fleck im Auge
hat oder Krätze oder Flechten oder beschädigte Hoden hat. 21,21 Wer nun unter Aarons, des Priesters, Nachkommen einen Fehler an sich
hat, der soll nicht herzutreten, zu opfern die Feueropfer des HERRN; denn
er hat einen Fehler. Darum soll er sich nicht nahen, um die Speise seines
Gottes zu opfern. 21,22 Doch essen darf er die Speise seines Gottes, vom Heiligen und vom
Hochheiligen. 21,23 Aber zum Vorhang soll er nicht kommen noch zum Altar nahen, weil ein
Fehler an ihm ist, damit er nicht entheilige mein Heiligtum; denn ich bin
der HERR, der sie heiligt.
21,24 Mose aber sagte dies zu Aaron und zu seinen Söhnen und zu allen
Israeliten.
22. Kapitel
Gesetz über den Genuß der Opfergaben
22,1 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
22,2 Sage Aaron und seinen Söhnen, daß sie achtsam seien mit dem Heiligen der
Israeliten, den Gaben, die sie mir heiligen, damit sie meinen heiligen
Namen nicht entheiligen. Ich bin der HERR.
22,3 So sage ihnen nun für ihre Nachkommen: Wer von euren Nachkommen
herzutritt zu dem Heiligen, das die Israeliten dem HERRN heiligen, und hat
eine Unreinheit an sich, der wird ausgerottet werden vor meinem Antlitz.
Ich bin der HERR.
22,4 Wer von den Nachkommen Aarons
(a) aussätzig ist oder einen Ausfluß hat,
der soll nicht essen von dem Heiligen, bis er wieder rein ist. Wer etwa
einen anrührt, der an einem Toten unrein geworden ist, oder wem der Same
abgeht im Schlaf,
22,5 und wer irgendein Gewürm anrührt, wodurch er unrein wird, oder einen
Menschen, durch den er unrein wird, oder irgend etwas, was ihn unrein
macht,
22,6 wer deren eins anrührt, der ist unrein bis zum Abend und soll von dem
Heiligen nicht essen, sondern soll zuvor seinen Leib mit Wasser
abwaschen.
(a) 22,7 Und wenn die Sonne untergegangen ist, so ist er rein. Dann darf er davon
essen, denn es ist seine Nahrung.
22,8 Ein
(a) verendetes oder zerrissenes Tier soll er nicht essen, damit er
nicht unrein daran werde. Ich bin der HERR.
22,9 Darum sollen sie meine Satzungen halten, daß sie nicht Sünde auf sich
laden und daran sterben, wenn sie sich entheiligen. Ich bin der HERR, der
sie heiligt.
22,10 Kein Fremder soll von dem Heiligen essen noch des Priesters Beisasse
noch sein Tagelöhner. 22,11 Wenn aber der Priester einen Sklaven für Geld kauft, so darf der davon
essen. Und der Sklave, der ihm in seinem Hause geboren wird, der darf auch
von seiner Speise essen. 22,12 Wenn aber des Priesters Tochter die Frau eines Mannes wird, der nicht
aus einer priesterlichen Sippe ist, so soll sie nicht von der heiligen
Opfergabe essen. 22,13 Wird sie aber eine Witwe oder verstoßen und hat keine Kinder und kehrt
zurück in ihres Vaters Haus, so darf sie essen von ihres Vaters Speise wie
in ihrer Jugend. Aber kein Fremder soll davon essen.
22,14 Wer aus Versehen von dem Heiligen ißt, der soll den (a) fünften Teil
dazutun und ihn dem Priester geben samt dem Heiligen. 22,15 Denn die Priester sollen nicht entheiligen lassen das Heilige der
Israeliten, die Opfergabe für den HERRN, 22,16 und dadurch die Israeliten mit Schuld beladen, daß diese ihr
Geheiligtes essen; denn ich bin der HERR, der sie heiligt.
Die Opfer sollen ohne Mängel sein
22,17 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
22,18 Sage Aaron und seinen Söhnen und allen Israeliten: Wer aus dem Hause
Israel oder von den Fremdlingen in Israel sein Opfer darbringen will, es
sei auf ein Gelübde hin oder aus freiem Willen, was sie dem HERRN als
Brandopfer darbringen wollen, -
22,19 damit es euch wohlgefällig mache, soll es ein männliches Tier sein,
ohne Fehler, von Rindern oder Schafen oder Ziegen.
22,20 Alles, was einen Fehler hat, sollt ihr nicht opfern, denn es wird euch
nicht wohlgefällig machen.
(a) (b) (c) 22,21 Und wenn jemand ein Dankopfer dem HERRN darbringen will, um ein
Gelübde zu erfüllen oder aus freiem Willen, von Rindern oder Schafen, so
soll das ohne Gebrechen sein, damit es wohlgefällig sei. Es soll keinen
Fehler haben. 22,22 Ist es blind oder hat es ein gebrochenes Glied oder eine Wunde oder ein
Geschwür oder Krätze oder Flechten, so sollt ihr es dem HERRN nicht opfern
und davon kein Feueropfer bringen auf den Altar des HERRN.
