DAS DRITTE BUCH MOSE (LEVITIKUS)

1. Kapitel

Gesetz über Brandopfer (vgl. Kap 6,1-6)

1,1 Und der HERR rief Mose und redete mit ihm aus der Stiftshütte und sprach: 1,2 Rede mit den Israeliten und sprich zu ihnen: Wer unter euch dem HERRN ein Opfer darbringen will, der bringe es von dem Vieh, von Rindern oder von Schafen und Ziegen. 1,3 Will er ein Brandopfer darbringen von Rindern, so opfere er ein männliches Tier, das ohne Fehler ist, (a) vor der Tür der Stiftshütte, damit es ihn wohlgefällig mache vor dem HERRN, 1,4 und lege seine Hand auf den Kopf des Brandopfers, damit es ihn wohlgefällig mache und für ihn Sühne schaffe. 1,5 Dann soll er das Rind schlachten vor dem HERRN, und die Priester, Aarons Söhne, sollen das Blut herzubringen und ringsum an den Altar sprengen, der vor der Tür der Stiftshütte ist. 1,6 Und er soll dem Brandopfer das Fell abziehen und es in seine Stücke zerlegen. (a) 1,7 Und die Priester, Aarons Söhne, sollen ein Feuer auf dem Altar machen und Holz oben darauf legen 1,8 und sollen die Stücke samt dem Kopf und dem Fett auf das Holz legen, das über dem Feuer auf dem Altar liegt. 1,9 Die Eingeweide aber und die Schenkel soll er mit Wasser waschen, und der Priester soll das alles auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen. Das ist ein Brandopfer, ein Feueropfer zum (a) (b) lieblichen Geruch für den HERRN.

1,10 Will er aber von Schafen oder Ziegen ein Brandopfer darbringen, so opfere er ein männliches Tier, das ohne Fehler ist. 1,11 Und er schlachte es an der Seite des Altars nach Norden zu vor dem HERRN. Und die Priester, Aarons Söhne, sollen das Blut ringsum an den Altar sprengen. 1,12 Und er zerlege es in seine Stücke, und der Priester soll sie samt dem Kopf und dem Fett auf das Holz über dem Feuer legen, das auf dem Altar ist. 1,13 Aber die Eingeweide und die Schenkel soll er mit Wasser waschen, und der Priester soll das alles auf dem Altar opfern und in Rauch aufgehen lassen. Das ist ein Brandopfer, ein Feueropfer zum lieblichen Geruch für den HERRN.

1,14 Will er aber von Vögeln dem HERRN ein Brandopfer darbringen, so bringe er's von Turteltauben oder andern Tauben. 1,15 Und der Priester soll's zum Altar bringen und ihm den Kopf abknicken und - er soll es ja auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen - das Blut ausbluten lassen an der Wand des Altars. 1,16 Und den Kropf mit seinem Inhalt soll man neben dem Altar nach Osten zu auf den Aschenhaufen werfen 1,17 und soll seine Flügel einreißen, aber nicht abbrechen. Und so soll's der Priester auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen auf dem Holz über dem Feuer. Das ist ein Brandopfer, ein Feueropfer zum lieblichen Geruch für den HERRN.


2. Kapitel

Gesetz über Speisopfer (vgl. Kap 6,7-11)

2,1 (a) Wenn jemand dem HERRN ein (b) Speisopfer darbringen will, so soll es von feinstem Mehl sein, und er soll Öl darauf gießen und Weihrauch darauf legen 2,2 und es bringen zu den Priestern, Aarons Söhnen. Und der Priester soll eine Handvoll nehmen von dem Mehl und Öl samt dem ganzen Weihrauch und es als Gedenkopfer in Rauch aufgehen lassen auf dem Altar als ein Feueropfer zum lieblichen Geruch für den HERRN. 2,3 Das übrige aber vom Speisopfer soll Aaron und seinen Söhnen gehören als ein (a) Hochheiliges von den Feueropfern des HERRN.

2,4 a Willst du aber als Speisopfer etwas im Ofen Gebackenes darbringen, so nimm Kuchen von feinstem Mehl, ungesäuert, mit Öl vermengt, oder ungesäuerte Fladen, mit Öl bestrichen. 2,5 Ist aber dein Speisopfer etwas auf der Pfanne Gebackenes, so soll's von ungesäuertem Mehl sein, mit Öl vermengt, 2,6 und du sollst es in Stücke zerteilen und Öl darauf gießen. Das ist ein Speisopfer.

2,7 Ist aber dein Speisopfer etwas im Tiegel Bereitetes, so sollst du es von feinstem Mehl mit Öl machen 2,8 und sollst das Speisopfer, das du davon bereitet hast, dem HERRN darbringen und sollst es zu dem Priester bringen, und der soll damit zu dem Altar treten. 2,9 Und der Priester soll von dem Speisopfer das Gedenkopfer abheben und in Rauch aufgehen lassen auf dem Altar als ein Feueropfer zum lieblichen Geruch für den HERRN. 2,10 Das übrige aber soll Aaron und seinen Söhnen gehören als ein Hochheiliges von den Feueropfern des HERRN.

2,11 Alle Speisopfer, die ihr dem HERRN opfern wollt, sollt ihr ohne Sauerteig machen; denn weder Sauerteig noch Honig sollt ihr dem HERRN zum Feueropfer in Rauch aufgehen lassen. 2,12 Als (a) (b) Erstlingsgabe mögt ihr sie dem HERRN bringen; aber auf den Altar sollen sie nicht kommen zum lieblichen Geruch. 2,13 Alle deine Speisopfer sollst du salzen, und dein Speisopfer soll niemals ohne (a) (b) (c) Salz des Bundes deines Gottes sein; bei allen deinen Opfern sollst du Salz darbringen.

2,14 Willst du aber ein Speisopfer dem HERRN darbringen (a) von den ersten Früchten, so sollst du Ähren am Feuer rösten, die Körner zerstoßen und darbringen als das Speisopfer deiner ersten Früchte 2,15 und sollst Öl darauf tun und Weihrauch darauf legen. Das ist ein Speisopfer. 2,16 Und der Priester soll das Gedenkopfer von dem Zerstoßenen und vom Öl mit dem ganzen Weihrauch in Rauch aufgehen lassen als ein Feueropfer für den HERRN.


3. Kapitel

Gesetz über Dankopfer

(vgl. Kap 7,11-21.28-34)

3,1 Ist aber sein Opfer ein Dankopfer und will er ein Rind darbringen, es sei ein männliches oder ein weibliches, so soll er vor dem HERRN ein Tier opfern, das ohne Fehler ist. 3,2 Und er soll seine Hand auf den Kopf seines Opfers legen und es schlachten vor der Tür der Stiftshütte. Und die Priester, Aarons Söhne, sollen das Blut ringsum an den Altar sprengen. 3,3 Und er soll von dem Dankopfer dem HERRN ein Feueropfer darbringen, nämlich das Fett, das die Eingeweide bedeckt, und alles Fett an den Eingeweiden, 3,4 die beiden Nieren mit dem Fett, das daran ist, an den Lenden, und den Lappen an der Leber; an den Nieren soll er ihn ablösen. 3,5 Und Aarons Söhne sollen es in Rauch aufgehen lassen auf dem Altar zum Brandopfer auf dem Holz, das über dem Feuer liegt, als ein Feueropfer zum lieblichen Geruch für den HERRN.

3,6 Will er aber dem HERRN ein Dankopfer vom Kleinvieh darbringen, es sei ein männliches oder ein weibliches Tier, so soll es ohne Fehler sein. 3,7 Ist es ein Lamm, so soll er's vor den HERRN bringen 3,8 und soll seine Hand auf den Kopf seines Opfers legen und es schlachten vor der Stiftshütte. Und die Söhne Aarons sollen sein Blut ringsum an den Altar sprengen. 3,9 Und er soll von dem Dankopfer dem HERRN ein Feueropfer darbringen, nämlich sein Fett, den ganzen Fettschwanz, vom Rückgrat abgelöst, dazu das Fett, das die Eingeweide bedeckt, und alles Fett an den Eingeweiden, 3,10 die beiden Nieren mit dem Fett, das daran ist, an den Lenden, und den Lappen an der Leber; an den Nieren soll er ihn ablösen. 3,11 Und der Priester soll es in Rauch aufgehen lassen auf dem Altar als Feueropferspeise für den HERRN.

3,12 Ist aber sein Opfer eine Ziege, so bringe er sie vor den HERRN 3,13 und lege seine Hand auf ihren Kopf und schlachte sie vor der Stiftshütte. Und die Söhne Aarons sollen das Blut ringsum an den Altar sprengen. 3,14 Und er soll davon sein Opfer darbringen, ein Feueropfer für den HERRN, nämlich das Fett, das die Eingeweide bedeckt, und alles Fett an den Eingeweiden, 3,15 die beiden Nieren mit dem Fett, das daran ist, an den Lenden, und den Lappen an der Leber; an den Nieren soll er ihn ablösen. 3,16 Und der Priester soll es in Rauch aufgehen lassen auf dem Altar als Feueropferspeise zum lieblichen Geruch. Alles Fett ist für den HERRN. 3,17 Das sei eine ewige Ordnung für eure Nachkommen, überall, wo ihr wohnt, daß ihr weder Fett noch Blut esset. (a) (b) (c) (d) (e)


4. Kapitel

Gesetz über Sündopfer

4,1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 4,2 Rede mit den Israeliten und sprich: Wenn jemand aus Versehen gegen irgendein Gebot des HERRN sündigte und täte, was er nicht tun sollte: 4,3 wenn etwa der Priester, der gesalbt ist, sündigte, so daß er eine Schuld auf das Volk brächte, so soll er für seine Sünde, die er getan hat, einen jungen Stier darbringen, der ohne Fehler ist, dem HERRN zum Sündopfer. 4,4 Und er soll den Stier vor die Tür der Stiftshütte bringen vor den HERRN und seine Hand auf den Kopf des Stieres legen und ihn schlachten vor dem HERRN. 4,5 Und der Priester, der gesalbt ist, soll vom Blut des Stieres nehmen und es in die Stiftshütte bringen 4,6 und soll seinen Finger in das Blut tauchen und damit siebenmal sprengen vor dem HERRN, an den Vorhang im Heiligen. (a) 4,7 Und soll vor dem HERRN etwas von dem Blut an die Hörner des (a) Räucheraltars tun, der in der Stiftshütte steht, und alles andere Blut an den Fuß des Brandopferaltars gießen, der (b) vor der Tür der Stiftshütte steht. 4,8 Und alles Fett des Sündopfers soll er abheben, nämlich das Fett, das die Eingeweide bedeckt, und alles Fett an den Eingeweiden, 4,9 die beiden Nieren mit dem Fett, das daran ist, an den Lenden, und den Lappen an der Leber, an den Nieren abgelöst, 4,10 gleichwie man es abhebt vom Rind beim Dankopfer, und soll es in Rauch aufgehen lassen auf dem Brandopferaltar. 4,11 aAber das Fell des Stieres mit allem Fleisch samt Kopf und Schenkeln und die Eingeweide und den Mist, 4,12 das soll er alles (a) hinaustragen aus dem Lager an eine reine Stätte, wo man die Asche hinschüttet, und soll's verbrennen auf dem Holz mit Feuer.

4,13 a Wenn aber die ganze Gemeinde Israel aus Versehen sich versündigte und die Tat vor ihren Augen verborgen wäre, wenn sie gegen irgendein Gebot des HERRN gehandelt hätten, was sie nicht tun sollten, und so sich verschuldet hätten, 4,14 und sie würden danach ihrer Sünde inne, die sie getan hätten, so sollen sie einen jungen Stier darbringen als Sündopfer und vor die Tür der Stiftshütte stellen. 4,15 Und die Ältesten der Gemeinde sollen ihre Hände auf seinen Kopf legen vor dem HERRN und den Stier schlachten vor dem HERRN. 4,16 Und der Priester, der gesalbt ist, soll Blut von dem Stier in die Stiftshütte bringen 4,17 und mit seinem Finger hineintauchen und siebenmal sprengen vor dem HERRN, an den Vorhang. 4,18 Und er soll etwas von dem Blut an die Hörner des Altars tun, der vor dem HERRN steht in der Stiftshütte, und alles andere Blut an den Fuß des Brandopferaltars gießen, der vor der Tür der Stiftshütte steht. 4,19 All sein Fett aber soll er abheben und auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen 4,20 und soll mit dem Stier tun, wie er mit dem Stier des Sündopfers getan hat. So soll der Priester die Sühnung für sie vollziehen, und ihnen wird vergeben. 4,21 Und er soll den Stier hinaus vor das Lager tragen und (a) verbrennen, wie er den vorigen Stier verbrannt hat. Das ist das Sündopfer der Gemeinde.

4,22 Wenn aber ein Stammesfürst sündigt und aus Versehen irgend etwas gegen des HERRN, seines Gottes, Gebote tut, was er nicht tun sollte, und so sich verschuldet 4,23 und wird seiner Sünde inne, die er getan hat, so soll er zum Opfer bringen einen Ziegenbock ohne Fehler 4,24 und seine Hand auf den Kopf des Bockes legen und ihn schlachten an der Stätte, wo man die Brandopfer schlachtet vor dem HERRN; es ist ein Sündopfer. 4,25 Da soll dann der Priester mit seinem Finger etwas von dem Blut des Sündopfers nehmen und es an die Hörner des Brandopferaltars tun und das andere Blut an den Fuß des Brandopferaltars gießen. 4,26 Und all sein Fett soll er auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen gleichwie das Fett des Dankopfers. So soll der Priester die Sühnung für ihn vollziehen, und ihm wird vergeben.

4,27 a Wenn aber sonst jemand aus dem Volk aus Versehen sündigt, daß er gegen irgendeines der Gebote des HERRN handelt, was er nicht tun sollte, und so sich verschuldet 4,28 und seiner Sünde innewird, die er getan hat, so soll er zum Opfer eine Ziege bringen ohne Fehler für die Sünde, die er getan hat, 4,29 und soll seine Hand auf den Kopf des Sündopfers legen und es schlachten an der Stätte des Brandopfers. 4,30 Und der Priester soll mit seinem Finger etwas von dem Blut nehmen und an die Hörner des Brandopferaltars tun und alles andere Blut an den Fuß des Altars gießen. 4,31 All sein Fett aber soll er abheben, wie man (a) das Fett des Dankopfers abhebt, und soll es in Rauch aufgehen lassen auf dem Altar zum lieblichen Geruch für den HERRN. So soll der Priester die Sühnung für ihn vollziehen, und ihm wird vergeben. 4,32 Will er aber ein Schaf zum Sündopfer bringen, so bringe er ein weibliches, das ohne Fehler ist, 4,33 und lege seine Hand auf den Kopf des Sündopfers und schlachte es zum Sündopfer an der Stätte, wo man die Brandopfer schlachtet. 4,34 Und der Priester soll mit seinem Finger etwas von dem Blut nehmen und an die Hörner des Brandopferaltars tun und alles andere Blut an den Fuß des Altars gießen. 4,35 Aber all sein Fett soll er abheben, wie man das Fett vom Schaf des Dankopfers abhebt, und soll es auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen als Feueropfer für den HERRN. So soll der Priester die Sühnung für ihn vollziehen für die Sünde, die er getan hat, und ihm wird vergeben.


5. Kapitel

5,1 Wenn jemand damit sündigt, daß er den Fluch aussprechen hört und Zeuge ist, weil er es gesehen oder erfahren hat, es aber nicht anzeigt* und so sich verschuldet; *Bei einem ungeklärten Verbrechen wurden verflucht: der unbekannte Täter und alle, die als Mitwisser ihr Zeugnis zurückhalten (Ri 17,2; Spr 29,24). 5,2 oder wenn jemand etwas Unreines anrührt, es sei ein aAas von einem unreinen Wild oder Vieh oder Gewürm, und wußte es nicht und wird's inne und hat sich so verschuldet; 5,3 oder wenn er einen Menschen in dessen Unreinheit anrührt, in irgendeiner (a) Unreinheit, womit der Mensch unrein werden kann, und wußte es nicht und wird's inne und hat sich so verschuldet; 5,4 oder wenn jemand schwört, daß ihm über die Lippen fährt, er wolle Schaden oder Gutes tun, wie denn einem Menschen ein Schwur entfahren mag, und er bedachte es nicht und er wird's inne und hat sich so oder so schuldig gemacht: 5,5 wenn's also geschieht, daß er sich so oder so schuldig gemacht hat, so (a) (b) (c) soll er bekennen, womit er gesündigt hat, 5,6 und soll als Buße für diese seine Sünde, die er getan hat, dem HERRN darbringen von der Herde ein Muttertier, Schaf oder Ziege, zum Sündopfer, daß der Priester die Sühnung für ihn vollziehe wegen seiner Sünde. 5,7 Vermag er aber nicht ein Schaf zu geben, so bringe er dem HERRN für seine Schuld, die er getan hat, zwei Turteltauben oder zwei andere Tauben, die eine zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer, 5,8 und bringe sie dem Priester. Der soll die erste als Sündopfer darbringen und ihr den Kopf abknicken hinter dem Genick und nicht ganz abtrennen, 5,9 und er sprenge etwas von dem Blut des Sündopfers an die Seite des Altars und lasse das übrige Blut ausbluten am Fuße des Altars; es ist ein Sündopfer. 5,10 Die andere Taube aber soll er als Brandopfer darbringen der Ordnung gemäß. So soll der Priester die Sühnung für ihn vollziehen wegen seiner Sünde, die er getan hat, und ihm wird vergeben. 5,11 Vermag er aber auch nicht zwei Turteltauben oder zwei andere Tauben zu geben, so bringe er für seine Sünde als sein Opfer ein Zehntel Scheffel feinstes Mehl als Sündopfer dar. Er soll aber kein Öl darauf gießen noch Weihrauch darauf tun; denn es ist ein Sündopfer. 5,12 Und er soll es zum Priester bringen. Der Priester aber soll eine Handvoll davon nehmen als Gedenkopfer und in Rauch aufgehen lassen auf dem Altar zum Feueropfer für den HERRN; es ist ein Sündopfer. 5,13 So soll der Priester wegen seiner Sünde, die er in einem jener Fälle getan hat, die Sühnung für ihn vollziehen, und ihm wird vergeben. Und das übrige soll dem Priester gehören (a) wie beim Speisopfer.