22,23 Rinder oder Schafe, die zu lange oder zu kurze Glieder haben, magst du
aus freiem Willen opfern, aber für ein Gelübde sind sie nicht
wohlgefällig. 22,24 Du sollst auch dem HERRN kein Tier zum Opfer bringen, dem die Hoden
zerdrückt oder zerschlagen oder zerrissen oder ausgeschnitten sind. So
etwas sollt ihr in eurem Lande an Tieren nicht tun.(a) 22,25 Ihr sollt auch solche Tiere nicht aus der Hand eines Ausländers nehmen
und als Speise eures Gottes opfern; denn sie taugen nicht und haben einen
Fehler. Darum wird es euch nicht wohlgefällig machen.
Weitere Opfergesetze
22,26 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
22,27 Wenn ein Rind oder Schaf oder eine Ziege geboren ist, so soll das Junge
(a) sieben Tage bei seiner Mutter sein; aber am achten Tage und danach darf
man's dem HERRN opfern, so ist es wohlgefällig.
22,28 Ein Rind oder Schaf soll man nicht mit seinem Jungen an einem Tage
schlachten.
(a) 22,29 a Wenn ihr aber dem HERRN ein Lobopfer darbringen wollt, das euch
wohlgefällig macht, 22,30 so sollt ihr's an demselben Tage essen und sollt nichts übrig behalten
bis zum Morgen; ich bin der HERR.
22,31 Darum haltet meine Gebote und tut danach; ich bin der HERR. 22,32 Entheiliget nicht meinen heiligen Namen, damit ich geheiligt werde
unter den Israeliten; ich bin der HERR, der euch heiligt,(a) 22,33 der euch aus Ägyptenland geführt hat, um euer Gott zu sein. Ich bin der
HERR.
23. Kapitel
Gesetze über den Sabbat und die jährlichen Feste
23,1 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
23,2 Sage den Israeliten und sprich zu ihnen: Dies sind die Feste des HERRN,
die ihr ausrufen sollt als heilige Versammlungen; dies sind meine Feste:
23,3 Sechs Tage sollst du arbeiten; der siebente Tag aber ist ein feierlicher
Sabbat, heilige Versammlung. Keine Arbeit sollt ihr an ihm tun; denn es
ist ein Sabbat für den HERRN, überall, wo ihr wohnt.
(a) 23,4 Dies sind aber die (a) Feste des HERRN, die ihr ausrufen sollt als
heilige Versammlungen an ihren Tagen: 23,5 Am vierzehnten Tage des ersten Monats gegen Abend ist des HERRN Passa.(a) 23,6 Und am fünfzehnten desselben Monats ist das Fest der ungesäuerten Brote
für den HERRN; da sollt ihr sieben Tage ungesäuertes Brot essen. 23,7 Am ersten Tage sollt ihr eine heilige Versammlung halten; da sollt ihr
keine Arbeit tun. 23,8 Und (a) sieben Tage sollt ihr dem HERRN Feueropfer darbringen. Am
siebenten Tage soll wieder eine heilige Versammlung sein; da sollt ihr
auch keine Arbeit tun.
23,9 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 23,10 Sage den Israeliten und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt,
das ich euch geben werde, und es aberntet, so sollt ihr die erste Garbe
eurer Ernte zu dem Priester bringen. 23,11 Der soll die Garbe als Schwingopfer schwingen vor dem HERRN, daß sie
euch wohlgefällig mache. Das soll aber der Priester tun am Tage nach dem
Sabbat. 23,12 Und ihr sollt am Tage, da eure Garbe geschwungen wird, ein Brandopfer
dem HERRN bringen von einem einjährigen Schaf, ohne Fehler, 23,13 samt dem Speisopfer: zwei Zehntel feinstes Mehl, mit Öl vermengt, als
ein Feueropfer für den HERRN zum lieblichen Geruch; dazu das Trankopfer:
eine viertel Kanne Wein. 23,14 Und ihr sollt von der neuen Ernte kein Brot noch geröstete oder frische
Körner essen, bis zu dem Tag, da ihr eurem Gott seine Gabe bringt. Das
soll eine ewige Ordnung sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt.
23,15 Danach sollt ihr zählen vom Tage nach dem Sabbat, da ihr die Garbe als
Schwingopfer darbrachtet, (a) (b) sieben ganze Wochen. 23,16 Bis zu dem Tag nach dem siebenten Sabbat, nämlich fünfzig Tage, sollt
ihr zählen und dann ein neues Speisopfer dem HERRN opfern. 23,17 Ihr sollt aus euren Wohnungen zwei Brote bringen als Schwingopfer, von
zwei Zehnteln feinstem Mehl, gesäuert und gebacken, als Erstlingsgabe für
den HERRN. 23,18 Und ihr sollt herzubringen neben eurem Brot sieben einjährige Schafe
ohne Fehler und einen jungen Stier und zwei Widder - das soll des HERRN
Brandopfer sein - mit ihren Speisopfern und Trankopfern als ein Feueropfer
zum lieblichen Geruch für den HERRN. 23,19 Dazu sollt ihr opfern einen Ziegenbock zum Sündopfer und zwei
einjährige Schafe zum Dankopfer. 23,20 Und der Priester soll sie als Schwingopfer schwingen samt den
Erstlingsbroten vor dem HERRN. Das alles soll als ein Schwingopfer dem
HERRN heilig sein und dem Priester gehören. 23,21 Und ihr sollt an diesem Tag eine heilige Versammlung ausrufen; keine
Arbeit sollt ihr tun. Eine ewige Ordnung soll das sein bei euren
Nachkommen, überall, wo ihr wohnt.