Vom Schuldopfer

(vgl. Kap 7,1-10)

5,14 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 5,15 Wenn jemand sich vergreift und aus Versehen sich versündigt an dem, was dem HERRN geweiht ist, so soll er für seine Schuld dem HERRN einen Widder ohne Fehler von der Herde bringen, nach deiner Schätzung zwei Silberstücke wert nach dem Gewicht des Heiligtums, als Schuldopfer. 5,16 Dazu soll er, was er gesündigt hat an dem Geweihten, (a) (b) (c) erstatten und den fünften Teil hinzufügen und es dem Priester geben. Der soll die Sühnung für ihn vollziehen mit dem Widder des Schuldopfers, so wird ihm vergeben. 5,17 Wenn jemand sündigt und handelt gegen irgendein Gebot des HERRN, was er nicht tun sollte, und hat es nicht gewußt und versündigt sich und lädt eine Schuld auf sich, 5,18 so soll er zum Priester einen Widder bringen von der Herde, ohne Fehler, nach deiner Schätzung als Schuldopfer. Der soll die Sühnung für ihn vollziehen für das, was er versehen hat, ohne daß er es wußte, so wird ihm vergeben. 5,19 Das ist ein Schuldopfer; verschuldet hat er sich an dem HERRN.

5,20 *Und der HERR redete mit Mose und sprach: *Abweichende Verszählung statt 5,20-26; 6,1-17. 5,21 (a) Wenn jemand sündigte und sich damit an dem HERRN vergriffe, daß er seinem Nächsten ableugnet, was ihm dieser anvertraut hat oder was ihm zu treuer Hand gegeben ist oder was er mit Gewalt genommen oder mit Unrecht an sich gebracht hat, 5,22 oder wenn er etwas Verlorenes gefunden hat und es ableugnet und einen falschen Eid schwört über irgend etwas, worin ein Mensch gegen seinen Nächsten Sünde tut: 5,23 wenn es so geschieht, daß er sündigt und sich verschuldet, (a) so soll er wiedergeben, was er mit Gewalt genommen oder mit Unrecht an sich gebracht oder was ihm anvertraut war oder was er gefunden hatte 5,24 oder worüber er den falschen Eid geschworen hat; das soll er alles ganz wiedergeben und darüber hinaus den fünften Teil. Dem soll er's geben, dem es gehört, an dem Tag, wenn er sein Schuldopfer darbringt. 5,25 Aber für seine Schuld soll er dem HERRN einen Widder ohne Fehler von der Herde zu dem Priester bringen nach deiner Schätzung als Schuldopfer. 5,26 So soll der Priester die Sühnung für ihn vollziehen vor dem HERRN, und ihm wird alles vergeben, was er getan und womit er sich verschuldet hat.


6. Kapitel

Von Brand-, Speis- und Sündopfern

6,1 *Und der HERR redete mit Mose und sprach: *Abweichende Verszählung statt 6,1-23: 6,8-30. 6,2 Gebiete Aaron und seinen Söhnen und sprich: Dies ist das (a) Gesetz über das Brandopfer. Das Brandopfer soll bleiben auf dem Herd des Altars die ganze Nacht bis zum Morgen, und es soll des Altars Feuer brennend darauf erhalten werden. 6,3 Und der Priester soll sein leinenes Gewand anziehen und die (a) leinenen Beinkleider für seine Blöße und soll die Asche wegnehmen, die das Feuer des Brandopfers auf dem Altar gemacht hat, und soll sie neben den Altar schütten 6,4 und soll danach seine Kleider ausziehen und andere Kleider anziehen und (a) die Asche hinaustragen aus dem Lager an eine reine Stätte. 6,5 Das Feuer auf dem Altar soll brennen und nie verlöschen. Der Priester soll alle Morgen Holz darauf anzünden und oben darauf das Brandopfer zurichten und das Fett der Dankopfer oben darauf in Rauch aufgehen lassen. 6,6 Ständig soll das Feuer auf dem Altar brennen und nie verlöschen.

6,7 Und dies ist (a) das Gesetz des Speisopfers. Aarons Söhne sollen es bringen vor den HERRN an den Altar. 6,8 Es soll einer abheben eine Handvoll vom Mehl des Speisopfers und vom Öl und den ganzen Weihrauch, der auf dem Speisopfer liegt, und soll's in Rauch aufgehen lassen auf dem Altar zum lieblichen Geruch als Gedenkopfer für den HERRN. 6,9 Das übrige aber sollen Aaron und seine Söhne verzehren; sie sollen es ungesäuert essen an heiliger Stätte im Vorhof der Stiftshütte. 6,10 Sie sollen es nicht mit Sauerteig backen; denn es ist ihr Anteil, den ich ihnen gegeben habe von meinen Feueropfern. Es ist ein Hochheiliges gleichwie das Sündopfer und das Schuldopfer. 6,11 Wer männlich ist unter den Nachkommen Aarons, der soll's essen. Das sei ein ewiges Anrecht für eure Nachkommen an den Feueropfern des HERRN. Wer sie anrührt, soll dem Heiligtum gehören.

6,12 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 6,13 Dies soll das Opfer Aarons und seiner Söhne sein, das sie dem HERRN opfern sollen (a) (b) am Tage ihrer Salbung: ein Zehntel Scheffel feinstes Mehl, das tägliche Speisopfer, die eine Hälfte morgens, die andere abends. 6,14 In der Pfanne sollst du es mit Öl bereiten; durchgeröstet sollst du es herbeibringen, und in Stücke gebrochen sollst du es opfern zum lieblichen Geruch für den HERRN. 6,15 Und der Priester, der unter Aarons Söhnen an seiner Statt gesalbt wird, soll solches tun. Das ist ein ewiges Anrecht des HERRN. Als Ganzopfer soll es verbrannt werden; 6,16 denn jedes Speisopfer eines Priesters soll als Ganzopfer verbrannt und nicht gegessen werden.

6,17 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 6,18 Sage Aaron und seinen Söhnen und sprich: (a) Dies ist das Gesetz des Sündopfers. An der Stätte, wo du das Brandopfer schlachtest, sollst du auch das Sündopfer schlachten vor dem HERRN. Es ist ein Hochheiliges. 6,19 Der Priester, der das Sündopfer darbringt, soll es essen an heiliger Stätte im Vorhof der Stiftshütte; 6,20 wer das Fleisch des Opfers anrührt, soll dem Heiligtum gehören. Und wer von seinem Blut ein Kleid besprengt, der soll das besprengte Stück waschen an heiliger Stätte. 6,21 Und den irdenen Topf, darin es gekocht ist, soll man zerbrechen. Ist's aber ein kupferner Topf, so soll man ihn scheuern und mit Wasser spülen. 6,22 Wer männlich ist in den Familien der Priester, darf davon essen; es ist ein Hochheiliges. 6,23 Aber von allen Sündopfern, von deren Blut etwas in die Stiftshütte gebracht worden ist, um die Sühnung zu vollziehen im Heiligen, soll man nichts essen, sondern sie mit Feuer verbrennen.


7. Kapitel

Weitere Opfergesetze

7,1 Und dies ist (a) das Gesetz des Schuldopfers. Es ist ein Hochheiliges. 7,2 An der Stätte, wo man (a) das Brandopfer schlachtet, soll man auch das Schuldopfer schlachten und sein Blut ringsum an den Altar sprengen. 7,3 (a) Und all sein Fett soll man opfern, den Fettschwanz und das Fett, das die Eingeweide bedeckt, 7,4 die beiden Nieren mit dem Fett, das daran ist, an den Lenden, und den Lappen an der Leber; an den Nieren soll er ihn ablösen. 7,5 Und der Priester soll es auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen zum Feueropfer für den HERRN; es ist ein Schuldopfer. 7,6 Wer männlich ist unter den Priestern, soll das essen an heiliger Stätte; es ist ein Hochheiliges. 7,7 Wie das Sündopfer, so soll auch das Schuldopfer sein; für beide soll ein und dasselbe Gesetz gelten; sie sollen dem Priester gehören, der damit die Sühnung vollzieht. 7,8 Dem Priester, der jemandes Brandopfer opfert, soll das (a) Fell des Brandopfers gehören, das er geopfert hat. 7,9 Und (a) alle Speisopfer, die im Ofen oder im Tiegel oder in der Pfanne gebacken sind, sollen dem Priester gehören, der sie opfert 7,10 Aber alle Speisopfer, die mit Öl vermengt oder trocken sind, sollen allen Söhnen Aarons gehören, einem wie dem andern. (a)

7,11 Und dies ist (a) das Gesetz des Dankopfers, das man dem HERRN opfert. 7,12 (a) (b) Wollen sie es als Lobopfer darbringen, so sollen sie außer dem Schlachtopfer ungesäuerte Kuchen opfern, mit Öl vermengt, und ungesäuerte Fladen, mit Öl bestrichen, und feinstes Mehl, durchgerührt, als Kuchen mit Öl vermengt. 7,13 Sie sollen aber solche Opfergabe darbringen nebst Kuchen von gesäuertem Brot zu ihrem Lob- und Dankopfer, 7,14 und zwar sollen sie je ein Teil als Opfergabe für den HERRN darbringen; es soll dem Priester gehören, der das Blut des Dankopfers sprengt. 7,15 Und das Fleisch ihres Lob- und Dankopfers soll an demselben Tage gegessen werden, an dem es geopfert wird, und soll nichts übriggelassen werden bis zum Morgen. 7,16 Ist es aber ein Gelübde oder freiwilliges Opfer, so soll es zwar an demselben Tage, da es geopfert ist, gegessen werden; wenn aber etwas übrigbleibt, darf man's am andern Tage essen. 7,17 Aber was vom geopferten Fleisch am dritten Tage noch übrig ist, soll mit Feuer verbrannt werden. 7,18 Und wenn jemand am dritten Tage essen wird von dem geopferten Fleisch seines Dankopfers, so wird es nicht wohlgefällig sein, und dem, der es geopfert hat, wird es auch nicht zugerechnet werden, sondern es wird ein Greuel sein; und wer davon ißt, der lädt eine Schuld auf sich. 7,19 Auch das Fleisch, das mit etwas Unreinem in Berührung gekommen ist, soll nicht gegessen, sondern mit Feuer verbrannt werden. Jeder, der rein ist, darf vom Opferfleisch essen. 7,20 Wer aber essen wird von dem Fleisch des Dankopfers, das dem HERRN gehört, und hat eine Unreinheit an sich, der wird ausgerottet werden aus seinem Volk. 7,21 Und wenn jemand mit etwas Unreinem in Berührung gekommen ist, es sei ein unreiner Mensch, ein unreines Vieh oder was sonst ein Greuel ist, und dann vom Fleisch des Dankopfers ißt, das dem HERRN gehört, der wird ausgerottet werden aus seinem Volk.

7,22 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 7,23 Rede mit den Israeliten und sprich: Ihr sollt (a) kein Fett essen von Stieren, Schafen und Ziegen. 7,24 Das Fett von gefallenen und zerrissenen Tieren dürft ihr zwar zu allerlei benutzen; aber (a) essen dürft ihr's nicht. 7,25 Denn wer das Fett ißt von solchen Tieren, von denen man dem HERRN Feueropfer bringt, der wird ausgerottet werden aus seinem Volk. 7,26 Ihr sollt auch kein Blut essen, weder vom Vieh noch von Vögeln, überall, wo ihr wohnt. 7,27 Jeder, der Blut ißt, wird ausgerottet werden aus seinem Volk.

7,28 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 7,29 Rede mit den Israeliten und sprich: Wer dem HERRN sein Dankopfer darbringen will, der soll herzubringen, was vom Dankopfer dem HERRN gehört. 7,30 Er soll es aber mit eigener Hand herzubringen zum Feueropfer für den HERRN; nämlich das Fett soll er bringen samt der Brust, um sie als ein (a) Schwingopfer zu schwingen vor dem HERRN. 7,31 Und der Priester soll das Fett in Rauch aufgehen lassen auf dem Altar, aber die Brust soll Aaron und seinen Söhnen gehören. 7,32 Und die rechte (a) Keule sollt ihr dem Priester geben zum Hebopfer von ihren Dankopfern. 7,33 Wer von Aarons Söhnen das Blut und das Fett der Dankopfer opfert, dem soll die rechte Keule gehören als sein Anteil. 7,34 Denn die Brust des Schwingopfers und die Keule des Hebopfers nehme ich von den Israeliten, von ihren Dankopfern, und gebe sie dem Priester Aaron und seinen Söhnen als ewiges Anrecht bei den Israeliten.

7,35 Das ist der Anteil Aarons und seiner Söhne an den Feueropfern des HERRN, der ihnen bestimmt wurde an dem Tage, da der HERR sie sich nahen ließ, damit sie seine Priester seien, 7,36 der Anteil, von dem der HERR an dem Tage, da er sie salbte, gebot, daß er ihnen gegeben werden sollte von den Israeliten als ewiges Anrecht bei allen ihren Nachkommen. 7,37 Das ist das Gesetz des Brandopfers, des Speisopfers, des Sündopfers, des Schuldopfers, des Einsetzungsopfers und des Dankopfers, 7,38 wie der HERR es Mose gebot auf dem Berge Sinai an dem Tage, da er den Israeliten befahl, ihre Opfer dem HERRN zu opfern in der Wüste Sinai.


8. Kapitel

Mose weiht Aaron und seine Söhne zum Priesteramt

(vgl. 2. Mose 29)

8,1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 8,2 (a) Nimm Aaron und seine Söhne und die Kleider und das Salböl und den jungen Stier zum Sündopfer, die beiden Widder und den Korb mit ungesäuertem Brot 8,3 und versammle die ganze Gemeinde vor der Tür der Stiftshütte. 8,4 Mose tat, wie ihm der HERR geboten hatte, und versammelte die Gemeinde vor der Tür der Stiftshütte 8,5 und sprach zu ihnen: Dies ist's, was der HERR geboten hat zu tun. 8,6 Und Mose ließ herzutreten Aaron und seine Söhne und wusch sie mit Wasser 8,7 und legte ihm das leinene Gewand an und gürtete ihn mit dem Gürtel und zog ihm das Obergewand an und tat ihm den Priesterschurz um und gürtete ihn mit dem Gurt des Schurzes. 8,8 Dann tat er ihm die Brusttasche an und legte in die Tasche die Lose (a) «Licht und Recht» 8,9 und setzte ihm den Kopfbund auf sein Haupt und befestigte an dem Kopfbund vorn (a) (b) das goldene Stirnblatt, den heiligen Reif, wie der HERR es Mose geboten hatte. 8,10 Und Mose nahm das (a) Salböl und salbte das Heiligtum und alles, was darin war, und weihte es; 8,11 er sprengte damit siebenmal an den Altar und salbte den Altar mit all seinem Gerät und das Becken mit seinem Gestell, daß alles geweiht würde. 8,12 Und er goß von dem Salböl auf Aarons Haupt und salbte ihn, daß er geweiht würde, 8,13 und brachte herzu Aarons Söhne und zog ihnen das leinene Gewand an und gürtete sie mit dem Gürtel und setzte ihnen hohe Mützen auf, wie ihm der HERR geboten hatte.

8,14 Und er ließ herzuführen den Stier zum (a) Sündopfer. Und Aaron und seine Söhne legten ihre Hände auf seinen Kopf. 8,15 Und Mose schlachtete ihn und nahm das Blut und tat es mit seinem Finger ringsum auf die Hörner des Altars und entsündigte den Altar und goß das Blut an den Fuß des Altars und weihte ihn, indem er ihn entsühnte. 8,16 Und er nahm alles Fett am Eingeweide, den Lappen an der Leber und die beiden Nieren mit dem Fett daran und ließ es in Rauch aufgehen auf dem Altar. 8,17 Aber den Stier mit seinem Fell, dem Fleisch und dem Mist verbrannte er mit Feuer draußen vor dem Lager, wie ihm der HERR geboten hatte. 8,18 Und er brachte herzu den einen Widder zum (a) Brandopfer. Und Aaron und seine Söhne legten ihre Hände auf seinen Kopf. 8,19 Und Mose schlachtete ihn und sprengte das Blut ringsum an den Altar, 8,20 zerlegte den Widder in seine Stücke und verbrannte den Kopf, die Stücke und das Fett 8,21 und wusch die Eingeweide und Schenkel mit Wasser und ließ dann den ganzen Widder in Rauch aufgehen auf dem Altar. Das war ein Brandopfer zum lieblichen Geruch, ein Feueropfer für den HERRN, wie ihm der HERR geboten hatte. 8,22 Er brachte auch herzu den andern Widder zum Einsetzungsopfer. Und Aaron und seine Söhne legten ihre Hände auf seinen Kopf. 8,23 Und Mose schlachtete ihn und nahm von seinem Blut und tat es Aaron auf sein rechtes Ohrläppchen und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes. 8,24 Und er brachte herzu Aarons Söhne und tat von dem Blut auf ihr rechtes Ohrläppchen und auf den Daumen ihrer rechten Hand und auf die große Zehe ihres rechten Fußes und (a) sprengte das Blut ringsum an den Altar. 8,25 Und er nahm das Fett und den Fettschwanz und alles Fett am Eingeweide und den Lappen an der Leber, die beiden Nieren mit dem Fett daran und die rechte Keule; 8,26 dazu nahm er von dem Korb mit dem ungesäuerten Brot, der vor dem HERRN stand, einen ungesäuerten Kuchen und einen Brotkuchen mit Öl und einen Fladen und legte es auf das Fett und auf die rechte Keule. 8,27 Und er legte das alles auf die Hände Aarons und seiner Söhne und schwang es als Schwingopfer vor dem HERRN 8,28 und nahm alles wieder von ihren Händen und ließ es in Rauch aufgehen auf dem Altar, oben auf dem Brandopfer. Das war ein Einsetzungsopfer zum lieblichen Geruch, ein Feueropfer für den HERRN. 8,29 Und Mose nahm die Brust und schwang sie als ein Schwingopfer vor dem HERRN; die erhielt Mose als seinen Anteil an dem Widder des Einsetzungsopfers, wie ihm der HERR geboten hatte. 8,30 Und Mose nahm von dem Salböl und dem Blut auf dem Altar und sprengte es auf Aaron und seine Kleider, auf seine Söhne und ihre Kleider; so weihte er Aaron und seine Kleider, seine Söhne und ihre Kleider.

8,31 Und Mose sprach zu Aaron und seinen Söhnen: Kocht das Fleisch vor der Tür der Stiftshütte und eßt es daselbst, dazu auch das Brot im Korbe des Einsetzungsopfers, wie mir geboten ist, daß es Aaron und seine Söhne essen sollen. 8,32 Was aber übrigbleibt vom Fleisch und Brot, das sollt ihr mit Feuer verbrennen. 8,33 Und ihr sollt sieben Tage lang nicht weggehen von der Tür der Stiftshütte, bis die Tage eures Einsetzungsopfers um sind; denn sieben Tage sollen eure Hände gefüllt werden. 8,34 Wie es am heutigen Tage geschehen ist, so hat der HERR geboten, auch fernerhin zu tun, auf daß ihr entsühnt werdet. 8,35 Und ihr sollt vor der Tür der Stiftshütte Tag und Nacht bleiben sieben Tage lang und sollt nach dem Gebot des HERRN tun, daß ihr nicht sterbet; denn so ist es mir geboten. 8,36 Und Aaron und seine Söhne taten alles, was der HERR durch Mose geboten hatte.


9. Kapitel

Das erste Opfer Aarons und seiner Söhne

9,1 Und (a) am achten Tage rief Mose Aaron und seine Söhne und die Ältesten in Israel 9,2 und sprach zu Aaron: Nimm dir einen jungen Stier zum Sündopfer und einen Widder zum Brandopfer, beide ohne Fehler, und bringe sie vor den HERRN. 9,3 Und rede mit den Israeliten und sprich: Nehmt einen Ziegenbock zum Sündopfer und ein Kalb und ein Schaf, beide ein Jahr alt und ohne Fehler, zum Brandopfer 9,4 und einen Stier und einen Widder zum Dankopfer, daß wir sie vor dem HERRN opfern, und ein Speisopfer, mit Öl vermengt. Denn heute wird euch der HERR erscheinen. 9,5 Und sie brachten, was Mose geboten hatte, vor die Tür der Stiftshütte, und es trat herzu die ganze Gemeinde und stellte sich auf vor dem HERRN. 9,6 Da sprach Mose: Das ist's, was der HERR geboten hat, daß ihr es tun sollt, auf daß euch des HERRN Herrlichkeit erscheine. 9,7 Und Mose sprach zu Aaron: Tritt zum Altar und (a) (b) (c) bringe dar dein Sündopfer und dein Brandopfer und entsühne dich und dein Haus. Danach bringe dar die Opfergabe des Volks und entsühne es auch, wie der HERR geboten hat.

9,8 Und Aaron trat zum Altar und schlachtete den jungen Stier als sein Sündopfer. 9,9 Und seine Söhne brachten das Blut zu ihm, und er tauchte mit seinem Finger ins Blut und tat es auf die Hörner des Altars und goß das Blut an den Fuß des Altars. 9,10 Aber das (a) (b) Fett und die Nieren und den Lappen an der Leber vom Sündopfer ließ er in Rauch aufgehen auf dem Altar, wie der HERR es Mose geboten hatte. 9,11 Und das Fleisch und das Fell verbrannte er mit Feuer draußen vor dem Lager.

9,12 Danach schlachtete er das (a) Brandopfer; und Aarons Söhne brachten das Blut zu ihm, und er sprengte es ringsum an den Altar. 9,13 Und sie brachten das Brandopfer zu ihm, Stück um Stück, und den Kopf, und er ließ es in Rauch aufgehen auf dem Altar. 9,14 Und er wusch die Eingeweide und die Schenkel und ließ sie in Rauch aufgehen oben auf dem Brandopfer auf dem Altar.

9,15 Danach brachte er herzu die Opfergabe des Volks und nahm den Bock, das Sündopfer des Volks, und schlachtete ihn und machte ein Sündopfer daraus wie das vorige. 9,16 Und brachte das Brandopfer herzu und tat damit der Ordnung gemäß. 9,17 Und brachte herzu das Speisopfer und nahm eine Handvoll und ließ es in Rauch aufgehen auf dem Altar, außer dem Brandopfer am Morgen.

9,18 Danach schlachtete er den Stier und den Widder als Dankopfer des Volks. Und seine Söhne brachten ihm das Blut; das sprengte er ringsum an den Altar. 9,19 Aber das Fett vom Stier und vom Widder, den Fettschwanz und das Fett am Eingeweide und die Nieren und den Lappen an der Leber, 9,20 all dieses Fett legten sie auf die Brust, und er ließ das Fett auf dem Altar in Rauch aufgehen. 9,21 Aber die Brust und die rechte Keule schwang Aaron als Schwingopfer vor dem HERRN, wie der HERR es Mose geboten hatte. (a)

9,22 Und Aaron hob seine Hände auf zum Volk und (a) segnete sie und stieg herab, nachdem er das Sündopfer, Brandopfer und Dankopfer dargebracht hatte. 9,23 Und Mose und Aaron gingen in die Stiftshütte. Und als sie wieder herauskamen, segneten sie das Volk. (a) (b) Da erschien die Herrlichkeit des HERRN allem Volk. 9,24 Und (a) (b) (c) (d) ein Feuer ging aus von dem HERRN und verzehrte das Brandopfer und das Fett auf dem Altar. Da alles Volk das sah, frohlockten sie und fielen auf ihr Antlitz.


10. Kapitel

10,1 Und aAarons Söhne Nadab und Abihu nahmen ein jeder seine Pfanne und taten Feuer hinein und legten Räucherwerk darauf und brachten so ein (a) fremdes Feuer vor den HERRN, das er ihnen nicht geboten hatte. 10,2 (a) (b) Da fuhr ein Feuer aus von dem HERRN und verzehrte sie, daß sie starben vor dem HERRN. (c) 10,3 Da sprach Mose zu Aaron: Das ist's, was der HERR gesagt hat: Ich erzeige mich heilig an denen, die mir nahe sind, und vor allem Volk erweise ich mich herrlich. Und Aaron schwieg. 10,4 Mose aber rief (a) Mischaël und Elizafan, die Söhne Usiëls, des Oheims Aarons, und sprach zu ihnen: Tretet hinzu und tragt eure Brüder von dem Heiligtum hinaus vor das Lager. 10,5 Und sie traten hinzu und trugen sie hinaus mit ihren leinenen Gewändern vor das Lager, wie Mose gesagt hatte. 10,6 Da sprach Mose zu Aaron und seinen Söhnen Eleasar und Itamar: Ihr sollt euer (a) Haupthaar nicht wirr hängen lassen und eure Kleider nicht zerreißen, daß ihr nicht sterbet und der Zorn über die ganze Gemeinde komme. Laßt aber eure Brüder, das ganze Haus Israel, weinen über diesen Brand, den der HERR angerichtet hat. 10,7 Ihr sollt auch nicht hinweggehen von der Tür der Stiftshütte, ihr würdet sonst sterben; denn das Salböl des HERRN ist auf euch. Und sie taten, wie Mose sagte.

10,8 Der HERR aber redete mit Aaron und sprach: 10,9 Du und deine Söhne, (a) (b) (c) ihr sollt weder Wein noch starke Getränke trinken, wenn ihr in die Stiftshütte geht, damit ihr nicht sterbt. Das sei eine ewige Ordnung für alle eure Nachkommen. 10,10 Ihr sollt unterscheiden, was heilig und unheilig, was unrein und rein ist, (a) (b) 10,11 und Israel lehren alle Ordnungen, die der HERR ihnen durch Mose verkündet hat.

10,12 Und Mose redete mit Aaron und mit seinen Söhnen Eleasar und Itamar, die ihm noch geblieben waren: Nehmt das Speisopfer, das übriggeblieben ist von den Feueropfern des HERRN, und esset es ungesäuert bei dem Altar; denn es ist ein Hochheiliges. (a) 10,13 Ihr sollt es aber an heiliger Stätte essen; (a) denn das ist dein und deiner Söhne Anrecht an den Feueropfern des HERRN; denn so ist mir's geboten. 10,14 Auch die (a) Brust des Schwingopfers und die Keule des Hebopfers sollst du mit deinen Söhnen und deinen Töchtern essen an reiner Stätte; denn solches Anrecht an den Dankopfern Israels ist dir und deinen Kindern gegeben. 10,15 Denn diese Keule und diese Brust soll man zu den Feueropfern des Fettes bringen, daß sie als Schwingopfer geschwungen werden vor dem HERRN; es gehört dir und deinen Söhnen als ewiges Anrecht, wie der HERR geboten hat. (a)

10,16 Und Mose suchte den (a) Bock des Sündopfers und fand ihn verbrannt. Und er wurde zornig über Eleasar und Itamar, Aarons Söhne, die ihm noch geblieben waren, und sprach: 10,17 Warum habt ihr das Sündopfer nicht gegessen an heiliger Stätte? Denn es ist ein Hochheiliges, und der HERR hat es euch gegeben, daß ihr die Schuld der Gemeinde wegnehmen und sie vor ihm entsühnen sollt. 10,18 Siehe, sein Blut ist nicht in das Heilige hineingebracht worden. (a) Ihr solltet das Opfer im Heiligen gegessen haben, wie ich geboten hatte. 10,19 Aaron aber sprach zu Mose: Siehe, heute haben sie ihr Sündopfer und ihr Brandopfer vor dem HERRN geopfert, und es ist mir so ergangen, wie du siehst; und ich sollte heute essen vom Sündopfer? Sollte das dem HERRN gefallen? 10,20 Als Mose das hörte, ließ er sich's gefallen.


11. Kapitel

Gesetz über reine und unreine Tiere

(vgl. 5. Mose 14,3-20)

11,1 Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach zu ihnen: 11,2 Redet mit den Israeliten und sprecht: (a) (b) (c) Dies sind die Tiere, die ihr essen dürft unter allen Tieren auf dem Lande. 11,3 Alles, was gespaltene Klauen hat, ganz durchgespalten, und wiederkäut unter den Tieren, das dürft ihr essen. 11,4 Nur diese dürft ihr nicht essen von dem, was wiederkäut und gespaltene Klauen hat: das Kamel, denn es ist zwar ein Wiederkäuer, hat aber keine durchgespaltenen Klauen, darum soll es euch unrein sein; 11,5 den Klippdachs, denn er ist zwar ein Wiederkäuer, hat aber keine durchgespaltenen Klauen; darum soll er euch unrein sein; 11,6 den Hasen, denn er ist auch ein Wiederkäuer, hat aber keine durchgespaltenen Klauen; darum soll er euch unrein sein; 11,7 das (a) (b) Schwein, denn es hat wohl durchgespaltene Klauen, ist aber kein Wiederkäuer; darum soll es euch unrein sein. 11,8 Vom Fleisch dieser Tiere dürft ihr weder essen noch ihr Aas anrühren; denn sie sind euch unrein.

11,9 Dies dürft ihr essen von dem, was im Wasser lebt: alles, was Flossen und Schuppen hat im Wasser, im Meer und in den Bächen, dürft ihr essen. 11,10 Alles aber, was nicht Flossen und Schuppen hat im Meer und in den Bächen von allem, was sich regt im Wasser, und allem, was lebt im Wasser, soll euch ein Greuel sein. 11,11 Von ihrem Fleisch dürft ihr nicht essen und ihr Aas sollt ihr verabscheuen, denn sie sind ein Greuel für euch. 11,12 Denn alles, was nicht Flossen und Schuppen hat im Wasser, sollt ihr verabscheuen.

11,13 Und diese sollt ihr verabscheuen unter den Vögeln, daß ihr sie nicht esset, denn ein Greuel sind sie: den Adler, den Habicht, den Fischaar, 11,14 den Geier, die Weihe mit ihrer Art 11,15 und alle Raben mit ihrer Art, 11,16 den Strauß, die Nachteule, den Kuckuck, den Sperber mit seiner Art, 11,17 das Käuzchen, den Schwan, den Uhu, 11,18 die Fledermaus, die Rohrdommel, 11,19 den Storch, den Reiher, den Häher mit seiner Art, den Wiedehopf und die Schwalbe.

11,20 Auch alles kleine Getier, das Flügel hat und auf vier Füßen geht, soll euch ein Greuel sein. 11,21 Doch dies dürft ihr essen von allem, was sich regt und Flügel hat und auf vier Füßen geht: was oberhalb der Füße noch zwei Schenkel hat, womit es auf Erden hüpft. 11,22 Von diesen könnt ihr essen die Heuschrecken, als da sind: den Arbe mit seiner Art, den Solam mit seiner Art, den Hargol mit seiner Art und den Hagab mit seiner Art. 11,23 Alles aber, was sonst Flügel und vier Füße hat, soll euch ein Greuel sein.

11,24 An diesen werdet ihr euch verunreinigen - wer ihr aAas anrührt, der wird unrein sein bis zum Abend; 11,25 und wer ihr Aas trägt, soll seine Kleider waschen und wird unrein sein bis zum Abend - : 11,26 an allem Getier, das gespaltene Klauen hat, aber nicht ganz durchgespaltene, und nicht wiederkäut. Unrein soll es euch sein, und wer es anrührt, wird unrein sein. 11,27 Und alles, was auf Tatzen geht unter den Tieren, die auf vier Füßen gehen, soll euch unrein sein. Wer ihr Aas anrührt, wird unrein sein bis zum Abend. 11,28 Und wer ihr Aas trägt, soll seine Kleider waschen und unrein sein bis zum Abend; denn sie sind euch unrein.

11,29 Diese sollen euch auch unrein sein unter den Tieren, die auf der Erde wimmeln: das Wiesel, die (a) Maus, die Kröte, ein jedes mit seiner Art, 11,30 der Gecko, der Molch, die Eidechse, die Blindschleiche und der Maulwurf. 11,31 Die sind euch unrein unter allem, was da kriecht. Wer ihr Aas anrührt, der wird unrein sein bis zum Abend. 11,32 Und alles, worauf ihr Aas fällt, das wird unrein, jedes hölzerne Gefäß oder Kleider oder Fell oder Sack. Und alles Gerät, das zum Gebrauch dient, soll man ins Wasser tun; es ist unrein bis zum Abend und dann wieder rein. 11,33 Ist es aber ein irdenes Gefäß, in das ein solches Aas hineinfällt, so wird alles unrein, was darin ist, und ihr sollt es zerbrechen. 11,34 Alle Speise, die man essen könnte, wird unrein, wenn jenes Wasser darankommt; und alles Getränk, das man trinken könnte, wird in solchen Gefäßen unrein. 11,35 Und alles, worauf ein solches Aas fällt, wird unrein, es sei Ofen oder Herd; man soll es zerbrechen, denn es ist unrein und soll euch unrein sein. 11,36 Nur die Brunnen und Zisternen, in denen sich Wasser sammelt, bleiben rein. Wer aber das Aas darin anrührt, ist unrein. 11,37 Und wenn ein solches Aas auf Samen fällt, den man sät, so bleibt er doch rein. 11,38 Wenn man aber Wasser über den Samen gegossen hat und es fällt danach ein solches Aas darauf, so wird er euch unrein.

11,39 Wenn eins von den Tieren stirbt, die euch zur Speise dienen: wer ihr Aas anrührt, wird unrein bis zum Abend. 11,40 Wer von solchem aAas ißt, der soll sein Kleid waschen; er wird unrein sein bis zum Abend. Auch wer ein solches Aas trägt, soll sein Kleid waschen; er wird unrein sein bis zum Abend.

11,41 Was auf der Erde kriecht, das soll euch ein Greuel sein, und man soll es nicht essen. 11,42 Alles, was auf dem Bauch kriecht, und alles, was auf vier oder mehr Füßen geht, unter allem, was auf der Erde kriecht, dürft ihr nicht essen; denn es soll euch ein Greuel sein. 11,43 Macht euch selbst nicht zum Greuel an allem kleinen Getier, das da wimmelt, und macht euch nicht unrein an ihm, so daß ihr dadurch unrein werdet. 11,44 Denn ich bin der HERR, euer Gott. Darum sollt ihr euch heiligen, so daß ihr heilig werdet, (a) denn ich bin heilig; und ihr sollt euch nicht unrein machen an irgendeinem Getier, das auf der Erde kriecht. 11,45 Denn ich bin der HERR, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euer Gott sei. Darum sollt ihr heilig sein, denn ich bin heilig.

11,46 Das ist das Gesetz von den vierfüßigen Tieren und Vögeln und von allen Tieren, die sich regen im Wasser, und von allen Tieren, die auf der Erde kriechen, 11,47 auf daß ihr unterscheidet, was unrein und rein ist und welches Tier man essen und welches man nicht essen darf.


12. Kapitel

Gesetz für die Wöchnerinnen

12,1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 12,2 Rede mit den Israeliten und sprich: Wenn eine Frau empfängt und einen Knaben gebiert, (a) so soll sie sieben Tage unrein sein, wie wenn sie ihre Tage hat. 12,3 Und am achten Tage soll man ihn beschneiden. (a) (b) (c) 12,4 Und sie soll daheimbleiben dreiunddreißig Tage im Blut ihrer Reinigung. Kein Heiliges soll sie anrühren, und zum Heiligtum soll sie nicht kommen, bis die Tage ihrer Reinigung um sind. 12,5 Gebiert sie aber ein Mädchen, so soll sie zwei Wochen unrein sein, wie wenn sie ihre Tage hat, und soll sechsundsechzig Tage daheimbleiben in dem Blut ihrer Reinigung.

12,6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung für den Sohn oder für die Tochter um sind, soll sie dem Priester ein einjähriges Schaf bringen zum Brandopfer und eine Taube oder Turteltaube zum Sündopfer vor die Tür der Stiftshütte. 12,7 Der soll es opfern vor dem HERRN und sie entsühnen, so wird sie rein von ihrem Blutfluß. Das ist das Gesetz für die Frau, die einen Knaben oder ein Mädchen gebiert. 12,8 Vermag sie aber nicht ein Schaf aufzubringen, so nehme sie (a) (b) zwei Turteltauben oder zwei andere Tauben, eine zum Brandopfer, die andere zum Sündopfer; so soll sie der Priester entsühnen, daß sie rein werde.