23,22 Wenn ihr aber euer Land aberntet, sollt ihr nicht alles bis an die
Ecken des Feldes abschneiden, auch nicht Nachlese halten, sondern sollt es
den Armen und Fremdlingen lassen. Ich bin der HERR, euer Gott.(a)
23,23 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 23,24 Sage zu den Israeliten: Am ersten Tage des siebenten Monats sollt ihr
Ruhetag halten mit Posaunenblasen zum Gedächtnis, eine heilige
Versammlung.(a) (b) 23,25 Da sollt ihr keine Arbeit tun und sollt dem HERRN Feueropfer
darbringen.
23,26 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 23,27 Am zehnten Tage in diesem siebenten Monat ist der (a) Versöhnungstag. Da
sollt ihr eine heilige Versammlung halten und fasten und dem HERRN
Feueropfer darbringen 23,28 und sollt keine Arbeit tun an diesem Tage, denn es ist der
Versöhnungstag, daß ihr entsühnt werdet vor dem HERRN, eurem Gott. 23,29 Denn wer nicht fastet an diesem Tage, der wird aus seinem Volk
ausgerottet werden. 23,30 Und wer an diesem Tage irgendeine Arbeit tut, den will ich vertilgen
aus seinem Volk. 23,31 Darum sollt ihr keine Arbeit tun. Das soll eine ewige Ordnung sein bei
euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 23,32 Ein feierlicher Sabbat soll er euch sein, und ihr sollt fasten. Am
neunten Tage des Monats, am Abend, sollt ihr diesen Ruhetag halten, vom
Abend an bis wieder zum Abend.
23,33 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 23,34 Sage zu den Israeliten: aAm fünfzehnten Tage dieses siebenten Monats
ist das Laubhüttenfest für den HERRN, sieben Tage lang. 23,35 Am ersten Tage soll eine heilige Versammlung sein; keine Arbeit sollt
ihr tun. 23,36 Sieben Tage sollt ihr dem HERRN Feueropfer darbringen. Am (a) achten Tage
sollt ihr wieder eine heilige Versammlung halten und sollt Feueropfer dem
HERRN darbringen. Es ist eine Festversammlung; keine Arbeit sollt ihr tun.
23,37 Das sind die Feste des HERRN, die ihr als heilige Versammlungen
ausrufen sollt, um dem HERRN Feueropfer darzubringen: Brandopfer,
Speisopfer, Schlachtopfer und Trankopfer, ein jedes an seinem Tage, 23,38 abgesehen von den Sabbaten des HERRN und euren andern Gaben und
Gelübden und freiwilligen Gaben, die ihr dem HERRN gebt.
23,39 Am fünfzehnten Tage des siebenten Monats, wenn ihr die Früchte des
Landes einbringt, sollt ihr ein Fest des HERRN halten sieben Tage lang. Am
ersten Tage ist Ruhetag und am achten Tage ist auch Ruhetag. 23,40 Ihr sollt am ersten Tage Früchte nehmen (a) von schönen Bäumen, Palmwedel
und Zweige von Laubbäumen und Bachweiden und sieben Tage fröhlich sein vor
dem HERRN, eurem Gott, 23,41 und sollt das Fest dem HERRN halten jährlich sieben Tage lang. Das soll
eine ewige Ordnung sein bei euren Nachkommen, daß sie im siebenten Monat
so feiern. 23,42 Sieben Tage sollt ihr in Laubhütten wohnen. Wer einheimisch ist in
Israel, soll in Laubhütten wohnen, 23,43 daß eure Nachkommen wissen, wie ich die Israeliten habe in Hütten
wohnen lassen, als ich sie aus Ägyptenland führte. Ich bin der HERR, euer
Gott.
23,44 Und Mose tat den Israeliten die Feste des HERRN kund.
24. Kapitel
Gesetze über die Lampen und Schaubrote
24,1 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
24,2 Gebiete den Israeliten, daß sie zu dir bringen reines Öl aus zerstoßenen
Oliven für den Leuchter, daß man beständig Lampen aufsetzen kann.
(a) 24,3 Außen vor dem Vorhang, der vor der Lade mit dem Gesetz hängt, in der
Stiftshütte soll Aaron den Leuchter herrichten, daß er vom Abend bis zum
Morgen beständig leuchte vor dem HERRN. Das sei eine ewige Ordnung bei
euren Nachkommen.
24,4 Er soll die Lampen auf dem Leuchter von feinem Gold herrichten, daß sie
vor dem HERRN beständig leuchten.
24,5 Und du sollst feinstes Mehl nehmen und davon zwölf Brote backen - zwei
Zehntel soll ein Brot haben - 24,6 und sollst sie legen in zwei Reihen, je sechs in einer Reihe, auf den
Tisch von feinem Gold vor dem HERRN.(a) 24,7 Und sollst auf sie legen reinen Weihrauch, daß er als Gedenkopfer bei
den Broten sei, ein Feueropfer für den HERRN. 24,8 An jedem Sabbat soll er sie zurichten vor dem HERRN als beständige Gabe
der Israeliten, eine Ordnung für immer, 24,9 und sie sollen Aaron und seinen Söhnen gehören. Die sollen sie essen an
heiliger Stätte; denn als ein Hochheiliges von den Opfern des HERRN
gehören sie Aaron als ewiges Recht.
Strafen für Gotteslästerung, Totschlag und Gewalt
24,10 Es ging aber der Sohn einer israelitischen Frau und eines ägyptischen
Mannes mitten unter die Israeliten und zankte sich im Lager mit einem
israelitischen Mann
24,11 und lästerte den Namen des HERRN und fluchte. Da brachten sie ihn zu
Mose - seine Mutter aber hieß Schelomit, eine Tochter Dibris vom Stamm Dan
-
24,12 und legten ihn gefangen, bis ihnen
(a) klare Antwort würde durch den Mund
des HERRN.
24,13 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
24,14 Führe den Flucher hinaus vor das Lager und laß alle, die es gehört
haben, ihre Hände auf sein Haupt legen und laß die ganze Gemeinde ihn
(a) (b) (c)
steinigen
24,15 und sage zu den Israeliten: Wer seinem Gott flucht, der soll seine
Schuld tragen.
24,16 (a) (b) Wer des HERRN Namen lästert, der soll des Todes sterben; die ganze
Gemeinde soll ihn steinigen. Ob Fremdling oder Einheimischer, wer den
Namen lästert, soll sterben.
24,17 Wer irgendeinen Menschen erschlägt, der soll des Todes sterben.(a) 24,18 Wer aber ein Stück Vieh erschlägt, der soll's ersetzen, Leben um
Leben.(a) 24,19 Und wer seinen Nächsten verletzt, dem soll man tun, wie er getan hat, 24,20 (a) Schaden um Schaden, Auge um Auge, Zahn um Zahn; wie er einen Menschen
verletzt hat, so soll man ihm auch tun. 24,21 Wer ein Stück Vieh erschlägt, der soll's erstatten; wer aber einen
Menschen erschlägt, der soll sterben. 24,22 Es soll (a) (b) ein und dasselbe Recht unter euch sein für den Fremdling wie
für den Einheimischen; ich bin der HERR, euer Gott.
24,23 Mose aber sagte es den Israeliten, und sie führten den Flucher hinaus
vor das Lager und steinigten ihn. So taten die Israeliten, wie der HERR es
Mose geboten hatte.
25. Kapitel
Gesetz über Sabbatjahr und Erlaßjahr
25,1 Und der HERR sprach zu Mose auf dem Berge Sinai:
25,2 Rede mit den Israeliten und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt,
das ich euch geben werde, so soll das Land dem HERRN einen Sabbat feiern.
25,3 (a) Sechs Jahre sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre deinen Weinberg
beschneiden und die Früchte einsammeln,
25,4 aber im siebenten Jahr soll das Land dem HERRN einen feierlichen Sabbat
halten; da sollst du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg
beschneiden.
25,5 Was von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und
die Trauben, die ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen; ein
Sabbatjahr des Landes soll es sein. 25,6 Was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und
dein Knecht und deine Magd, dein Tagelöhner und dein Beisasse, die bei dir
weilen, 25,7 dein Vieh und das Wild in deinem Lande; all sein Ertrag soll zur Nahrung
dienen.
25,8 Und du sollst zählen sieben Sabbatjahre, siebenmal sieben Jahre, daß
die Zeit der sieben Sabbatjahre neunundvierzig Jahre mache. 25,9 Da sollst du die Posaune blasen lassen durch euer ganzes Land am (a)
zehnten Tage des siebenten Monats, am Versöhnungstag. 25,10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt eine Freilassung
ausrufen im Lande für alle, die darin wohnen; es soll ein (a) (b) Erlaßjahr für
euch sein. Da soll ein jeder bei euch wieder zu seiner Habe und zu seiner
Sippe kommen. 25,11 Als Erlaßjahr soll das fünfzigste Jahr euch gelten. Ihr sollt nicht
säen und, was von selber wächst, nicht ernten, auch, was ohne Arbeit
wächst, im Weinberg nicht lesen; 25,12 denn das Erlaßjahr soll euch heilig sein; vom Felde weg dürft ihr
essen, was es trägt.