13. Kapitel

Gesetz über die Feststellung von Aussatz

13,1 (a) (b) (c) Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach: 13,2 Wenn bei einem Menschen an seiner Haut eine Erhöhung oder ein Ausschlag oder ein weißer Flecken entsteht und zu einer aussätzigen Stelle an der Haut wird, soll man ihn zum Priester Aaron führen oder zu einem unter seinen Söhnen, den Priestern. 13,3 Und wenn der Priester die Stelle an der Haut sieht, daß die Haare dort weiß geworden sind und die Stelle tiefer ist als die übrige Haut, so ist es eine aussätzige Stelle. Wenn der Priester das an ihm sieht, soll er ihn unrein sprechen. 13,4 Wenn aber ein weißer Flecken an seiner Haut ist und doch die Stelle nicht tiefer anzusehen ist als die übrige Haut und die Haare nicht weiß geworden sind, so soll der Priester ihn einschließen sieben Tage 13,5 und am siebenten Tage besehen. Ist es so, daß die Stelle geblieben ist, wie er sie zuvor gesehen hat, und hat nicht weitergefressen auf der Haut, so soll ihn der Priester abermals sieben Tage einschließen. 13,6 Und wenn er ihn erneut nach sieben Tagen besieht und findet, daß die Stelle blaß geworden ist und nicht weitergefressen hat auf der Haut, so soll er ihn rein sprechen; denn es ist nur ein Ausschlag. Und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein. 13,7 Wenn aber der Ausschlag weiterfrißt auf der Haut, nachdem er vom Priester besehen worden ist, ob er rein sei, und er wird nun erneut vom Priester besehen 13,8 und wenn der Priester dann sieht, daß der Ausschlag weitergefressen hat auf der Haut, so soll er ihn unrein sprechen; es ist Aussatz.

13,9 Wenn an einem Menschen eine aussätzige Stelle ist, so soll man ihn zum Priester bringen. 13,10 Wenn der sieht und findet, daß eine weiße Erhöhung auf der Haut ist und die Haare dort weiß geworden sind und wildes Fleisch in der Erhöhung ist, 13,11 so ist es schon alter Aussatz auf seiner Haut. Darum soll ihn der Priester unrein sprechen und nicht erst einschließen; denn er ist schon unrein. 13,12 Wenn aber Aussatz ausbricht auf der Haut und bedeckt die ganze Haut, vom Kopf bis zum Fuß, alles, was dem Priester vor Augen sein mag, 13,13 und wenn der Priester ihn dann besieht und findet, daß der Aussatz den ganzen Leib bedeckt hat, so soll er ihn rein sprechen, weil alles an ihm weiß geworden ist; er ist rein. 13,14 Findet sich aber wildes Fleisch an dem Tage, da er besehen wird, so ist er unrein. 13,15 Und wenn der Priester das wilde Fleisch besieht, soll er ihn unrein sprechen, denn das wilde Fleisch ist unrein; es ist Aussatz. 13,16 Verändert sich aber das wilde Fleisch und wird wieder weiß, so soll er zum Priester kommen. 13,17 Und wenn ihn der Priester besieht und findet, daß die Stelle weiß geworden ist, soll er ihn rein sprechen; er ist rein.

13,18 Wenn jemand auf der Haut ein Geschwür bekommt und es heilt wieder, 13,19 danach aber an derselben Stelle eine weiße Erhöhung oder ein weißrötlicher Flecken entsteht, so soll er vom Priester besehen werden. 13,20 Wenn dann der Priester sieht, daß die Stelle tiefer anzusehen ist als die übrige Haut und das Haar dort weiß geworden ist, so soll er ihn unrein sprechen; es ist Aussatz, der in dem Geschwür ausgebrochen ist. 13,21 Sieht aber der Priester und findet, daß die Haare nicht weiß sind und die Stelle nicht tiefer ist als die übrige Haut und blaß geworden ist, so soll er ihn sieben Tage einschließen. 13,22 Frißt es weiter auf der Haut, so soll er ihn unrein sprechen; es ist eine aussätzige Stelle. 13,23 Bleibt aber der weiße Flecken so stehen und frißt nicht weiter, so ist es die Narbe von einem Geschwür, und der Priester soll ihn rein sprechen.

13,24 Wenn sich jemand an der Haut verbrennt und das Brandmal weißrötlich oder weiß ist 13,25 und der Priester es besieht und findet das Haar weiß geworden an dem Brandmal und die Stelle erscheint tiefer als die übrige Haut, so ist es Aussatz, der in dem Brandmal ausgebrochen ist. Darum soll ihn der Priester unrein sprechen; es ist eine aussätzige Stelle. 13,26 Sieht aber der Priester und findet, daß die Haare am Brandmal nicht weiß geworden sind und es nicht tiefer ist als die übrige Haut und dazu blaß geworden ist, so soll er ihn sieben Tage einschließen, 13,27 und am siebenten Tage soll er ihn besehen. Hat es weitergefressen auf der Haut, so soll er ihn unrein sprechen; es ist eine aussätzige Stelle. 13,28 Ist aber der Flecken stehengeblieben und hat nicht weitergefressen auf der Haut und ist dazu blaß geworden, so ist es nur die Erhöhung eines Brandmals. Und der Priester soll ihn rein sprechen; denn es ist die Narbe eines Brandmals.

13,29 Wenn ein Mann oder eine Frau auf dem Kopf oder am Bart eine Stelle hat 13,30 und der Priester die Stelle besieht und findet, daß sie tiefer aussieht als die übrige Haut und das Haar dort goldgelb und dünn ist, so soll er ihn unrein sprechen; denn es ist Grind, das ist der Aussatz des Kopfes oder des Bartes. 13,31 Sieht aber der Priester, daß der Grind nicht tiefer anzusehen ist als die Haut, aber das Haar dort nicht schwarz ist, soll er ihn sieben Tage einschließen. 13,32 Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat und kein goldgelbes Haar da ist und der Grind nicht tiefer aussieht als die übrige Haut, 13,33 so soll er sich scheren, doch so, daß er die grindige Stelle nicht schere; und der Priester soll ihn abermals sieben Tage einschließen. 13,34 Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat auf der Haut und nicht tiefer aussieht als die übrige Haut, so soll ihn der Priester rein sprechen; und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein. 13,35 Frißt aber der Grind weiter auf der Haut, nachdem er rein gesprochen ist, 13,36 und der Priester besieht ihn und findet, daß der Grind weitergefressen hat auf der Haut, so soll er nicht mehr danach fragen, ob die Haare goldgelb sind; denn er ist unrein. 13,37 Ist es aber vor Augen, daß der Grind stehengeblieben und schwarzes Haar dort aufgegangen ist, so ist der Grind heil, und er ist rein. Darum soll ihn der Priester rein sprechen.

13,38 Wenn bei einem Mann oder einer Frau auf der Haut weiße Flecken entstehen 13,39 und der Priester besieht es und es sind blasse weiße Flecken, so ist es ein gutartiger Ausschlag, der auf der Haut ausgebrochen ist; er ist rein.

13,40 Wenn einem Mann die Haupthaare ausfallen, daß er am Hinterkopf kahl wird, der ist rein. 13,41 Fallen sie ihm vorn am Kopf aus und entsteht eine Glatze, so ist er rein. 13,42 Bildet sich aber an der Glatze eine weißrötliche Stelle, so ist bei ihm Aussatz an der Glatze ausgebrochen. 13,43 Wenn ihn der Priester nun besieht und findet, daß eine weißrötliche Erhöhung an seiner Glatze ist, daß es aussieht wie sonst Aussatz auf der Haut, 13,44 so ist er aussätzig und unrein, und der Priester soll ihn unrein sprechen; er hat Aussatz an seinem Kopf.

13,45 Wer nun aussätzig ist, soll zerrissene Kleider tragen und das Haar lose und den Bart verhüllt und soll rufen: Unrein, unrein! 13,46 Und solange die Stelle an ihm ist, soll er unrein sein, allein wohnen, und seine Wohnung soll außerhalb des Lagers sein. (a) (b)

13,47 Wenn eine aussätzige Stelle an einem Kleid ist, es sei wollen oder leinen, 13,48 an Gewebtem oder Gewirktem, es sei leinen oder wollen, oder an Leder oder an allem, was aus Leder gemacht wird, 13,49 und wenn die Stelle grünlich oder rötlich ist am Kleid oder am Leder oder am Gewebten oder Gewirkten oder an irgendeinem Ding, das von Leder gemacht ist, so ist das eine aussätzige Stelle; darum soll es der Priester besehen. 13,50 Und wenn er die Stelle besehen hat, soll er es einschließen sieben Tage. 13,51 Und wenn er am siebenten Tage sieht, daß die Stelle weitergefressen hat am Kleid, am Gewebten oder am Gewirkten, am Leder oder an allem, was man aus Leder macht, so ist die Stelle fressender Aussatz, und es ist unrein. 13,52 Und man soll das Kleid verbrennen oder das Gewebte oder Gewirkte, es sei wollen oder leinen, oder allerlei Lederwerk, woran solche Stelle ist; denn es ist fressender Aussatz, und man soll es mit Feuer verbrennen. 13,53 Sieht aber der Priester, daß die Stelle nicht weitergefressen hat am Kleid oder am Gewebten oder am Gewirkten oder an allerlei Lederwerk, 13,54 so soll er gebieten, daß man das wasche, woran die Stelle ist, und soll es einschließen weitere sieben Tage. 13,55 Und wenn der Priester sieht, nachdem die Stelle gewaschen ist, daß die Stelle unverändert ist vor seinen Augen und auch nicht weitergefressen hat, so ist es unrein, und du sollst es mit Feuer verbrennen; denn es ist tief eingefressen an der kahlen Stelle außen oder innen. 13,56 Wenn aber der Priester sieht, daß die Stelle verblaßt ist nach dem Waschen, so soll er sie herausreißen aus dem Kleid, dem Leder, dem Gewebten oder Gewirkten. 13,57 Zeigt sie sich aber wiederum am Kleid, am Gewebten, am Gewirkten oder an allerlei Lederwerk, so ist es ausbrechender Aussatz, und du sollst mit Feuer verbrennen, woran solche Stelle ist. 13,58 Das Kleid aber oder das Gewebte oder Gewirkte oder allerlei Lederwerk, das gewaschen ist und von dem die Stelle gewichen ist, soll man zum zweiten Mal waschen, so ist es rein.

13,59 Das ist das Gesetz über die aussätzigen Stellen an Kleidern, sie seien wollen oder leinen, an Gewebtem oder an Gewirktem und an allerlei Lederwerk, wie sie rein oder unrein zu sprechen sind.


14. Kapitel

Gesetz über die Reinigung von Aussätzigen

14,1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 14,2 Dies ist das Gesetz über den Aussätzigen, wenn er gereinigt werden soll. (a) Er soll zum Priester kommen, 14,3 und der Priester soll aus dem Lager gehen und feststellen, daß die kranke Stelle am Aussätzigen heil geworden ist, 14,4 und soll gebieten, daß man für den, der zu reinigen ist, zwei lebendige Vögel nehme, (a) (b) reine Tiere, und Zedernholz und scharlachfarbene Wolle und Ysop 14,5 und soll gebieten, den einen Vogel zu schlachten in ein irdenes Gefäß über frischem Wasser. 14,6 Und er soll den lebendigen Vogel nehmen zusammen mit dem Zedernholz, der scharlachfarbenen Wolle und dem Ysop und ihn in das Blut des Vogels tauchen, der über dem frischen Wasser geschlachtet ist, 14,7 und siebenmal den besprengen, der vom Aussatz zu reinigen ist, und ihn so reinigen und (a) den lebendigen Vogel ins freie Feld fliegen lassen. 14,8 Der aber, der sich reinigt, soll seine Kleider waschen und (a) alle seine Haare abscheren und sich mit Wasser abwaschen, so ist er rein. Danach gehe er ins Lager; doch soll er sieben Tage außerhalb seines Zeltes bleiben. 14,9 Und am siebenten Tage soll er alle seine Haare abscheren auf dem Kopf, am Bart, an den Augenbrauen, daß alle Haare abgeschoren seien, und soll seine Kleider waschen und seinen Leib mit Wasser abwaschen, so ist er rein.

14,10 Und am achten Tage soll er zwei Lämmer nehmen, männliche Tiere ohne Fehler, und ein einjähriges Schaf ohne Fehler und drei Zehntel feinstes Mehl zum Speisopfer, mit Öl vermengt, und einen Becher Öl. 14,11 Und der Priester soll den, der sich reinigt, und dies alles darstellen vor dem HERRN, an der Tür der Stiftshütte. 14,12 Und er soll das eine Lamm nehmen und zum Schuldopfer darbringen mit dem Becher Öl und soll beides vor dem HERRN als Schwingopfer schwingen 14,13 und danach das Lamm schlachten, wo man das Sündopfer und Brandopfer schlachtet, nämlich an heiliger Stätte; denn (a) wie das Sündopfer, so gehört auch das Schuldopfer dem Priester; es ist ein Hochheiliges. 14,14 Und der Priester soll von dem Blut des Schuldopfers nehmen und es dem, der sich reinigt, (a) (b) auf das Läppchen des rechten Ohrs tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes. 14,15 Danach soll er von dem Becher Öl nehmen und es in seine eigene linke Hand gießen 14,16 und mit seinem rechten Finger in das Öl tauchen, das in seiner linken Hand ist, und etwas vom Öl mit seinem Finger (a) siebenmal sprengen vor dem HERRN. 14,17 Auf das Blut des Schuldopfers aber soll er von dem übrigen Öl in seiner Hand dem, der sich reinigt, auf das Läppchen des rechten Ohrs tun und auf den rechten Daumen und auf die große Zehe seines rechten Fußes. 14,18 Das übrige Öl aber in seiner Hand soll er auf den Kopf dessen tun, der sich reinigt, und ihn entsühnen vor dem HERRN. 14,19 Dann soll er das Sündopfer zurichten und den, der sich reinigt, von seiner Unreinheit entsühnen und soll danach das Brandopfer schlachten 14,20 und soll es auf dem Altar opfern samt dem Speisopfer und ihn entsühnen, so ist er rein.

14,21 Ist er aber arm und vermag nicht so viel aufzubringen, so nehme er ein männliches Lamm zum Schuldopfer als Schwingopfer zu seiner Entsühnung und ein Zehntel feinstes Mehl, mit Öl vermengt, zum Speisopfer und einen Becher Öl 14,22 und (a) zwei Turteltauben oder zwei andere Tauben, die er aufbringen kann, die eine als Sündopfer, die andere als Brandopfer, 14,23 und bringe sie am achten Tage seiner Reinigung zum Priester an die Tür der Stiftshütte vor den HERRN. 14,24 Da soll der Priester das Lamm des Schuldopfers nehmen und den Becher Öl und soll alles schwingen vor dem HERRN 14,25 und das Lamm des Schuldopfers schlachten, von dem Blut des Schuldopfers nehmen und es dem, der sich reinigt, auf das Läppchen seines rechten Ohrs tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes 14,26 und soll von dem Öl in seine eigene linke Hand gießen 14,27 und mit seinem rechten Finger von dem Öl, das in seiner linken Hand ist, siebenmal sprengen vor dem HERRN. 14,28 Auf das Blut des Schuldopfers aber soll er von dem übrigen Öl in seiner Hand dem, der sich reinigt, auf das Läppchen seines rechten Ohrs tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes. 14,29 Das übrige Öl aber in seiner Hand soll er dem, der sich reinigt, auf den Kopf tun, um ihn zu entsühnen vor dem HERRN, 14,30 und danach die eine Turteltaube oder andere Taube, wie er sie hat aufbringen können, 14,31 zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer bereiten samt dem Speisopfer. So soll der Priester den, der sich reinigt, entsühnen vor dem HERRN. 14,32 Das ist das Gesetz für den Aussätzigen, der nicht so viel aufbringen kann zu seiner Reinigung. (a)

Gesetz über Aussatz an Häusern

14,33 Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach: 14,34 Wenn ihr ins Land Kanaan kommt, das ich euch zum Besitz gebe, und ich lasse an irgendeinem Hause eures Landes eine aussätzige Stelle entstehen, 14,35 so soll der kommen, dem das Haus gehört, es (a) dem Priester ansagen und sprechen: Es sieht mir aus, als sei Aussatz an meinem Hause. 14,36 Da soll der Priester gebieten, daß sie das Haus ausräumen, ehe der Priester hineingeht, die Stelle zu besehen, damit nicht alles unrein werde, was im Hause ist. Danach soll der Priester hineingehen, das Haus zu besehen. 14,37 Wenn er nun den Ausschlag besieht und findet, daß an der Wand des Hauses grünliche oder rötliche Stellen sind, die (a) tiefer aussehen als sonst die Wand, 14,38 so soll er aus dem Hause herausgehen, an die Tür treten und das Haus für sieben Tage verschließen. 14,39 Und wenn er am siebenten Tage wiederkommt und sieht, daß der Ausschlag weitergefressen hat an der Wand des Hauses, 14,40 so soll er die Steine ausbrechen lassen, an denen der Ausschlag ist, und hinaus vor die Stadt an einen unreinen Ort werfen. 14,41 Und das Haus soll man innen ringsherum abschaben und den abgeschabten Lehm hinaus vor die Stadt an einen unreinen Ort schütten 14,42 und andere Steine nehmen und statt jener einsetzen und andern Lehm nehmen und das Haus neu bewerfen.

14,43 Wenn dann der Ausschlag wiederkommt und ausbricht am Hause, nachdem man die Steine ausgebrochen und das Haus neu beworfen hat, 14,44 so soll der Priester hineingehen. Und wenn er sieht, daß der Ausschlag weitergefressen hat am Hause, so ist es gewiß ein fressender Aussatz am Hause, und es ist unrein. 14,45 Darum soll man das Haus abbrechen, Steine und Holz und allen Lehm am Hause, und soll es hinausbringen vor die Stadt an einen unreinen Ort. 14,46 Und wer in das Haus geht, solange es verschlossen ist, der ist (a) unrein bis zum Abend. 14,47 Und wer darin schläft oder darin ißt, der soll seine Kleider waschen.