25,13 Das ist das Erlaßjahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll. 25,14 Wenn du nun deinem Nächsten etwas verkaufst oder ihm etwas abkaufst,
soll (a) keiner seinen Bruder übervorteilen, 25,15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Erlaßjahr an sollst du es von ihm
kaufen; danach, wieviel Jahre noch Ertrag bringen, soll er dir's
verkaufen. 25,16 Sind es noch viele Jahre, so darfst du den Kaufpreis steigern; sind es
noch wenige Jahre, sollst du den Kaufpreis verringern; denn die Zahl der
Ernten verkauft er dir. 25,17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor
deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 25,18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr danach
tut, auf daß ihr im Lande (a) (b) sicher wohnen könnt. 25,19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr genug zu essen
habt und sicher darin wohnt. 25,20 Und wenn ihr sagt: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? Denn wenn
wir nicht säen, so sammeln wir auch kein Getreide ein -, 25,21 so will ich (a) meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, daß er
Getreide schaffen soll für drei Jahre, 25,22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das
neunte Jahr, so daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 25,23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist
mein, und ihr seid (a) Fremdlinge und Beisassen bei mir. 25,24 Und bei all eurem Grundbesitz sollt ihr für das Land die Einlösung
gewähren.
Gesetz über Einlösung im Blick auf das Erlaßjahr
25,25 Wenn dein Bruder verarmt und etwas von seiner Habe verkauft, so soll
sein nächster Verwandter kommen und einlösen, was sein Bruder verkauft
hat.
(a) 25,26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und selbst so viel aufbringen kann,
um es einzulösen,
25,27 so soll er die Jahre abrechnen, seitdem er's verkauft hat, und was noch
übrig ist, dem Käufer zurückzahlen und so wieder zu seiner Habe kommen.
25,28 Kann er aber nicht so viel aufbringen, um es ihm zurückzuzahlen, so
soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum
Erlaßjahr. Dann soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen.
25,29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein
ganzes Jahr Frist, es wieder einzulösen. Das soll die Zeit sein, darin er
es einlösen kann. 25,30 Wenn er's aber nicht einlöst, ehe das ganze Jahr um ist, so soll es der
Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei
werden im Erlaßjahr. 25,31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorf, um das keine Mauer ist, so soll man
es dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll immer eingelöst werden
können und im Erlaßjahr frei werden. 25,32 (a) Was aber die Städte der Leviten anlangt, so sollen sie die Häuser in
den Städten, die ihnen gehören, jederzeit einlösen können. 25,33 Wenn einer von den Leviten nicht einlöst, so soll das verkaufte Haus in
der Stadt, die ihnen gehört, im Erlaßjahr frei werden; denn die Häuser in
den Städten der Leviten sind ihr Besitz inmitten der Israeliten. 25,34 Auch das Weideland vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das
ist ihr Eigentum für immer.
25,35 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und nicht mehr bestehen kann, so
sollst du dich seiner annehmen wie eines Fremdlings oder Beisassen, daß er
neben dir leben könne; 25,36 (a) (b) und du sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Aufschlag, sondern
sollst dich vor deinem Gott fürchten, daß dein Bruder neben dir leben
könne. 25,37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch Speise geben
gegen Aufschlag. 25,38 Ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, um
euch das Land Kanaan zu geben und euer Gott zu sein.
25,39 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und sich dir verkauft, so sollst du
ihn nicht als Sklaven dienen lassen;(a) 25,40 sondern wie ein Tagelöhner, wie ein Beisasse soll er bei dir sein und
bis an das Erlaßjahr bei dir dienen. 25,41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll
zurückkehren zu seiner Sippe und wieder zu seiner Väter Habe kommen. 25,42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe.
Darum soll man sie nicht als Sklaven verkaufen. 25,43 Du sollst (a) nicht mit Härte über sie herrschen, sondern dich fürchten
vor deinem Gott.
25,44 Willst du aber Sklaven und Sklavinnen haben, so sollst du sie kaufen
von den Völkern, die um euch her sind, 25,45 und auch von den Beisassen, die als Fremdlinge unter euch wohnen, und
von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Lande zeugen. Die mögt ihr
zu eigen haben 25,46 und sollt sie vererben euren Kindern zum Eigentum für immer; die sollt
ihr Sklaven sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Israeliten, soll
keiner über den andern herrschen mit Härte.
25,47 Wenn irgendein Fremdling oder Beisasse bei dir zu Besitz kommt und
dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Beisassen bei
dir oder jemandem von dessen Sippe verkauft, 25,48 so soll er, nachdem er sich verkauft hat, das Recht haben, wieder frei
zu werden, und es soll ihn jemand unter seinen Brüdern einlösen 25,49 oder sein Oheim oder sein Vetter oder sonst sein nächster
Blutsverwandter aus seinem Geschlecht; oder wenn er selbst so viel
aufbringen kann, so soll er selbst sich einlösen. 25,50 Und er soll mit seinem Käufer rechnen vom Jahr an, da er sich verkauft
hatte, bis aufs Erlaßjahr. Und das Geld, um das er sich verkauft hat, soll
nach der Zahl der Jahre berechnet werden, als wäre er die ganze Zeit
Tagelöhner bei ihm gewesen. 25,51 Sind noch viele Jahre bis zum Erlaßjahr, so soll er entsprechend mehr
zu seiner Einlösung erstatten von dem Gelde, für das er gekauft wurde. 25,52 Sind aber nur wenige Jahre übrig bis zum Erlaßjahr, so soll er sie
berechnen und entsprechend weniger zu seiner Einlösung erstatten. 25,53 Wie ein Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, doch soll er
(a) nicht mit Härte über ihn herrschen vor deinen Augen. 25,54 Wird er aber nicht auf diese Weise eingelöst, so soll er im Erlaßjahr
frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 25,55 Denn mir gehören die Israeliten als Knechte; meine Knechte sind sie,
die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.
26. Kapitel
Segen und Fluch
(vgl. 2. Mose 23,20-33; 5. Mose 28)
26,1 Ihr sollt euch keine Götzen machen und euch weder Bild noch Steinmal
aufrichten, auch keinen Stein mit Bildwerk setzen in eurem Lande, um davor
anzubeten; denn ich bin der HERR, euer Gott.
(a) 26,2 Haltet
(a) meine Sabbate und habt Ehrfurcht vor meinem Heiligtum. Ich bin
der HERR.
26,3 Werdet ihr in meinen Satzungen wandeln und meine Gebote halten und
tun, 26,4 so will ich euch Regen geben zur rechten Zeit, und das Land soll sein
Gewächs geben und die Bäume auf dem Felde ihre Früchte bringen.(a) 26,5 Und die Dreschzeit soll reichen bis zur Weinernte, und die Weinernte
soll reichen bis zur Zeit der Saat. (a) Und ihr sollt Brot die Fülle haben
und sollt sicher in eurem Lande wohnen. 26,6 Ich will Frieden geben in eurem Lande, daß ihr schlafet und euch niemand
aufschrecke. (a) Ich will die wilden Tiere aus eurem Lande wegschaffen, und
kein Schwert soll durch euer Land gehen. 26,7 Ihr sollt eure Feinde jagen, und sie sollen vor euch her dem Schwert
verfallen. 26,8 Fünf von euch sollen hundert jagen, und hundert von euch sollen
zehntausend jagen; denn eure Feinde sollen vor euch her dem Schwert
verfallen.(a) (b) 26,9 Und ich will mich zu euch wenden und will euch fruchtbar machen und euch
mehren und will meinen Bund mit euch halten.(a) 26,10 Und ihr werdet noch von dem Vorjährigen essen und, wenn das Neue kommt,
das Vorjährige wegtun müssen. 26,11 Ich will meine Wohnung unter euch haben und will euch nicht verwerfen. 26,12 Und ich will unter euch wandeln und will euer Gott sein, und ihr sollt
mein Volk sein.(a) (b) 26,13 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat,
damit ihr nicht ihre Knechte bleibt, und habe (a) euer Joch zerbrochen und
habe euch aufrecht einhergehen lassen.
26,14 Werdet ihr mir aber nicht gehorchen und nicht alle diese Gebote tun 26,15 und werdet ihr meine Satzungen verachten und meine Rechte verwerfen,
daß ihr nicht tut alle meine Gebote, und werdet ihr meinen Bund brechen, 26,16 so will auch ich euch dieses tun: Ich will euch heimsuchen mit
Schrecken, mit Auszehrung und Fieber, daß euch die Augen erlöschen und das
Leben hinschwindet. Ihr sollt umsonst euren Samen säen, und eure Feinde
sollen ihn essen. 26,17 Und ich will mein Antlitz gegen euch richten, und ihr sollt geschlagen
werden vor euren Feinden, und die euch hassen, sollen über euch herrschen,
und ihr sollt fliehen, ohne daß euch einer jagt.
26,18 Wenn ihr mir aber auch dann noch nicht gehorcht, so will ich euch noch
weiter strafen, siebenfältig, um eurer Sünden willen, 26,19 daß ich euren Stolz und eure Halsstarrigkeit breche, und will euren (a)
Himmel wie Eisen und eure Erde wie Erz machen. 26,20 Und eure Mühe und Arbeit soll verloren sein, daß euer Land sein Gewächs
nicht gebe und die Bäume im Lande ihre Früchte nicht bringen.
26,21 Und wenn ihr mir zuwiderhandelt und mich nicht hören wollt, so will
ich euch noch weiter schlagen, siebenfältig, um eurer Sünden willen. 26,22 Und ich will (a) wilde Tiere unter euch senden, die sollen eure Kinder
fressen und euer Vieh zerreißen und euch vermindern, und eure Straßen
sollen verlassen sein. 26,23 (a) Werdet ihr euch aber damit noch nicht von mir zurechtbringen lassen
und mir zuwiderhandeln, 26,24 so will auch ich euch zuwiderhandeln und will euch siebenfältig mehr
schlagen um eurer Sünden willen 26,25 und will ein (a) Racheschwert über euch bringen, das meinen Bund rächen
soll. Und wenn ihr euch auch in eure Städte flüchtet, will ich doch die
Pest unter euch senden und will euch in die Hände eurer Feinde geben. 26,26 Dann will ich euch den (a) Vorrat an Brot verderben; zehn Frauen sollen
euer Brot in einem Ofen backen, und (b) euer Brot soll man euch nach Gewicht
zuteilen, und wenn ihr eßt, sollt ihr nicht satt werden.