14,48 Wenn aber der Priester hineingeht und sieht, daß der Ausschlag nicht weiter am Hause gefressen hat, nachdem es neu beworfen ist, so soll er es rein sprechen; denn der Ausschlag ist heil geworden. 14,49 Und er soll für das Haus zur Entsündigung zwei Vögel nehmen, Zedernholz, karmesinfarbene Wolle und Ysop 14,50 (a) und den einen Vogel schlachten in ein irdenes Gefäß über frischem Wasser. 14,51 Und er soll nehmen das Zedernholz, die karmesinfarbene Wolle, den Ysop und den lebendigen Vogel und sie in des geschlachteten Vogels Blut und in das frische Wasser tauchen und das Haus siebenmal besprengen 14,52 und soll so das Haus entsündigen mit dem Blut des Vogels und mit dem frischen Wasser, mit dem lebendigen Vogel, mit dem Zedernholz, mit dem Ysop und mit der karmesinfarbenen Wolle 14,53 und soll den lebendigen Vogel hinaus vor die Stadt ins freie Feld fliegen lassen und das Haus entsühnen, so ist es rein.

14,54 Das ist das Gesetz über alle Arten des Aussatzes und Grindes, ü 14,55 ber den Aussatz an Kleidern und Häusern, ü 14,56 ber Erhöhungen, Ausschlag und weiße Flecken, 14,57 damit man Weisung habe, wann etwas unrein oder rein ist. Das ist das Gesetz über den Aussatz.


15. Kapitel

Gesetz über das Verhalten bei unreinen Ausflüssen

15,1 Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach: 15,2 Redet mit den Israeliten und sprecht zu ihnen: Wenn ein Mann an seinem Glied einen aAusfluß hat, so ist er unrein. 15,3 Mag sein Glied den Fluß ausfließen lassen oder nicht, so ist er unrein. 15,4 Jedes Lager, worauf er liegt, und alles, worauf er sitzt, wird unrein. 15,5 Und wer sein Lager anrührt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser abwaschen und unrein sein bis zum Abend. 15,6 Und wer sich hinsetzt, wo jener gesessen hat, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser abwaschen und unrein sein bis zum Abend. 15,7 Wer ihn anrührt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser abwaschen und unrein sein bis zum Abend. 15,8 Wenn er seinen Speichel auswirft auf den, der rein ist, so soll der seine Kleider waschen und sich mit Wasser abwaschen und unrein sein bis zum Abend. 15,9 Auch der Sattel, auf dem er reitet, wird unrein. 15,10 Und wer irgend etwas anrührt, das er unter sich hat, der wird unrein bis zum Abend. Und wer solches trägt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser abwaschen und unrein sein bis zum Abend. 15,11 Und wen er anrührt, ehe er die Hände gewaschen hat, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser abwaschen und unrein sein bis zum Abend. 15,12 Wenn er ein (a) irdenes Gefäß anrührt, das soll man zerbrechen, aber das hölzerne Gefäß soll man mit Wasser spülen.

15,13 Und wenn er rein wird von seinem Fluß, so soll er sieben Tage zählen, nachdem er rein geworden ist, und dann seine Kleider waschen und sich mit frischem Wasser abwaschen, so ist er rein. 15,14 (a) Und am achten Tage soll er zwei Turteltauben oder zwei andere Tauben nehmen und vor den HERRN bringen an die Tür der Stiftshütte und dem Priester geben. 15,15 Und der Priester soll die eine zum Sündopfer bereiten und die andere zum Brandopfer und ihn vor dem HERRN entsühnen seines Ausflusses wegen.

15,16 Wenn einem Mann (a) im Schlaf der Same abgeht, der soll seinen ganzen Leib mit Wasser abwaschen und unrein sein bis zum Abend. 15,17 Und jedes Kleid und jedes Fell, das mit solchem Samen befleckt ist, soll abgewaschen werden mit Wasser, und es soll unrein sein bis zum Abend. 15,18 Und wenn eine Frau bei einem Manne liegt, dem der Same abgeht, dann sollen sie sich mit Wasser abwaschen und unrein sein bis zum Abend.

15,19 Wenn eine Frau ihren Blutfluß hat, so soll sie sieben Tage für unrein gelten. (a) Wer sie anrührt, der wird unrein bis zum Abend. 15,20 Und alles, worauf sie liegt, solange sie ihre Zeit hat, wird unrein, und alles, worauf sie sitzt, wird unrein. 15,21 Und wer ihr Lager anrührt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser abwaschen und unrein sein bis zum Abend. 15,22 Und wer irgend etwas anrührt, worauf sie gesessen hat, soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser abwaschen und unrein sein bis zum Abend. 15,23 Und wer etwas anrührt, das auf ihrem Lager gewesen ist oder da, wo sie gesessen hat, soll unrein sein bis zum Abend. 15,24 Und wenn ein Mann bei ihr liegt und es kommt sie ihre Zeit an bei ihm, der wird sieben Tage unrein, und das Lager, darauf er gelegen hat, wird unrein.

15,25 Wenn aber eine Frau den Blutfluß eine lange Zeit hat, zu ungewöhnlicher Zeit oder über die gewöhnliche Zeit hinaus, so wird sie unrein, solange sie ihn hat; wie zu ihrer gewöhnlichen Zeit, so soll sie auch da unrein sein. 15,26 Jedes Lager, worauf sie liegt die ganze Zeit ihres Blutflusses, soll gelten wie ihr Lager zu ihrer gewöhnlichen Zeit. Und alles, worauf sie sitzt, wird unrein wie bei der Unreinheit ihrer gewöhnlichen Zeit. 15,27 Wer davon etwas anrührt, der wird unrein und soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser abwaschen und unrein sein bis zum Abend. 15,28 Wird sie aber rein von ihrem Blutfluß, so soll sie sieben Tage zählen, und danach soll sie rein sein. 15,29 Und am achten Tage soll sie zwei Turteltauben oder zwei andere Tauben nehmen und zum Priester bringen vor die Tür der Stiftshütte. 15,30 Und der Priester soll die eine zum Sündopfer bereiten und die andere zum Brandopfer und die Frau entsühnen vor dem HERRN wegen ihres Blutflusses, der sie unrein macht.

15,31 Und ihr sollt die Israeliten wegen ihrer Unreinheit absondern, damit sie nicht sterben in ihrer Unreinheit, wenn sie meine Wohnung unrein machen, die mitten unter ihnen ist.

15,32 Das ist das Gesetz über den, der einen Ausfluß hat und dem der Same im Schlaf abgeht, daß er unrein davon wird, 15,33 und über die, die ihren Blutfluß hat, und wer sonst einen Ausfluß hat, es sei Mann oder Frau, und wenn ein Mann bei einer Unreinen liegt.


16. Kapitel

Gesetz für den großen Versöhnungstag

(vgl. Kap 23,26-32; 4. Mose 29,7-11; Hebr 9,7-14)

16,1 Und der HERR redete mit Mose, nachdem die (a) zwei Söhne Aarons gestorben waren, als sie vor dem HERRN opferten, 16,2 und sprach: Sage deinem Bruder Aaron, daß er nicht zu jeder Zeit in das Heiligtum gehe hinter den (a) Vorhang vor den Gnadenthron, der auf der Lade ist, damit er nicht sterbe; denn ich erscheine in der Wolke über dem Gnadenthron. 16,3 Er soll hineingehen mit einem jungen (a) Stier zum Sündopfer und mit einem Widder zum (b) Brandopfer 16,4 und (a) soll das heilige leinene Gewand anlegen, und leinene Beinkleider sollen seine Blöße bedecken, und er soll sich mit einem leinenen Gürtel gürten und den leinenen Kopfbund umbinden, denn das sind die heiligen Kleider; er soll seinen Leib (b) (c) mit Wasser abwaschen und sie dann anlegen. 16,5 Und er soll von der Gemeinde der Israeliten zwei Ziegenböcke entgegennehmen zum Sündopfer und einen Widder zum Brandopfer. (a) 16,6 Und Aaron soll einen (a) Stier, sein Sündopfer, darbringen, daß er für sich und sein Haus Sühne schaffe, (b) 16,7 und danach zwei Böcke nehmen und vor den HERRN stellen an der Tür der Stiftshütte 16,8 und soll das Los werfen über die zwei Böcke: ein Los dem HERRN und das andere dem Asasel, 16,9 und soll den Bock, auf welchen das Los für den HERRN fällt, opfern zum Sündopfer. 16,10 Aber den Bock, auf welchen das Los für Asasel fällt, soll er lebendig vor den HERRN stellen, daß er über ihm Sühne vollziehe und ihn zu Asasel in die Wüste schicke.

16,11 a Und Aaron soll den Stier seines Sündopfers herzubringen und sich und sein Haus entsühnen und soll ihn schlachten 16,12 und soll eine Pfanne voll Glut vom Altar nehmen, der vor dem HERRN steht, und beide Hände voll zerstoßenen Räucherwerks und es hinein hinter den Vorhang bringen 16,13 und das Räucherwerk aufs Feuer tun vor dem HERRN, daß die Wolke vom Räucherwerk den (a) Gnadenthron bedecke, der auf der Lade mit dem Gesetz ist, damit er nicht sterbe. 16,14 Und soll etwas vom Blut des Stieres nehmen und es mit seinem Finger gegen den Gnadenthron sprengen; vor den Gnadenthron aber soll er siebenmal mit seinem Finger von dem Blut sprengen. 16,15 Danach soll er den Bock, das Sündopfer des Volks, schlachten und sein Blut hineinbringen hinter den Vorhang und soll mit seinem Blut tun, wie er mit dem Blut des Stieres getan hat, und etwas davon auch sprengen gegen den Gnadenthron und vor den Gnadenthrona 16,16 und soll so das Heiligtum entsühnen wegen der Verunreinigungen der Israeliten und wegen ihrer Übertretungen, mit denen sie sich versündigt haben. So soll er tun der Stiftshütte, die bei ihnen ist inmitten ihrer Unreinheit. 16,17 Kein Mensch soll in der Stiftshütte sein, wenn er hineingeht, Sühne zu schaffen im Heiligtum, bis er herauskommt. So soll er Sühne schaffen für sich und sein Haus und die ganze Gemeinde Israel. 16,18 Und er soll hinausgehen zum Altar, der vor dem HERRN steht, und ihn (a) entsühnen und soll vom Blut des Stieres und vom Blut des Bockes nehmen und es ringsum an die Hörner des Altars streichen 16,19 und soll mit seinem Finger vom Blut darauf sprengen siebenmal und ihn reinigen und heiligen von den Verunreinigungen der Israeliten. 16,20 Und wenn er die Entsühnung des Heiligtums vollbracht hat, der Stiftshütte und des Altars, so soll er den lebendigen Bock herzubringen. 16,21 Dann soll Aaron seine beiden Hände auf dessen Kopf legen und über ihm bekennen alle Missetat der Israeliten und alle ihre Übertretungen, mit denen sie sich versündigt haben, und soll sie dem Bock auf den Kopf legen und ihn durch einen Mann, der bereit steht, in die Wüste bringen lassen, 16,22 daß also der Bock alle ihre Missetat auf sich nehme und in die Wildnis trage; und man lasse ihn in der Wüste.

16,23 Und Aaron soll in die Stiftshütte gehen und die leinenen Kleider ausziehen, die er anzog, als er in das Heiligtum ging, und sie dort lassen, 16,24 und er soll sich mit Wasser abwaschen an heiliger Stätte und seine eigenen Kleider anziehen und wieder hinausgehen und sein Brandopfer und des Volkes Brandopfer darbringen und sich und das Volk entsühnen 16,25 und das Fett vom Sündopfer auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen. 16,26 Der Mann aber, der den Bock für Asasel hinausgebracht hat, soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser abwaschen und erst danach ins Lager kommen. 16,27 Und den jungen Stier und den Bock vom Sündopfer, deren Blut in das Heiligtum zur Entsühnung gebracht wurde, soll man hinausschaffen vor das Lager und mit Feuer verbrennen samt Fell, Fleisch und Mist. (a) (b) (c) 16,28 Und der sie verbrennt, soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser abwaschen und erst danach ins Lager kommen.

16,29 Auch soll euch dies eine ewige Ordnung sein: Am (a) (b) zehnten Tage des siebenten Monats sollt ihr fasten und keine Arbeit tun, weder ein Einheimischer noch ein Fremdling unter euch. 16,30 Denn an diesem Tage geschieht eure Entsühnung, daß ihr gereinigt werdet; von allen euren Sünden werdet ihr gereinigt vor dem HERRN. 16,31 Darum soll es euch ein hochheiliger Sabbat sein, und ihr sollt fasten. Eine ewige Ordnung sei das. 16,32 Es soll aber solche Entsühnung schaffen ein Priester, den man gesalbt und dessen Hände man gefüllt hat, daß er Priester sei an seines Vaters Statt. Und er soll die leinenen Kleider anlegen, die heiligen Kleider, (a) 16,33 und soll so entsühnen das Allerheiligste, die Stiftshütte, den Altar, die Priester und alles Volk der Gemeinde. 16,34 Das soll euch eine ewige Ordnung sein, daß ihr Israel (a) (b) einmal im Jahr entsühnt wegen aller seiner Sünden.

.Und Aaron tat, wie der HERR es Mose geboten hatte.


17. Kapitel

17,1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 17,2 Sage Aaron und seinen Söhnen und allen Israeliten und sprich zu ihnen: Dies ist's, was der HERR geboten hat. 17,3 Wer aus dem Haus Israel einen Stier, ein Schaf oder eine Ziege schlachtet im Lager oder draußen vor dem Lager 17,4 und sie nicht vor die Tür der Stiftshütte bringt, daß sie dem HERRN zum Opfer gebracht werde vor der Wohnung des HERRN, dem soll es als Blutschuld angerechnet werden: (a) Blut hat er vergossen, und ein solcher Mensch soll ausgerottet werden aus seinem Volk. 17,5 Darum sollen die Israeliten ihre Schlachttiere, die sie auf freiem Feld schlachten wollen, dem HERRN bringen vor die Tür der Stiftshütte zum Priester und sie dort als Dankopfer dem HERRN opfern. 17,6 Und der Priester soll das Blut an den Altar des HERRN sprengen vor der Tür der Stiftshütte und das Fett in Rauch aufgehen lassen zum lieblichen Geruch für den HERRN. 17,7 Und (a) sie sollen ihre Opfer nicht mehr den Feldgeistern opfern, mit denen sie Abgötterei treiben. Das soll ihnen eine ewige Ordnung sein von Geschlecht zu Geschlecht. 17,8 Darum sollst du zu ihnen sagen: Wer aus dem Hause Israel oder von den Fremdlingen, die unter euch sind, ein Brandopfer oder Schlachtopfer darbringt 17,9 und bringt es nicht (a) vor die Tür der Stiftshütte, um es dem HERRN zu opfern, der wird ausgerottet werden aus seinem Volk. 17,10 Und wer vom Haus Israel oder von den Fremdlingen unter euch irgendwelches (a) Blut ißt, gegen den will ich mein Antlitz kehren und will ihn aus seinem Volk ausrotten. 17,11 Denn des Leibes Leben ist im Blut, und ich habe es euch für den Altar gegeben, daß ihr damit entsühnt werdet. Denn (a) das Blut ist die Entsühnung, weil das Leben in ihm ist. 17,12 Darum habe ich den Israeliten gesagt: Keiner unter euch soll Blut essen, auch kein Fremdling, der unter euch wohnt. 17,13 Und wer vom Haus Israel oder von den Fremdlingen unter euch auf der Jagd ein Tier oder einen Vogel fängt, die man essen darf, soll ihr Blut ausfließen lassen und mit Erde zuscharren. 17,14 Denn (a) des Leibes Leben ist in seinem Blut, und ich habe den Israeliten gesagt: Ihr sollt keines Leibes Blut essen; denn des Leibes Leben ist in seinem Blut. Wer es ißt, der wird ausgerottet werden. 17,15 Und wer ein gefallenes oder zerrissenes Tier ißt, er sei ein Einheimischer oder Fremdling, der soll sein Kleid waschen und sich mit Wasser abwaschen und unrein sein bis zum Abend; dann ist er rein. (a) (b) (c) (d) (e) 17,16 Wenn er seine Kleider nicht wäscht und sich nicht abwäscht, so muß er seine Schuld tragen.

18. Kapitel

Verbot geschlechtlicher Verirrungen

18,1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 18,2 Rede mit den Israeliten und sprich zu ihnen: Ich bin der HERR, euer Gott. 18,3 Ihr sollt nicht tun nach der Weise des Landes Ägypten, darin ihr gewohnt habt, auch nicht nach der Weise des Landes Kanaan, wohin ich euch führen will. Ihr sollt auch nicht nach ihren Satzungen wandeln, (a) 18,4 sondern nach meinen Rechten sollt ihr tun und meine Satzungen sollt ihr halten, daß ihr darin wandelt; ich bin der HERR, euer Gott. 18,5 Darum sollt ihr meine Satzungen halten und meine Rechte. Denn (a) (b) (c) (d) (e) der Mensch, der sie tut, wird durch sie leben; ich bin der HERR.

18,6 Keiner unter euch soll sich irgendwelchen Blutsverwandten nahen, um mit ihnen geschlechtlichen Umgang zu haben; ich bin der HERR. 18,7 Du sollst mit (a) deinem Vater und deiner leiblichen Mutter nicht Umgang haben. Es ist deine Mutter, darum sollst du nicht mit ihr Umgang haben. 18,8 Du sollst mit der (a) (b) (c) (d) Frau deines Vaters nicht Umgang haben; denn damit schändest du deinen Vater. 18,9 Du sollst mit (a) deiner Schwester, die deines Vaters oder deiner Mutter Tochter ist, sie sei in oder außer der Ehe geboren, nicht Umgang haben. 18,10 Du sollst mit der Tochter deines Sohnes oder deiner Tochter nicht Umgang haben, damit schändest du dich selbst. 18,11 Du sollst mit der Tochter der Frau deines Vaters, die deinem Vater geboren ist und deine Schwester ist, nicht Umgang haben. 18,12 Du sollst mit der (a) Schwester deines Vaters nicht Umgang haben; denn sie ist deines Vaters Blutsverwandte. 18,13 Du sollst mit der Schwester deiner Mutter nicht Umgang haben; denn sie ist deiner Mutter Blutsverwandte. 18,14 Du sollst den Bruder deines Vaters nicht damit schänden, daß du seine Frau nimmst; denn sie ist deine Verwandte. 18,15 Du sollst mit (a) deiner Schwiegertochter nicht Umgang haben, denn sie ist deines Sohnes Frau; darum sollst du nicht mit ihr Umgang haben. 18,16 Du sollst mit (a) (b) der Frau deines Bruders nicht Umgang haben; denn damit schändest du deinen Bruder. 18,17 Du sollst nicht mit einer Frau und mit ihrer Tochter Umgang haben, noch mit ihres Sohnes Tochter oder ihrer Tochter Tochter; denn sie sind ihre Blutsverwandten, und es ist eine Schandtat. 18,18 Du sollst die Schwester deiner Frau nicht zur Nebenfrau nehmen und mit ihr Umgang haben, solange deine Frau noch lebt.

18,19 Du sollst nicht zu einer Frau gehen, solange sie ihre Tage hat, um in ihrer Unreinheit mit ihr Umgang zu haben. (a) (b) (c) 18,20 Du sollst auch nicht bei (a) der Frau deines Nächsten liegen, daß du an ihr nicht unrein werdest. 18,21 Du sollst auch nicht eins deiner Kinder geben, daß es (a) (b) (c) (d) dem Moloch geweiht werde, damit du nicht entheiligst den Namen deines Gottes; ich bin der HERR. 18,22 Du sollst nicht bei einem Mann liegen wie bei einer Frau; es ist ein Greuel. (a) (b) (c) (d) 18,23 Du sollst auch (a) bei keinem Tier liegen, daß du an ihm unrein werdest. Und (b) keine Frau soll mit einem Tier Umgang haben; es ist ein schändlicher Frevel.

18,24 Ihr sollt euch mit nichts dergleichen unrein machen; denn mit alledem haben sich die Völker unrein gemacht, die ich vor euch her vertreiben will. 18,25 Das Land wurde dadurch unrein, und ich suchte seine Schuld an ihm heim, daß das Land seine Bewohner ausspie. 18,26 Darum haltet meine Satzungen und Rechte und tut keine dieser Greuel, weder der Einheimische noch der Fremdling unter euch - 18,27 denn alle solche Greuel haben die Leute dieses Landes getan, die vor euch waren, und haben das Land unrein gemacht -, 18,28 damit nicht auch euch das Land ausspeie, wenn ihr es unrein macht, wie es die Völker ausgespien hat, die vor euch waren. 18,29 Denn alle, die solche Greuel tun, werden ausgerottet werden aus ihrem Volk. 18,30 Darum haltet meine Satzungen, daß ihr nicht tut nach den schändlichen Sitten derer, die vor euch waren, und dadurch unrein werdet; ich bin der HERR, euer Gott.


19. Kapitel

Gesetze zur Heiligung des täglichen Lebens

19,1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 19,2 Rede mit der ganzen Gemeinde der Israeliten und sprich zu ihnen: (a) (b) (c) Ihr sollt heilig sein, denn ich bin heilig, der HERR, euer Gott. 19,3 Ein jeder (a) fürchte seine Mutter und seinen Vater. (b) Haltet meine Feiertage; ich bin der HERR, euer Gott. 19,4 Ihr sollt euch (a) nicht zu den Götzen wenden und sollt euch (b) keine gegossenen Götter machen; ich bin der HERR, euer Gott.

19,5 Und wenn ihr dem HERRN ein (a) Dankopfer bringen wollt, sollt ihr es so opfern, daß es euch wohlgefällig macht. 19,6 Ihr sollt es an dem Tag essen, an dem ihr's opfert, und am nächsten Tage. Was aber bis zum dritten Tag übrigbleibt, soll man mit Feuer verbrennen. 19,7 Wird aber am dritten Tage davon gegessen, so ist es ein Greuel und wird nicht wohlgefällig sein; 19,8 und wer davon ißt, muß seine Schuld tragen, weil er das Heilige des HERRN entheiligt hat, und ein solcher Mensch wird ausgerottet werden aus seinem Volk.

19,9 Wenn du dein Land aberntest, sollst du nicht alles bis an die Ecken deines Feldes abschneiden, auch nicht Nachlese halten. (a) (b) (c) 19,10 Auch sollst du in deinem Weinberg nicht Nachlese halten noch die abgefallenen Beeren auflesen, sondern dem Armen und Fremdling sollst du es lassen; ich bin der HERR, euer Gott.

19,11 Ihr sollt nicht stehlen noch lügen noch betrügerisch handeln einer mit dem andern. (a) (b)

19,12 Ihr sollt nicht falsch schwören bei meinem Namen und den Namen eures Gottes nicht entheiligen; ich bin der HERR. (a) (b)

19,13 Du sollst deinen Nächsten nicht bedrücken noch berauben. (a) (b) (c) Es soll des Tagelöhners Lohn nicht bei dir bleiben bis zum Morgen.

19,14 Du sollst dem Tauben nicht fluchen und sollst (a) (b) vor den Blinden kein Hindernis legen, denn du sollst dich vor deinem Gott fürchten; ich bin der HERR.

19,15 Du sollst nicht unrecht handeln im Gericht: du sollst den Geringen nicht vorziehen, aber auch den Großen nicht begünstigen, sondern du sollst deinen Nächsten recht richten. (a) (b)

19,16 Du sollst nicht als Verleumder umhergehen unter deinem Volk. (a) Du sollst auch nicht auftreten gegen deines Nächsten Leben; ich bin der HERR. 19,17 Du sollst deinen Bruder nicht hassen in deinem Herzen, sondern (a) (b) du sollst deinen Nächsten zurechtweisen, damit du nicht seinetwegen Schuld auf dich ladest. 19,18 Du sollst dich nicht rächen noch Zorn bewahren gegen die Kinder deines Volks. Du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst; ich bin der HERR. (a) (b) (c) (d) (e) (f)

19,19 Meine Satzungen sollt ihr halten: Laß nicht zweierlei Art unter deinem Vieh sich paaren und besäe dein Feld nicht mit zweierlei Samen und lege kein Kleid an, das aus zweierlei Faden gewebt ist. (a)

19,20 Wenn ein Mann bei einer Frau liegt, die eine leibeigne Magd ist und einem Mann zur Ehe bestimmt, doch nicht losgekauft oder freigelassen ist, so soll das bestraft werden. Aber sie sollen nicht sterben, denn sie ist nicht frei gewesen. (a) 19,21 Der Mann soll aber als seine Buße dem HERRN vor die Tür der Stiftshütte einen Widder zum Schuldopfer bringen; 19,22 und (a) der Priester soll ihn entsühnen mit dem Schuldopfer vor dem HERRN wegen der Sünde, die er getan hat, so wird ihm Gott seine Sünde vergeben, die er getan hat.

19,23 Wenn ihr in das Land kommt und allerlei Bäume pflanzt, von denen man ißt, so laßt ihre ersten Früchte stehen, als wären sie unrein wie Unbeschnittene. Drei Jahre lang sollt ihr die Früchte als unrein ansehen, daß ihr sie nicht eßt; 19,24 im vierten Jahr sollen alle ihre Früchte unter Jubel dem HERRN geweiht werden; 19,25 erst im fünften Jahr sollt ihr die Früchte essen, damit ihr künftig um so reicheren Ertrag einsammelt; ich bin der HERR, euer Gott.

19,26 a Ihr sollt nichts essen, in dem noch Blut ist.

.Ihr sollt nicht (a) Wahrsagerei noch Zauberei treiben.

19,27 a Ihr sollt euer Haar am Haupt nicht rundherum abschneiden noch euren Bart stutzen.

19,28 Ihr sollt um eines Toten willen an eurem Leibe keine Einschnitte machen noch euch Zeichen einätzen; ich bin der HERR.

19,29 Du sollst deine Tochter nicht zur (a) (b) Hurerei anhalten, daß nicht das Land Hurerei treibe und werde voll Schandtat.

19,30 Meine Feiertage haltet und fürchtet mein Heiligtum; ich bin der HERR. (a)

19,31 Ihr sollt euch nicht wenden zu den (a) (b) (c) Geisterbeschwörern und Zeichendeutern und sollt sie nicht befragen, daß ihr nicht an ihnen unrein werdet; ich bin der HERR, euer Gott.

19,32 Vor einem grauen Haupt sollst du aufstehen und die Alten ehren und sollst dich fürchten vor deinem Gott; ich bin der HERR.

19,33 Wenn ein Fremdling bei euch wohnt in eurem Lande, den sollt ihr nicht bedrücken. (a) 19,34 Er soll bei euch wohnen wie ein Einheimischer unter euch, und du sollst ihn lieben wie dich selbst; denn ihr seid auch Fremdlinge gewesen in Ägyptenland. Ich bin der HERR, euer Gott.

19,35 Ihr sollt nicht unrecht handeln im Gericht, mit der Elle, mit Gewicht, mit Maß. 19,36 (a) (b) Rechte Waage, rechtes Gewicht, rechter Scheffel und rechtes Maß sollen bei euch sein; ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, 19,37 daß ihr alle meine Satzungen und alle meine Rechte haltet und tut; ich bin der HERR.


20. Kapitel

Strafbestimmungen für schwere Sünden

20,1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 20,2 Sage zu den Israeliten: Wer unter den Israeliten oder den Fremdlingen in Israel eins seiner Kinder dem Moloch gibt, der soll des Todes sterben; das Volk des Landes soll ihn steinigen. 20,3 Und ich will mein Antlitz kehren gegen einen solchen Menschen und will ihn aus seinem Volk ausrotten, weil er dem Moloch eins seiner Kinder gegeben und mein Heiligtum unrein gemacht und meinen heiligen Namen entheiligt hat. 20,4 Und wenn das Volk des Landes bei dem Menschen durch die Finger sehen würde, der eins seiner Kinder dem Moloch gegeben hat, daß es ihn nicht tötet, 20,5 so will doch ich mein Antlitz gegen diesen Menschen kehren und gegen sein Geschlecht und will ihn und alle, die wie er mit dem Moloch Abgötterei getrieben haben, aus ihrem Volk ausrotten.

20,6 Wenn sich jemand zu den (a) Geisterbeschwörern und Zeichendeutern wendet, daß er mit ihnen Abgötterei treibt, so will ich mein Antlitz gegen ihn kehren und will ihn aus seinem Volk ausrotten. 20,7 Darum (a) heiligt euch und seid heilig; denn ich bin der HERR, euer Gott. 20,8 Und haltet meine Satzungen und tut sie; ich bin der HERR, der euch heiligt.

20,9 Wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, der soll des Todes sterben. Seine Blutschuld komme über ihn, weil er seinem Vater oder seiner Mutter geflucht hat. (a) 20,10 Wenn jemand die Ehe bricht mit der Frau seines Nächsten, so sollen beide des Todes sterben, Ehebrecher und Ehebrecherin, weil er mit der Frau seines Nächsten die Ehe gebrochen hat. (a) (b) (c)

20,11 a Wenn jemand mit der Frau seines Vaters Umgang pflegt und damit seinen Vater schändet, so sollen beide des Todes sterben; ihre Blutschuld komme über sie. 20,12 Wenn jemand mit seiner Schwiegertochter Umgang pflegt, so sollen sie beide des Todes sterben, denn sie haben einen schändlichen Frevel begangen; ihr Blut lastet auf ihnen. 20,13 Wenn jemand bei einem Manne liegt wie bei einer Frau, so haben sie getan, was ein Greuel ist, und sollen beide des Todes sterben; Blutschuld lastet auf ihnen. 20,14 Wenn jemand eine Frau nimmt und ihre Mutter dazu, der hat eine Schandtat begangen; man soll ihn mit Feuer verbrennen und die beiden Frauen auch, damit keine Schandtat unter euch sei.

20,15 Wenn jemand bei einem Tiere liegt, der soll des Todes sterben, und auch das Tier soll man töten. 20,16 Wenn eine Frau sich irgendeinem Tier naht, um mit ihm Umgang zu haben, so sollst du sie töten und das Tier auch. Des Todes sollen sie sterben; ihre Blutschuld komme über sie.

20,17 Wenn jemand seine Halbschwester nimmt, seines Vaters Tochter oder seiner Mutter Tochter, und sie miteinander Umgang haben, so ist das Blutschande; sie sollen ausgerottet werden vor den Leuten ihres Volks. Er hat mit seiner Schwester Umgang gehabt; sie sollen ihre Schuld tragen.

20,18 Wenn ein Mann bei einer Frau liegt zur Zeit ihrer Tage und mit ihr Umgang hat und so den Brunnen ihres Blutes aufdeckt und sie den Brunnen ihres Blutes aufdeckt, so sollen beide aus ihrem Volk ausgerottet werden. (a)

20,19 Mit der Schwester deiner Mutter und mit der Schwester deines Vaters sollst du nicht Umgang haben. Wer das tut, schändet seine Blutsverwandte; sie sollen ihre Schuld tragen. 20,20 Wenn jemand mit der Frau seines Oheims Umgang hat, der hat seinen Oheim geschändet. Sie sollen ihre Schuld tragen; ohne Kinder sollen sie sterben. 20,21 Wenn jemand die Frau seines Bruders nimmt, so ist das eine abscheuliche Tat. Sie sollen ohne Kinder sein, denn er hat damit seinen Bruder geschändet.

20,22 So haltet nun alle meine Satzungen und meine Rechte und tut danach, auf daß euch nicht das Land ausspeie, in das ich euch führen will, damit ihr darin wohnet. 20,23 Und wandelt nicht in den Satzungen der Völker, die ich vor euch her vertreiben werde. Denn das alles haben sie getan, und ich habe einen Ekel an ihnen gehabt. 20,24 Euch aber sagte ich: (a) Ihr Land soll euch zufallen; und ich will es euch zum Erbe geben, ein Land, darin Milch und Honig fließt. Ich bin der HERR, euer Gott, der euch von den Völkern abgesondert hat, 20,25 daß ihr auch absondern sollt das reine Vieh vom unreinen und die unreinen Vögel von den reinen und euch nicht unrein machet an Vieh, an Vögeln und an allem, was auf Erden kriecht, das ich abgesondert habe, daß es euch unrein sei. (a) 20,26 Darum sollt ihr mir heilig sein; denn ich, der HERR, bin heilig, der euch abgesondert hat von den Völkern, daß ihr mein wäret.

20,27 Wenn ein Mann oder eine Frau Geister beschwören oder Zeichen deuten kann, so sollen sie des Todes sterben; man soll sie steinigen; ihre Blutschuld komme über sie. (a)


21. Kapitel

Gesetz für die Priester

21,1 (a) Und der HERR sprach zu Mose: Sage den Priestern, den Söhnen Aarons, und sprich zu ihnen: Ein Priester soll sich an keinem Toten seines Volks unrein machen 21,2 außer an seinen nächsten Blutsverwandten: an seiner Mutter, an seinem Vater, an seinem Sohn, an seiner Tochter, an seinem Bruder 21,3 und an seiner Schwester, die noch Jungfrau und noch bei ihm ist, die keines Mannes Frau gewesen ist. An deren Leiche darf er sich unrein machen. 21,4 Sonst soll er sich nicht unrein machen an irgendeinem, der ihm zugehört unter seinem Volk; er würde sich entheiligen.

21,5 Sie sollen auch keine Glatze scheren auf ihrem Haupt noch ihren Bart stutzen und an ihrem Leibe kein Mal einschneiden. (a) 21,6 Sie sollen ihrem Gott heilig sein und nicht entheiligen den Namen ihres Gottes, denn sie opfern die Feueropfer des HERRN, die Speise ihres Gottes; darum sollen sie heilig sein.

21,7 Sie sollen keine Hure zur Frau nehmen noch eine, die nicht mehr Jungfrau ist oder die von ihrem Mann verstoßen ist; denn sie sind heilig ihrem Gott. 21,8 Darum sollst du den Priester heilig halten, denn er opfert die Speise deines Gottes. Er soll dir heilig sein; denn ich bin heilig, der HERR, der euch heiligt.

21,9 Wenn eines Priesters Tochter sich durch Hurerei entheiligt, so soll man sie mit Feuer verbrennen; denn sie hat ihren Vater entheiligt.

21,10 Wer Hoherpriester ist unter seinen Brüdern, auf dessen Haupt das (a) (b) (c) Salböl gegossen und dessen Hand gefüllt ist und der angezogen ist mit den heiligen Kleidern, der soll sein (d) Haupthaar nicht wirr hängen lassen und seine Kleider nicht zerreißen 21,11 und soll zu keinem Toten kommen und soll sich weder an Vater noch an Mutter unrein machen. (a) 21,12 Aus dem Heiligtum soll er nicht gehen, daß er nicht entheilige das Heiligtum seines Gottes; denn die Weihe des Salböls seines Gottes ist auf ihm. Ich bin der HERR. 21,13 Eine Jungfrau soll er zur Frau nehmen, 21,14 keine Witwe oder Verstoßene oder Entehrte oder Hure, sondern eine Jungfrau seines Volks soll er zur Frau nehmen, 21,15 damit er seine Nachkommen nicht entheilige unter seinem Volk; denn ich bin der HERR, der ihn heiligt.

21,16 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 21,17 Sage zu Aaron: Wenn einer deiner Nachkommen in künftigen Geschlechtern einen Fehler hat, der soll nicht herzutreten, um die Speise seines Gottes zu opfern. 21,18 Denn keiner, an dem ein Fehler ist, soll herzutreten, er sei blind, lahm, mit einem entstellten Gesicht, mit irgendeiner Mißbildung 21,19 oder wer einen gebrochenen Fuß oder eine gebrochene Hand hat 21,20 oder bucklig oder verkümmert ist oder wer einen weißen Fleck im Auge hat oder Krätze oder Flechten oder beschädigte Hoden hat. 21,21 Wer nun unter Aarons, des Priesters, Nachkommen einen Fehler an sich hat, der soll nicht herzutreten, zu opfern die Feueropfer des HERRN; denn er hat einen Fehler. Darum soll er sich nicht nahen, um die Speise seines Gottes zu opfern. 21,22 Doch essen darf er die Speise seines Gottes, vom Heiligen und vom Hochheiligen. 21,23 Aber zum Vorhang soll er nicht kommen noch zum Altar nahen, weil ein Fehler an ihm ist, damit er nicht entheilige mein Heiligtum; denn ich bin der HERR, der sie heiligt.

21,24 Mose aber sagte dies zu Aaron und zu seinen Söhnen und zu allen Israeliten.