26,27 Werdet ihr mir aber auch dann noch nicht gehorchen und mir
zuwiderhandeln, 26,28 so will auch ich euch im Grimm zuwiderhandeln und will euch
siebenfältig mehr strafen um eurer Sünden willen, 26,29 daß ihr sollt eurer Söhne und Töchter Fleisch essen.(a) (b) 26,30 Und ich will eure Opferhöhen vertilgen und eure (a) Rauchopfersäulen
ausrotten und will eure Leichname auf die Leichname eurer Götzen werfen
und werde an euch Ekel haben. 26,31 Und ich will eure Städte wüst machen und eure Heiligtümer verheeren und
will den lieblichen Geruch eurer Opfer nicht mehr riechen. 26,32 So will ich das Land wüst machen, daß eure Feinde, die darin wohnen
werden, sich davor entsetzen. 26,33 Euch aber will ich unter die Völker zerstreuen und mit gezücktem
Schwert hinter euch her sein, daß euer Land soll wüst sein und eure Städte
zerstört.
26,34 Alsdann wird (a) (b) das Land seine Sabbate nachholen, solange es wüst liegt
und ihr in der Feinde Land seid; ja, dann wird das Land ruhen und seine
Sabbate nachholen. 26,35 Solange es wüst liegt, wird es ruhen, weil es nicht ruhen konnte, als
ihr es solltet ruhen lassen, während ihr darin wohntet. 26,36 Und denen, die von euch übrigbleiben, will ich ein feiges Herz machen
in ihrer Feinde Land, daß sie ein raschelndes Blatt soll jagen, und sie
sollen davor fliehen, als jagte sie ein Schwert, und fallen, wo sie doch
niemand jagt. 26,37 Und einer soll über den andern hinfallen, als wäre das Schwert hinter
ihnen, wo sie doch niemand jagt, und ihr sollt nicht bestehen können gegen
eure Feinde. 26,38 Und ihr sollt umkommen unter den Völkern, und eurer Feinde Land soll
euch fressen. 26,39 Die aber von euch übrigbleiben, die sollen in der Feinde Land
dahinschwinden wegen ihrer (a) (b) Missetat, aber auch um der Missetat ihrer
Väter willen.
Umkehr des Volkes und Treue des HERRN
26,40 Da werden sie dann
(a) bekennen ihre Missetat und ihrer Väter Missetat,
daß sie mir untreu gewesen sind und mir zuwidergehandelt haben.
26,41 - Darum habe auch ich ihnen zuwidergehandelt und sie in das Land ihrer
Feinde getrieben. - Da wird sich ja ihr
(a) (b) unbeschnittenes Herz demütigen,
und dann werden sie die Strafe für ihre Missetat abtragen.
26,42 Und ich werde
(a) (b) an meinen Bund mit Jakob gedenken und an meinen Bund
mit Isaak und an meinen Bund mit Abraham und werde an das Land gedenken.
26,43 Aber das Land wird von ihnen verlassen sein und seine Sabbate
nachholen, solange es wüst liegt, und sie werden die Strafe für ihre
Missetat abtragen, weil sie meine Rechte verachtet und an meinen Satzungen
Ekel gehabt haben.
26,44 Aber wenn sie auch in der Feinde Land sind,
(a) verwerfe ich sie dennoch
nicht, und es ekelt mich nicht vor ihnen, so daß es mit ihnen aus sein
sollte und mein Bund mit ihnen nicht mehr gelten sollte; denn ich bin der
HERR, ihr Gott.
26,45 Und ich will ihnen zugut an meinen
(a) Bund mit den Vorfahren gedenken,
die ich aus Ägyptenland führte vor den Augen der Völker, auf daß ich ihr
Gott wäre, ich, der HERR.
26,46 Dies sind die Satzungen und Rechte und Gesetze, die der HERR zwischen
sich und den Israeliten aufgerichtet hat auf dem Berge Sinai durch die
Hand des Mose.
27. Kapitel
Was man geloben und nach der Schätzung des Priesters ablösen darf und was
nicht
27,1 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
27,2 Rede mit den Israeliten und sprich zu ihnen: Wenn jemand dem HERRN ein
Gelübde getan hat, das abgelöst werden soll, und es sich um einen Menschen
handelt,
27,3 (a) (b) so soll das deine Schätzung sein: Einen Mann von zwanzig bis sechzig
Jahren sollst du schätzen auf fünfzig Lot Silber nach dem Gewicht des
Heiligtums,
27,4 eine Frau auf dreißig Lot Silber.
27,5 Von fünf Jahren bis zwanzig Jahren sollst du, wenn es ein Mann ist,
schätzen auf zwanzig Lot Silber, eine Frau aber auf zehn Lot Silber.
27,6 Von einem Monat an bis auf fünf Jahre sollst du, wenn es ein Knabe ist,
schätzen auf fünf Lot Silber, ein Mädchen aber auf drei Lot Silber.