22. Kapitel

Gesetz über den Genuß der Opfergaben

22,1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 22,2 Sage Aaron und seinen Söhnen, daß sie achtsam seien mit dem Heiligen der Israeliten, den Gaben, die sie mir heiligen, damit sie meinen heiligen Namen nicht entheiligen. Ich bin der HERR. 22,3 So sage ihnen nun für ihre Nachkommen: Wer von euren Nachkommen herzutritt zu dem Heiligen, das die Israeliten dem HERRN heiligen, und hat eine Unreinheit an sich, der wird ausgerottet werden vor meinem Antlitz. Ich bin der HERR. 22,4 Wer von den Nachkommen Aarons (a) aussätzig ist oder einen Ausfluß hat, der soll nicht essen von dem Heiligen, bis er wieder rein ist. Wer etwa einen anrührt, der an einem Toten unrein geworden ist, oder wem der Same abgeht im Schlaf, 22,5 und wer irgendein Gewürm anrührt, wodurch er unrein wird, oder einen Menschen, durch den er unrein wird, oder irgend etwas, was ihn unrein macht, 22,6 wer deren eins anrührt, der ist unrein bis zum Abend und soll von dem Heiligen nicht essen, sondern soll zuvor seinen Leib mit Wasser abwaschen. (a) 22,7 Und wenn die Sonne untergegangen ist, so ist er rein. Dann darf er davon essen, denn es ist seine Nahrung. 22,8 Ein (a) verendetes oder zerrissenes Tier soll er nicht essen, damit er nicht unrein daran werde. Ich bin der HERR. 22,9 Darum sollen sie meine Satzungen halten, daß sie nicht Sünde auf sich laden und daran sterben, wenn sie sich entheiligen. Ich bin der HERR, der sie heiligt.

22,10 Kein Fremder soll von dem Heiligen essen noch des Priesters Beisasse noch sein Tagelöhner. 22,11 Wenn aber der Priester einen Sklaven für Geld kauft, so darf der davon essen. Und der Sklave, der ihm in seinem Hause geboren wird, der darf auch von seiner Speise essen. 22,12 Wenn aber des Priesters Tochter die Frau eines Mannes wird, der nicht aus einer priesterlichen Sippe ist, so soll sie nicht von der heiligen Opfergabe essen. 22,13 Wird sie aber eine Witwe oder verstoßen und hat keine Kinder und kehrt zurück in ihres Vaters Haus, so darf sie essen von ihres Vaters Speise wie in ihrer Jugend. Aber kein Fremder soll davon essen.

22,14 Wer aus Versehen von dem Heiligen ißt, der soll den (a) fünften Teil dazutun und ihn dem Priester geben samt dem Heiligen. 22,15 Denn die Priester sollen nicht entheiligen lassen das Heilige der Israeliten, die Opfergabe für den HERRN, 22,16 und dadurch die Israeliten mit Schuld beladen, daß diese ihr Geheiligtes essen; denn ich bin der HERR, der sie heiligt.

Die Opfer sollen ohne Mängel sein

22,17 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 22,18 Sage Aaron und seinen Söhnen und allen Israeliten: Wer aus dem Hause Israel oder von den Fremdlingen in Israel sein Opfer darbringen will, es sei auf ein Gelübde hin oder aus freiem Willen, was sie dem HERRN als Brandopfer darbringen wollen, - 22,19 damit es euch wohlgefällig mache, soll es ein männliches Tier sein, ohne Fehler, von Rindern oder Schafen oder Ziegen. 22,20 Alles, was einen Fehler hat, sollt ihr nicht opfern, denn es wird euch nicht wohlgefällig machen. (a) (b) (c)

22,21 Und wenn jemand ein Dankopfer dem HERRN darbringen will, um ein Gelübde zu erfüllen oder aus freiem Willen, von Rindern oder Schafen, so soll das ohne Gebrechen sein, damit es wohlgefällig sei. Es soll keinen Fehler haben. 22,22 Ist es blind oder hat es ein gebrochenes Glied oder eine Wunde oder ein Geschwür oder Krätze oder Flechten, so sollt ihr es dem HERRN nicht opfern und davon kein Feueropfer bringen auf den Altar des HERRN.

22,23 Rinder oder Schafe, die zu lange oder zu kurze Glieder haben, magst du aus freiem Willen opfern, aber für ein Gelübde sind sie nicht wohlgefällig. 22,24 Du sollst auch dem HERRN kein Tier zum Opfer bringen, dem die Hoden zerdrückt oder zerschlagen oder zerrissen oder ausgeschnitten sind. So etwas sollt ihr in eurem Lande an Tieren nicht tun. (a) 22,25 Ihr sollt auch solche Tiere nicht aus der Hand eines Ausländers nehmen und als Speise eures Gottes opfern; denn sie taugen nicht und haben einen Fehler. Darum wird es euch nicht wohlgefällig machen.

Weitere Opfergesetze

22,26 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 22,27 Wenn ein Rind oder Schaf oder eine Ziege geboren ist, so soll das Junge (a) sieben Tage bei seiner Mutter sein; aber am achten Tage und danach darf man's dem HERRN opfern, so ist es wohlgefällig. 22,28 Ein Rind oder Schaf soll man nicht mit seinem Jungen an einem Tage schlachten. (a)

22,29 a Wenn ihr aber dem HERRN ein Lobopfer darbringen wollt, das euch wohlgefällig macht, 22,30 so sollt ihr's an demselben Tage essen und sollt nichts übrig behalten bis zum Morgen; ich bin der HERR.

22,31 Darum haltet meine Gebote und tut danach; ich bin der HERR. 22,32 Entheiliget nicht meinen heiligen Namen, damit ich geheiligt werde unter den Israeliten; ich bin der HERR, der euch heiligt, (a) 22,33 der euch aus Ägyptenland geführt hat, um euer Gott zu sein. Ich bin der HERR.


23. Kapitel

Gesetze über den Sabbat und die jährlichen Feste

23,1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 23,2 Sage den Israeliten und sprich zu ihnen: Dies sind die Feste des HERRN, die ihr ausrufen sollt als heilige Versammlungen; dies sind meine Feste: 23,3 Sechs Tage sollst du arbeiten; der siebente Tag aber ist ein feierlicher Sabbat, heilige Versammlung. Keine Arbeit sollt ihr an ihm tun; denn es ist ein Sabbat für den HERRN, überall, wo ihr wohnt. (a)

23,4 Dies sind aber die (a) Feste des HERRN, die ihr ausrufen sollt als heilige Versammlungen an ihren Tagen: 23,5 Am vierzehnten Tage des ersten Monats gegen Abend ist des HERRN Passa. (a) 23,6 Und am fünfzehnten desselben Monats ist das Fest der ungesäuerten Brote für den HERRN; da sollt ihr sieben Tage ungesäuertes Brot essen. 23,7 Am ersten Tage sollt ihr eine heilige Versammlung halten; da sollt ihr keine Arbeit tun. 23,8 Und (a) sieben Tage sollt ihr dem HERRN Feueropfer darbringen. Am siebenten Tage soll wieder eine heilige Versammlung sein; da sollt ihr auch keine Arbeit tun.

23,9 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 23,10 Sage den Israeliten und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, und es aberntet, so sollt ihr die erste Garbe eurer Ernte zu dem Priester bringen. 23,11 Der soll die Garbe als Schwingopfer schwingen vor dem HERRN, daß sie euch wohlgefällig mache. Das soll aber der Priester tun am Tage nach dem Sabbat. 23,12 Und ihr sollt am Tage, da eure Garbe geschwungen wird, ein Brandopfer dem HERRN bringen von einem einjährigen Schaf, ohne Fehler, 23,13 samt dem Speisopfer: zwei Zehntel feinstes Mehl, mit Öl vermengt, als ein Feueropfer für den HERRN zum lieblichen Geruch; dazu das Trankopfer: eine viertel Kanne Wein. 23,14 Und ihr sollt von der neuen Ernte kein Brot noch geröstete oder frische Körner essen, bis zu dem Tag, da ihr eurem Gott seine Gabe bringt. Das soll eine ewige Ordnung sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt.

23,15 Danach sollt ihr zählen vom Tage nach dem Sabbat, da ihr die Garbe als Schwingopfer darbrachtet, (a) (b) sieben ganze Wochen. 23,16 Bis zu dem Tag nach dem siebenten Sabbat, nämlich fünfzig Tage, sollt ihr zählen und dann ein neues Speisopfer dem HERRN opfern. 23,17 Ihr sollt aus euren Wohnungen zwei Brote bringen als Schwingopfer, von zwei Zehnteln feinstem Mehl, gesäuert und gebacken, als Erstlingsgabe für den HERRN. 23,18 Und ihr sollt herzubringen neben eurem Brot sieben einjährige Schafe ohne Fehler und einen jungen Stier und zwei Widder - das soll des HERRN Brandopfer sein - mit ihren Speisopfern und Trankopfern als ein Feueropfer zum lieblichen Geruch für den HERRN. 23,19 Dazu sollt ihr opfern einen Ziegenbock zum Sündopfer und zwei einjährige Schafe zum Dankopfer. 23,20 Und der Priester soll sie als Schwingopfer schwingen samt den Erstlingsbroten vor dem HERRN. Das alles soll als ein Schwingopfer dem HERRN heilig sein und dem Priester gehören. 23,21 Und ihr sollt an diesem Tag eine heilige Versammlung ausrufen; keine Arbeit sollt ihr tun. Eine ewige Ordnung soll das sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt.

23,22 Wenn ihr aber euer Land aberntet, sollt ihr nicht alles bis an die Ecken des Feldes abschneiden, auch nicht Nachlese halten, sondern sollt es den Armen und Fremdlingen lassen. Ich bin der HERR, euer Gott. (a)

23,23 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 23,24 Sage zu den Israeliten: Am ersten Tage des siebenten Monats sollt ihr Ruhetag halten mit Posaunenblasen zum Gedächtnis, eine heilige Versammlung. (a) (b) 23,25 Da sollt ihr keine Arbeit tun und sollt dem HERRN Feueropfer darbringen.

23,26 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 23,27 Am zehnten Tage in diesem siebenten Monat ist der (a) Versöhnungstag. Da sollt ihr eine heilige Versammlung halten und fasten und dem HERRN Feueropfer darbringen 23,28 und sollt keine Arbeit tun an diesem Tage, denn es ist der Versöhnungstag, daß ihr entsühnt werdet vor dem HERRN, eurem Gott. 23,29 Denn wer nicht fastet an diesem Tage, der wird aus seinem Volk ausgerottet werden. 23,30 Und wer an diesem Tage irgendeine Arbeit tut, den will ich vertilgen aus seinem Volk. 23,31 Darum sollt ihr keine Arbeit tun. Das soll eine ewige Ordnung sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 23,32 Ein feierlicher Sabbat soll er euch sein, und ihr sollt fasten. Am neunten Tage des Monats, am Abend, sollt ihr diesen Ruhetag halten, vom Abend an bis wieder zum Abend.

23,33 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 23,34 Sage zu den Israeliten: aAm fünfzehnten Tage dieses siebenten Monats ist das Laubhüttenfest für den HERRN, sieben Tage lang. 23,35 Am ersten Tage soll eine heilige Versammlung sein; keine Arbeit sollt ihr tun. 23,36 Sieben Tage sollt ihr dem HERRN Feueropfer darbringen. Am (a) achten Tage sollt ihr wieder eine heilige Versammlung halten und sollt Feueropfer dem HERRN darbringen. Es ist eine Festversammlung; keine Arbeit sollt ihr tun.

23,37 Das sind die Feste des HERRN, die ihr als heilige Versammlungen ausrufen sollt, um dem HERRN Feueropfer darzubringen: Brandopfer, Speisopfer, Schlachtopfer und Trankopfer, ein jedes an seinem Tage, 23,38 abgesehen von den Sabbaten des HERRN und euren andern Gaben und Gelübden und freiwilligen Gaben, die ihr dem HERRN gebt.

23,39 Am fünfzehnten Tage des siebenten Monats, wenn ihr die Früchte des Landes einbringt, sollt ihr ein Fest des HERRN halten sieben Tage lang. Am ersten Tage ist Ruhetag und am achten Tage ist auch Ruhetag. 23,40 Ihr sollt am ersten Tage Früchte nehmen (a) von schönen Bäumen, Palmwedel und Zweige von Laubbäumen und Bachweiden und sieben Tage fröhlich sein vor dem HERRN, eurem Gott, 23,41 und sollt das Fest dem HERRN halten jährlich sieben Tage lang. Das soll eine ewige Ordnung sein bei euren Nachkommen, daß sie im siebenten Monat so feiern. 23,42 Sieben Tage sollt ihr in Laubhütten wohnen. Wer einheimisch ist in Israel, soll in Laubhütten wohnen, 23,43 daß eure Nachkommen wissen, wie ich die Israeliten habe in Hütten wohnen lassen, als ich sie aus Ägyptenland führte. Ich bin der HERR, euer Gott.

23,44 Und Mose tat den Israeliten die Feste des HERRN kund.


24. Kapitel

Gesetze über die Lampen und Schaubrote

24,1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 24,2 Gebiete den Israeliten, daß sie zu dir bringen reines Öl aus zerstoßenen Oliven für den Leuchter, daß man beständig Lampen aufsetzen kann. (a) 24,3 Außen vor dem Vorhang, der vor der Lade mit dem Gesetz hängt, in der Stiftshütte soll Aaron den Leuchter herrichten, daß er vom Abend bis zum Morgen beständig leuchte vor dem HERRN. Das sei eine ewige Ordnung bei euren Nachkommen. 24,4 Er soll die Lampen auf dem Leuchter von feinem Gold herrichten, daß sie vor dem HERRN beständig leuchten.

24,5 Und du sollst feinstes Mehl nehmen und davon zwölf Brote backen - zwei Zehntel soll ein Brot haben - 24,6 und sollst sie legen in zwei Reihen, je sechs in einer Reihe, auf den Tisch von feinem Gold vor dem HERRN. (a) 24,7 Und sollst auf sie legen reinen Weihrauch, daß er als Gedenkopfer bei den Broten sei, ein Feueropfer für den HERRN. 24,8 An jedem Sabbat soll er sie zurichten vor dem HERRN als beständige Gabe der Israeliten, eine Ordnung für immer, 24,9 und sie sollen Aaron und seinen Söhnen gehören. Die sollen sie essen an heiliger Stätte; denn als ein Hochheiliges von den Opfern des HERRN gehören sie Aaron als ewiges Recht.

Strafen für Gotteslästerung, Totschlag und Gewalt

24,10 Es ging aber der Sohn einer israelitischen Frau und eines ägyptischen Mannes mitten unter die Israeliten und zankte sich im Lager mit einem israelitischen Mann 24,11 und lästerte den Namen des HERRN und fluchte. Da brachten sie ihn zu Mose - seine Mutter aber hieß Schelomit, eine Tochter Dibris vom Stamm Dan - 24,12 und legten ihn gefangen, bis ihnen (a) klare Antwort würde durch den Mund des HERRN. 24,13 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 24,14 Führe den Flucher hinaus vor das Lager und laß alle, die es gehört haben, ihre Hände auf sein Haupt legen und laß die ganze Gemeinde ihn (a) (b) (c) steinigen 24,15 und sage zu den Israeliten: Wer seinem Gott flucht, der soll seine Schuld tragen. 24,16 (a) (b) Wer des HERRN Namen lästert, der soll des Todes sterben; die ganze Gemeinde soll ihn steinigen. Ob Fremdling oder Einheimischer, wer den Namen lästert, soll sterben.

24,17 Wer irgendeinen Menschen erschlägt, der soll des Todes sterben. (a) 24,18 Wer aber ein Stück Vieh erschlägt, der soll's ersetzen, Leben um Leben. (a) 24,19 Und wer seinen Nächsten verletzt, dem soll man tun, wie er getan hat, 24,20 (a) Schaden um Schaden, Auge um Auge, Zahn um Zahn; wie er einen Menschen verletzt hat, so soll man ihm auch tun. 24,21 Wer ein Stück Vieh erschlägt, der soll's erstatten; wer aber einen Menschen erschlägt, der soll sterben. 24,22 Es soll (a) (b) ein und dasselbe Recht unter euch sein für den Fremdling wie für den Einheimischen; ich bin der HERR, euer Gott.

24,23 Mose aber sagte es den Israeliten, und sie führten den Flucher hinaus vor das Lager und steinigten ihn. So taten die Israeliten, wie der HERR es Mose geboten hatte.


25. Kapitel

Gesetz über Sabbatjahr und Erlaßjahr

25,1 Und der HERR sprach zu Mose auf dem Berge Sinai: 25,2 Rede mit den Israeliten und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land dem HERRN einen Sabbat feiern. 25,3 (a) Sechs Jahre sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre deinen Weinberg beschneiden und die Früchte einsammeln, 25,4 aber im siebenten Jahr soll das Land dem HERRN einen feierlichen Sabbat halten; da sollst du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden.

25,5 Was von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, die ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen; ein Sabbatjahr des Landes soll es sein. 25,6 Was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht und deine Magd, dein Tagelöhner und dein Beisasse, die bei dir weilen, 25,7 dein Vieh und das Wild in deinem Lande; all sein Ertrag soll zur Nahrung dienen.

25,8 Und du sollst zählen sieben Sabbatjahre, siebenmal sieben Jahre, daß die Zeit der sieben Sabbatjahre neunundvierzig Jahre mache. 25,9 Da sollst du die Posaune blasen lassen durch euer ganzes Land am (a) zehnten Tage des siebenten Monats, am Versöhnungstag. 25,10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt eine Freilassung ausrufen im Lande für alle, die darin wohnen; es soll ein (a) (b) Erlaßjahr für euch sein. Da soll ein jeder bei euch wieder zu seiner Habe und zu seiner Sippe kommen. 25,11 Als Erlaßjahr soll das fünfzigste Jahr euch gelten. Ihr sollt nicht säen und, was von selber wächst, nicht ernten, auch, was ohne Arbeit wächst, im Weinberg nicht lesen; 25,12 denn das Erlaßjahr soll euch heilig sein; vom Felde weg dürft ihr essen, was es trägt.

25,13 Das ist das Erlaßjahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll. 25,14 Wenn du nun deinem Nächsten etwas verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll (a) keiner seinen Bruder übervorteilen, 25,15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Erlaßjahr an sollst du es von ihm kaufen; danach, wieviel Jahre noch Ertrag bringen, soll er dir's verkaufen. 25,16 Sind es noch viele Jahre, so darfst du den Kaufpreis steigern; sind es noch wenige Jahre, sollst du den Kaufpreis verringern; denn die Zahl der Ernten verkauft er dir. 25,17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 25,18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr danach tut, auf daß ihr im Lande (a) (b) sicher wohnen könnt. 25,19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr genug zu essen habt und sicher darin wohnt. 25,20 Und wenn ihr sagt: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? Denn wenn wir nicht säen, so sammeln wir auch kein Getreide ein -, 25,21 so will ich (a) meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, daß er Getreide schaffen soll für drei Jahre, 25,22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, so daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 25,23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid (a) Fremdlinge und Beisassen bei mir. 25,24 Und bei all eurem Grundbesitz sollt ihr für das Land die Einlösung gewähren.

Gesetz über Einlösung im Blick auf das Erlaßjahr

25,25 Wenn dein Bruder verarmt und etwas von seiner Habe verkauft, so soll sein nächster Verwandter kommen und einlösen, was sein Bruder verkauft hat. (a) 25,26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und selbst so viel aufbringen kann, um es einzulösen, 25,27 so soll er die Jahre abrechnen, seitdem er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer zurückzahlen und so wieder zu seiner Habe kommen. 25,28 Kann er aber nicht so viel aufbringen, um es ihm zurückzuzahlen, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Erlaßjahr. Dann soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen.

25,29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, es wieder einzulösen. Das soll die Zeit sein, darin er es einlösen kann. 25,30 Wenn er's aber nicht einlöst, ehe das ganze Jahr um ist, so soll es der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Erlaßjahr. 25,31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorf, um das keine Mauer ist, so soll man es dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll immer eingelöst werden können und im Erlaßjahr frei werden. 25,32 (a) Was aber die Städte der Leviten anlangt, so sollen sie die Häuser in den Städten, die ihnen gehören, jederzeit einlösen können. 25,33 Wenn einer von den Leviten nicht einlöst, so soll das verkaufte Haus in der Stadt, die ihnen gehört, im Erlaßjahr frei werden; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Besitz inmitten der Israeliten. 25,34 Auch das Weideland vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum für immer.

25,35 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und nicht mehr bestehen kann, so sollst du dich seiner annehmen wie eines Fremdlings oder Beisassen, daß er neben dir leben könne; 25,36 (a) (b) und du sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Aufschlag, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, daß dein Bruder neben dir leben könne. 25,37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch Speise geben gegen Aufschlag. 25,38 Ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, um euch das Land Kanaan zu geben und euer Gott zu sein.

25,39 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und sich dir verkauft, so sollst du ihn nicht als Sklaven dienen lassen; (a) 25,40 sondern wie ein Tagelöhner, wie ein Beisasse soll er bei dir sein und bis an das Erlaßjahr bei dir dienen. 25,41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll zurückkehren zu seiner Sippe und wieder zu seiner Väter Habe kommen. 25,42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Darum soll man sie nicht als Sklaven verkaufen. 25,43 Du sollst (a) nicht mit Härte über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott.

25,44 Willst du aber Sklaven und Sklavinnen haben, so sollst du sie kaufen von den Völkern, die um euch her sind, 25,45 und auch von den Beisassen, die als Fremdlinge unter euch wohnen, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Lande zeugen. Die mögt ihr zu eigen haben 25,46 und sollt sie vererben euren Kindern zum Eigentum für immer; die sollt ihr Sklaven sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Israeliten, soll keiner über den andern herrschen mit Härte.

25,47 Wenn irgendein Fremdling oder Beisasse bei dir zu Besitz kommt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Beisassen bei dir oder jemandem von dessen Sippe verkauft, 25,48 so soll er, nachdem er sich verkauft hat, das Recht haben, wieder frei zu werden, und es soll ihn jemand unter seinen Brüdern einlösen 25,49 oder sein Oheim oder sein Vetter oder sonst sein nächster Blutsverwandter aus seinem Geschlecht; oder wenn er selbst so viel aufbringen kann, so soll er selbst sich einlösen. 25,50 Und er soll mit seinem Käufer rechnen vom Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Erlaßjahr. Und das Geld, um das er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre berechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 25,51 Sind noch viele Jahre bis zum Erlaßjahr, so soll er entsprechend mehr zu seiner Einlösung erstatten von dem Gelde, für das er gekauft wurde. 25,52 Sind aber nur wenige Jahre übrig bis zum Erlaßjahr, so soll er sie berechnen und entsprechend weniger zu seiner Einlösung erstatten. 25,53 Wie ein Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, doch soll er (a) nicht mit Härte über ihn herrschen vor deinen Augen. 25,54 Wird er aber nicht auf diese Weise eingelöst, so soll er im Erlaßjahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 25,55 Denn mir gehören die Israeliten als Knechte; meine Knechte sind sie, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.


26. Kapitel

Segen und Fluch

(vgl. 2. Mose 23,20-33; 5. Mose 28)

26,1 Ihr sollt euch keine Götzen machen und euch weder Bild noch Steinmal aufrichten, auch keinen Stein mit Bildwerk setzen in eurem Lande, um davor anzubeten; denn ich bin der HERR, euer Gott. (a) 26,2 Haltet (a) meine Sabbate und habt Ehrfurcht vor meinem Heiligtum. Ich bin der HERR.

26,3 Werdet ihr in meinen Satzungen wandeln und meine Gebote halten und tun, 26,4 so will ich euch Regen geben zur rechten Zeit, und das Land soll sein Gewächs geben und die Bäume auf dem Felde ihre Früchte bringen. (a) 26,5 Und die Dreschzeit soll reichen bis zur Weinernte, und die Weinernte soll reichen bis zur Zeit der Saat. (a) Und ihr sollt Brot die Fülle haben und sollt sicher in eurem Lande wohnen. 26,6 Ich will Frieden geben in eurem Lande, daß ihr schlafet und euch niemand aufschrecke. (a) Ich will die wilden Tiere aus eurem Lande wegschaffen, und kein Schwert soll durch euer Land gehen. 26,7 Ihr sollt eure Feinde jagen, und sie sollen vor euch her dem Schwert verfallen. 26,8 Fünf von euch sollen hundert jagen, und hundert von euch sollen zehntausend jagen; denn eure Feinde sollen vor euch her dem Schwert verfallen. (a) (b) 26,9 Und ich will mich zu euch wenden und will euch fruchtbar machen und euch mehren und will meinen Bund mit euch halten. (a) 26,10 Und ihr werdet noch von dem Vorjährigen essen und, wenn das Neue kommt, das Vorjährige wegtun müssen. 26,11 Ich will meine Wohnung unter euch haben und will euch nicht verwerfen. 26,12 Und ich will unter euch wandeln und will euer Gott sein, und ihr sollt mein Volk sein. (a) (b) 26,13 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, damit ihr nicht ihre Knechte bleibt, und habe (a) euer Joch zerbrochen und habe euch aufrecht einhergehen lassen.

26,14 Werdet ihr mir aber nicht gehorchen und nicht alle diese Gebote tun 26,15 und werdet ihr meine Satzungen verachten und meine Rechte verwerfen, daß ihr nicht tut alle meine Gebote, und werdet ihr meinen Bund brechen, 26,16 so will auch ich euch dieses tun: Ich will euch heimsuchen mit Schrecken, mit Auszehrung und Fieber, daß euch die Augen erlöschen und das Leben hinschwindet. Ihr sollt umsonst euren Samen säen, und eure Feinde sollen ihn essen. 26,17 Und ich will mein Antlitz gegen euch richten, und ihr sollt geschlagen werden vor euren Feinden, und die euch hassen, sollen über euch herrschen, und ihr sollt fliehen, ohne daß euch einer jagt.

26,18 Wenn ihr mir aber auch dann noch nicht gehorcht, so will ich euch noch weiter strafen, siebenfältig, um eurer Sünden willen, 26,19 daß ich euren Stolz und eure Halsstarrigkeit breche, und will euren (a) Himmel wie Eisen und eure Erde wie Erz machen. 26,20 Und eure Mühe und Arbeit soll verloren sein, daß euer Land sein Gewächs nicht gebe und die Bäume im Lande ihre Früchte nicht bringen.

26,21 Und wenn ihr mir zuwiderhandelt und mich nicht hören wollt, so will ich euch noch weiter schlagen, siebenfältig, um eurer Sünden willen. 26,22 Und ich will (a) wilde Tiere unter euch senden, die sollen eure Kinder fressen und euer Vieh zerreißen und euch vermindern, und eure Straßen sollen verlassen sein. 26,23 (a) Werdet ihr euch aber damit noch nicht von mir zurechtbringen lassen und mir zuwiderhandeln, 26,24 so will auch ich euch zuwiderhandeln und will euch siebenfältig mehr schlagen um eurer Sünden willen 26,25 und will ein (a) Racheschwert über euch bringen, das meinen Bund rächen soll. Und wenn ihr euch auch in eure Städte flüchtet, will ich doch die Pest unter euch senden und will euch in die Hände eurer Feinde geben. 26,26 Dann will ich euch den (a) Vorrat an Brot verderben; zehn Frauen sollen euer Brot in einem Ofen backen, und (b) euer Brot soll man euch nach Gewicht zuteilen, und wenn ihr eßt, sollt ihr nicht satt werden.

26,27 Werdet ihr mir aber auch dann noch nicht gehorchen und mir zuwiderhandeln, 26,28 so will auch ich euch im Grimm zuwiderhandeln und will euch siebenfältig mehr strafen um eurer Sünden willen, 26,29 daß ihr sollt eurer Söhne und Töchter Fleisch essen. (a) (b) 26,30 Und ich will eure Opferhöhen vertilgen und eure (a) Rauchopfersäulen ausrotten und will eure Leichname auf die Leichname eurer Götzen werfen und werde an euch Ekel haben. 26,31 Und ich will eure Städte wüst machen und eure Heiligtümer verheeren und will den lieblichen Geruch eurer Opfer nicht mehr riechen. 26,32 So will ich das Land wüst machen, daß eure Feinde, die darin wohnen werden, sich davor entsetzen. 26,33 Euch aber will ich unter die Völker zerstreuen und mit gezücktem Schwert hinter euch her sein, daß euer Land soll wüst sein und eure Städte zerstört.

26,34 Alsdann wird (a) (b) das Land seine Sabbate nachholen, solange es wüst liegt und ihr in der Feinde Land seid; ja, dann wird das Land ruhen und seine Sabbate nachholen. 26,35 Solange es wüst liegt, wird es ruhen, weil es nicht ruhen konnte, als ihr es solltet ruhen lassen, während ihr darin wohntet. 26,36 Und denen, die von euch übrigbleiben, will ich ein feiges Herz machen in ihrer Feinde Land, daß sie ein raschelndes Blatt soll jagen, und sie sollen davor fliehen, als jagte sie ein Schwert, und fallen, wo sie doch niemand jagt. 26,37 Und einer soll über den andern hinfallen, als wäre das Schwert hinter ihnen, wo sie doch niemand jagt, und ihr sollt nicht bestehen können gegen eure Feinde. 26,38 Und ihr sollt umkommen unter den Völkern, und eurer Feinde Land soll euch fressen. 26,39 Die aber von euch übrigbleiben, die sollen in der Feinde Land dahinschwinden wegen ihrer (a) (b) Missetat, aber auch um der Missetat ihrer Väter willen.

Umkehr des Volkes und Treue des HERRN

26,40 Da werden sie dann (a) bekennen ihre Missetat und ihrer Väter Missetat, daß sie mir untreu gewesen sind und mir zuwidergehandelt haben. 26,41 - Darum habe auch ich ihnen zuwidergehandelt und sie in das Land ihrer Feinde getrieben. - Da wird sich ja ihr (a) (b) unbeschnittenes Herz demütigen, und dann werden sie die Strafe für ihre Missetat abtragen. 26,42 Und ich werde (a) (b) an meinen Bund mit Jakob gedenken und an meinen Bund mit Isaak und an meinen Bund mit Abraham und werde an das Land gedenken. 26,43 Aber das Land wird von ihnen verlassen sein und seine Sabbate nachholen, solange es wüst liegt, und sie werden die Strafe für ihre Missetat abtragen, weil sie meine Rechte verachtet und an meinen Satzungen Ekel gehabt haben. 26,44 Aber wenn sie auch in der Feinde Land sind, (a) verwerfe ich sie dennoch nicht, und es ekelt mich nicht vor ihnen, so daß es mit ihnen aus sein sollte und mein Bund mit ihnen nicht mehr gelten sollte; denn ich bin der HERR, ihr Gott. 26,45 Und ich will ihnen zugut an meinen (a) Bund mit den Vorfahren gedenken, die ich aus Ägyptenland führte vor den Augen der Völker, auf daß ich ihr Gott wäre, ich, der HERR.

26,46 Dies sind die Satzungen und Rechte und Gesetze, die der HERR zwischen sich und den Israeliten aufgerichtet hat auf dem Berge Sinai durch die Hand des Mose.


27. Kapitel

Was man geloben und nach der Schätzung des Priesters ablösen darf und was

nicht

27,1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 27,2 Rede mit den Israeliten und sprich zu ihnen: Wenn jemand dem HERRN ein Gelübde getan hat, das abgelöst werden soll, und es sich um einen Menschen handelt, 27,3 (a) (b) so soll das deine Schätzung sein: Einen Mann von zwanzig bis sechzig Jahren sollst du schätzen auf fünfzig Lot Silber nach dem Gewicht des Heiligtums, 27,4 eine Frau auf dreißig Lot Silber. 27,5 Von fünf Jahren bis zwanzig Jahren sollst du, wenn es ein Mann ist, schätzen auf zwanzig Lot Silber, eine Frau aber auf zehn Lot Silber. 27,6 Von einem Monat an bis auf fünf Jahre sollst du, wenn es ein Knabe ist, schätzen auf fünf Lot Silber, ein Mädchen aber auf drei Lot Silber. 27,7 Bei sechzig Jahren und darüber sollst du, wenn es ein Mann ist, schätzen auf fünfzehn Lot Silber, eine Frau aber auf zehn Lot Silber. 27,8 Ist er aber zu arm, diese Schätzung zu zahlen, so soll er jenen Menschen vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; er soll ihn aber schätzen nach dem, was der zu geben vermag, der das Gelübde getan hat.

27,9 Ist es aber ein Tier, das man dem HERRN opfern darf: Jedes Tier, das man dem HERRN gibt, ist heilig. 27,10 Man soll es nicht auswechseln noch tauschen, ein gutes gegen ein schlechtes oder ein schlechtes gegen ein gutes. Wenn aber jemand auswechselt ein Tier gegen das andere, so sollen sie beide heilig sein. 27,11 Ist aber das Tier unrein, daß man es dem HERRN nicht opfern darf, so soll man es vor den Priester stellen, 27,12 und der Priester soll es schätzen, ob es gut oder schlecht sei, und es soll bei des Priesters Schätzung bleiben. 27,13 Will's aber jemand ablösen, der soll den (a) fünften Teil über die Schätzung hinaus geben.

27,14 Wenn jemand sein Haus dem HERRN gelobt, daß es ihm heilig sei, so soll es der Priester schätzen, ob es gut oder schlecht sei, und wie es der Priester schätzt, so soll's bleiben. 27,15 Wenn es aber der, der es gelobt hat, ablösen will, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem es geschätzt ist, hinzulegen, dann soll es ihm wieder gehören.

27,16 Wenn jemand ein Stück Acker von seinem Erbgut dem HERRN gelobt, so soll es geschätzt werden nach der Aussaat. Ist die Aussaat ein Sack Gerste, so soll der Acker (a) fünfzig Lot Silber gelten. 27,17 Gelobt er seinen Acker vom (a) Erlaßjahr an, so soll es bei dieser Schätzung bleiben. 27,18 Hat er ihn aber nach dem Erlaßjahr gelobt, so soll der Priester das Geld berechnen nach den übrigen Jahren bis zum Erlaßjahr und ihn danach geringer schätzen. 27,19 Will aber der, der ihn gelobt hat, den Acker ablösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, auf das er geschätzt ist, hinzulegen, so soll er wieder sein werden. 27,20 Wenn er ihn aber nicht ablöst und verkauft ihn dennoch einem andern, so kann er nicht mehr abgelöst werden, 27,21 sondern wenn dieser Acker im Erlaßjahr frei wird, soll er dem HERRN heilig sein wie ein gebannter Acker und soll des Priesters Eigentum sein. 27,22 Wenn aber jemand dem HERRN einen Acker gelobt, den er gekauft hat und der also nicht sein Erbgut ist, 27,23 so soll der Priester berechnen, was er gilt bis zum Erlaßjahr, und er soll diese Summe am selben Tage geben, daß sie dem HERRN heilig sei. 27,24 Aber im Erlaßjahr soll der Acker wieder an den gelangen, von dem er ihn gekauft hat, dem er als sein Erbgut gehört. 27,25 Alle Schätzung soll geschehen nach dem Gewicht des Heiligtums; ein Lot aber hat zwanzig Gramm.

27,26 Die (a) (b) Erstgeburt unter dem Vieh, die dem HERRN auch sonst gebührt, soll niemand geloben, es sei ein Stier oder Schaf; es gehört dem HERRN. 27,27 Ist es aber unreines Vieh, so soll man es ablösen nach der Schätzung und darüber hinaus geben den fünften Teil. Will man es nicht ablösen, so werde es verkauft nach der Schätzung.

27,28 a Man soll Gebanntes nicht verkaufen oder ablösen, das jemand dem HERRN durch einen Bann geweiht hat, von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Erbacker; denn alles Gebannte ist ein Hochheiliges dem HERRN. 27,29 Man soll auch keinen gebannten Menschen loskaufen; er soll des Todes sterben. (a) (b)

27,30 Alle (a) (b) (c) Zehnten im Lande, vom Ertrag des Landes und von den Früchten der Bäume, gehören dem HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. 27,31 Will aber jemand seinen Zehnten ablösen, der soll den fünften Teil darüber hinaus geben. 27,32 Und alle (a) Zehnten von Rindern und Schafen, alles, was unter dem Hirtenstabe hindurchgeht, jedes zehnte davon soll heilig sein dem HERRN. 27,33 Man soll nicht fragen, ob es gut oder schlecht sei, man soll's auch nicht auswechseln. Wenn es aber jemand auswechselt, soll beides heilig sein und darf nicht abgelöst werden.

27,34 Das sind die Gebote, die der HERR dem Mose gebot für die Israeliten auf dem Berge Sinai. (a) (b) (c)

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