27,7 Bei sechzig Jahren und darüber sollst du, wenn es ein Mann ist, schätzen
auf fünfzehn Lot Silber, eine Frau aber auf zehn Lot Silber.
27,8 Ist er aber zu arm, diese Schätzung zu zahlen, so soll er jenen Menschen
vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; er soll ihn
aber schätzen nach dem, was der zu geben vermag, der das Gelübde getan
hat.
27,9 Ist es aber ein Tier, das man dem HERRN opfern darf: Jedes Tier, das
man dem HERRN gibt, ist heilig. 27,10 Man soll es nicht auswechseln noch tauschen, ein gutes gegen ein
schlechtes oder ein schlechtes gegen ein gutes. Wenn aber jemand
auswechselt ein Tier gegen das andere, so sollen sie beide heilig sein. 27,11 Ist aber das Tier unrein, daß man es dem HERRN nicht opfern darf, so
soll man es vor den Priester stellen, 27,12 und der Priester soll es schätzen, ob es gut oder schlecht sei, und es
soll bei des Priesters Schätzung bleiben. 27,13 Will's aber jemand ablösen, der soll den (a) fünften Teil über die
Schätzung hinaus geben.
27,14 Wenn jemand sein Haus dem HERRN gelobt, daß es ihm heilig sei, so soll
es der Priester schätzen, ob es gut oder schlecht sei, und wie es der
Priester schätzt, so soll's bleiben. 27,15 Wenn es aber der, der es gelobt hat, ablösen will, so soll er den
fünften Teil des Geldes, zu dem es geschätzt ist, hinzulegen, dann soll es
ihm wieder gehören.
27,16 Wenn jemand ein Stück Acker von seinem Erbgut dem HERRN gelobt, so
soll es geschätzt werden nach der Aussaat. Ist die Aussaat ein Sack
Gerste, so soll der Acker (a) fünfzig Lot Silber gelten. 27,17 Gelobt er seinen Acker vom (a) Erlaßjahr an, so soll es bei dieser
Schätzung bleiben. 27,18 Hat er ihn aber nach dem Erlaßjahr gelobt, so soll der Priester das
Geld berechnen nach den übrigen Jahren bis zum Erlaßjahr und ihn danach
geringer schätzen. 27,19 Will aber der, der ihn gelobt hat, den Acker ablösen, so soll er den
fünften Teil des Geldes, auf das er geschätzt ist, hinzulegen, so soll er
wieder sein werden. 27,20 Wenn er ihn aber nicht ablöst und verkauft ihn dennoch einem andern, so
kann er nicht mehr abgelöst werden, 27,21 sondern wenn dieser Acker im Erlaßjahr frei wird, soll er dem HERRN
heilig sein wie ein gebannter Acker und soll des Priesters Eigentum sein. 27,22 Wenn aber jemand dem HERRN einen Acker gelobt, den er gekauft hat und
der also nicht sein Erbgut ist, 27,23 so soll der Priester berechnen, was er gilt bis zum Erlaßjahr, und er
soll diese Summe am selben Tage geben, daß sie dem HERRN heilig sei. 27,24 Aber im Erlaßjahr soll der Acker wieder an den gelangen, von dem er ihn
gekauft hat, dem er als sein Erbgut gehört. 27,25 Alle Schätzung soll geschehen nach dem Gewicht des Heiligtums; ein Lot
aber hat zwanzig Gramm.
27,26 Die (a) (b) Erstgeburt unter dem Vieh, die dem HERRN auch sonst gebührt,
soll niemand geloben, es sei ein Stier oder Schaf; es gehört dem HERRN. 27,27 Ist es aber unreines Vieh, so soll man es ablösen nach der Schätzung
und darüber hinaus geben den fünften Teil. Will man es nicht ablösen, so
werde es verkauft nach der Schätzung.
27,28 a Man soll Gebanntes nicht verkaufen oder ablösen, das jemand dem
HERRN durch einen Bann geweiht hat, von allem, was sein ist, es seien
Menschen, Vieh oder Erbacker; denn alles Gebannte ist ein Hochheiliges dem
HERRN. 27,29 Man soll auch keinen gebannten Menschen loskaufen; er soll des Todes
sterben.(a) (b)
27,30 Alle (a) (b) (c) Zehnten im Lande, vom Ertrag des Landes und von den Früchten
der Bäume, gehören dem HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. 27,31 Will aber jemand seinen Zehnten ablösen, der soll den fünften Teil
darüber hinaus geben. 27,32 Und alle (a) Zehnten von Rindern und Schafen, alles, was unter dem
Hirtenstabe hindurchgeht, jedes zehnte davon soll heilig sein dem HERRN. 27,33 Man soll nicht fragen, ob es gut oder schlecht sei, man soll's auch
nicht auswechseln. Wenn es aber jemand auswechselt, soll beides heilig
sein und darf nicht abgelöst werden.
27,34 Das sind die Gebote, die der HERR dem Mose gebot für die Israeliten
auf dem Berge Sinai.(a) (b) (c)